Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Legisl<strong>at</strong>ive-Sicherheit<br />
Die Richtlinien, Vorschriften <strong>und</strong> Regelwerke gehen <strong>von</strong> einer gewissen Unbestimmtheit<br />
<strong>von</strong> Explosionsrisiken aus, sodass ein verbleibendes Restrisiko unter<br />
Umständen in explosionsgefährdeten Bereichen auf ein kleinstes vertretbares<br />
Restrisiko zu reduzieren ist. Für die technische Ausführung bedeutet dies, dass<br />
Geräte <strong>und</strong> Anlagen mit einem vertretbaren Restrisiko in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen betrieben werden. An die Festigkeitsauslegung hinsichtlich maximal<br />
auftretender Explosionsdrücke werden dabei keine Anforderungen an eine<br />
Explosionsenddruckfestigkeit gestellt (z.B. explosionsgeschützte Gebläse der<br />
K<strong>at</strong>egorie 1 oder 2: Die Gebläse werden in der Regel mit einem Kunststoffspiralgehäuse<br />
oder Metallspiralgehäuse mit entsprechender Werkstoffpaarung zum<br />
Verdichterläufer ausgeführt – Sek<strong>und</strong>ärmaßnahmen, Zündschutz. Derartige Gebläse<br />
werden in den entsprechenden Gesamtanlagen ohne nach Druckgeräterichtlinie, ob<br />
der auftretenden Kub<strong>at</strong>uren <strong>und</strong> Explosionsenddrücke, ausgelegt worden zu sein,<br />
hergestellt). Der mit Restwahrscheinlichkeit auftretende Fall einer Explosion nach<br />
Ergreifen aller Schutzmaßnahmen führt zum Schaden/Zerstörung an den technischen<br />
Anlagen durch die Explosion. Die ergriffenen Maßnahmen werden in der<br />
Reihenfolge primär bis tertiär angewandt um ein vertretbares Restrisiko unterschreiten<br />
zu können – daraus folgt, dass für Anlagen in denen Primär- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärmaßnahmen<br />
zu genügender Sicherheit führen, nicht oder mit geringerem Aufwand durch<br />
tertiäre Maßnahmen geschützt werden müssen.<br />
In Bezug auf die Analyse <strong>und</strong> Bewertung des Restrisikos wird auf Kapitel 6 <strong>und</strong> die<br />
Anhänge A <strong>und</strong> B verwiesen. Vorgreifend ist zu sagen, dass durch die verschiedenen<br />
Anlagenabschnitte Gaserzeugung, Gasreinigung <strong>und</strong> Gasnutzung in Einzelfällen<br />
auf eine Kombin<strong>at</strong>ion aus Primär-, Sek<strong>und</strong>är- <strong>und</strong> Tertiärmaßnahmen zurückgegriffen<br />
werden muss, da durch die speziellen Bedingungen im Bereich der Schnittstellen<br />
in der Anlage z.B. zwischen Gaserzeugung <strong>und</strong> Gasreinigung (brennbare Gaskomponenten,<br />
Funkenflug <strong>und</strong> thermisch belastet) Explosionsgefahr besteht, die nicht<br />
allein durch Primär- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärmaßnahmen gebannt werden kann, sondern durch<br />
konstruktive Maßnahmen ergänzt werden muss. Diesbezüglich ist die gewählte<br />
Bauweise der Anlage entscheidend. Abbildung 5-5 gibt einen Überblick über<br />
mögliche Anlagenbauweisen, die in der technischen Konzeption berücksichtigt<br />
werden müssen.<br />
142 Institut für Wärmetechnik – TU Graz