Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Emissionen<br />
thermischem NOx <strong>und</strong> Brennstoff NOx sowie der Entwicklungsstand <strong>von</strong> Magermotorkonzepten<br />
- angeführte Emissionswerte für NOx in Verbindung mit den<br />
CO Emissionen sind derzeit nur an der Magergrenze (Zündaussetzer möglich)<br />
erreichbar<br />
Für zu genehmigende Anlagen kann mit den Behörden, im Rahmen des bis zu 3jährigen<br />
Versuchs- bzw. Probebetriebs der Anlage, ein Stufenplan zur Emissionsreduktion,<br />
indem Adaptionen am Anlagenkonzept (Gaserzeugung, Gasreinigung,<br />
Abgasnachbehandlung etc.) vorgenommen werden können, festgelegt werden.<br />
Für die Überführung der vorgeschlagenen Emissionszielwerte in verbindliche<br />
Emissionsgrenzwerte unter der Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Technik<br />
wird die Weiterführung der Arbeit in diesem Bereich durch eine Expertengruppe<br />
angeregt.<br />
7.2 Abwasseremissionen<br />
7.2.1 Anzuwendende Grenzwerte für die Abwasserentsorgung in die<br />
öffentliche Kanalis<strong>at</strong>ion<br />
Für die Grenzwerte bzgl. der Abwasserinhaltsstoffe bzw. der –eigenschaften können<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich folgende gesetzliche Bestimmungen in Frage kommen:<br />
Verordnung des B<strong>und</strong>esministers für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft über die allgemeine<br />
Begrenzung <strong>von</strong> Abwasseremissionen in Fließgewässer <strong>und</strong> öffentliche Kanalis<strong>at</strong>ionen<br />
(AAEV) [139]<br />
Verordnung des B<strong>und</strong>esministers für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong><br />
Wasserwirtschaft über die Begrenzung <strong>von</strong> Abwasseremissionen aus der Reinigung<br />
<strong>von</strong> Abluft <strong>und</strong> wässrigen Kondens<strong>at</strong>en (AEV Abluftreinigung) [140]<br />
Die maximal zulässigen Grenzwerte für Abwasser entsprechend der Verordnung<br />
„Allgemeine Begrenzung <strong>von</strong> Abwasseremissionen in Fließgewässer <strong>und</strong> öffentliche<br />
Kanalis<strong>at</strong>ionen (AAEV)“ [139] sind in Tabelle 7-13 zusammengefasst. Diese<br />
Verordnung ist anzuwenden, falls es keine eigene Verordnung für diesen Industriezweig<br />
gibt.<br />
178 Institut für Wärmetechnik – TU Graz