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Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Emissionen<br />

thermischem NOx <strong>und</strong> Brennstoff NOx sowie der Entwicklungsstand <strong>von</strong> Magermotorkonzepten<br />

- angeführte Emissionswerte für NOx in Verbindung mit den<br />

CO Emissionen sind derzeit nur an der Magergrenze (Zündaussetzer möglich)<br />

erreichbar<br />

Für zu genehmigende Anlagen kann mit den Behörden, im Rahmen des bis zu 3jährigen<br />

Versuchs- bzw. Probebetriebs der Anlage, ein Stufenplan zur Emissionsreduktion,<br />

indem Adaptionen am Anlagenkonzept (Gaserzeugung, Gasreinigung,<br />

Abgasnachbehandlung etc.) vorgenommen werden können, festgelegt werden.<br />

Für die Überführung der vorgeschlagenen Emissionszielwerte in verbindliche<br />

Emissionsgrenzwerte unter der Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Technik<br />

wird die Weiterführung der Arbeit in diesem Bereich durch eine Expertengruppe<br />

angeregt.<br />

7.2 Abwasseremissionen<br />

7.2.1 Anzuwendende Grenzwerte für die Abwasserentsorgung in die<br />

öffentliche Kanalis<strong>at</strong>ion<br />

Für die Grenzwerte bzgl. der Abwasserinhaltsstoffe bzw. der –eigenschaften können<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich folgende gesetzliche Bestimmungen in Frage kommen:<br />

Verordnung des B<strong>und</strong>esministers für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft über die allgemeine<br />

Begrenzung <strong>von</strong> Abwasseremissionen in Fließgewässer <strong>und</strong> öffentliche Kanalis<strong>at</strong>ionen<br />

(AAEV) [139]<br />

Verordnung des B<strong>und</strong>esministers für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Umwelt <strong>und</strong><br />

Wasserwirtschaft über die Begrenzung <strong>von</strong> Abwasseremissionen aus der Reinigung<br />

<strong>von</strong> Abluft <strong>und</strong> wässrigen Kondens<strong>at</strong>en (AEV Abluftreinigung) [140]<br />

Die maximal zulässigen Grenzwerte für Abwasser entsprechend der Verordnung<br />

„Allgemeine Begrenzung <strong>von</strong> Abwasseremissionen in Fließgewässer <strong>und</strong> öffentliche<br />

Kanalis<strong>at</strong>ionen (AAEV)“ [139] sind in Tabelle 7-13 zusammengefasst. Diese<br />

Verordnung ist anzuwenden, falls es keine eigene Verordnung für diesen Industriezweig<br />

gibt.<br />

178 Institut für Wärmetechnik – TU Graz

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