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Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Legisl<strong>at</strong>ive-Sicherheit<br />

ja<br />

Ex – Zone<br />

Druckgeräte Richtlinie<br />

ATEX-Richtlinie 94/9<br />

Druckgeräte-Richtlinie<br />

Biomassevergasungsanlage<br />

ja<br />

nein<br />

• Normalbetriebsdruck - Designdruck nach<br />

Druckgeräterichtlinie bzw. ATEX Richtlinie<br />

• Einteilungnach Druckgeräterichtlinie <strong>und</strong> ATEX<br />

Richtlinie (p-, T-, V- & p*V- Kriterium,<br />

Eins<strong>at</strong>zzweck <strong>und</strong> Bereich nach Ex- Zonen)<br />

• Auslegung gemäß harmonisierter Normenwerke<br />

z. B. ÖNORM EN 13445 Unbefeuerte<br />

Druckbehälter, etc.<br />

Maschinen-Richtlinie<br />

p i > 0,5 bar<br />

nein<br />

ja<br />

Ex – Zone<br />

„in Übereinstimmung mit<br />

der guten Ingenieurpraxis“<br />

ATEX-Richtlinie 94/9<br />

nein<br />

• Designdruck nach EN 14460:2004<br />

Explosionsfeste Produkte<br />

• K<strong>at</strong>egorisieren nach ATEX Richtlinie (Ex-<br />

Zonenplan, Risikobeurteilung, Abschätzung<br />

<strong>und</strong> Bewertung <strong>von</strong> Häufigkeit <strong>und</strong> Ausmaß<br />

möglicher Schadensfälle)<br />

• Auslegung nach ÖNORM EN 13445<br />

Unbefeuerte Druckbehälter mit modifizierten<br />

Auslegungsvorschriften nach EN 14460<br />

Abbildung 5-6: Entscheidungsbaum für die Anwendung <strong>von</strong> Druckgeräterichtlinie <strong>und</strong><br />

ATEX Richtlinie in der konstruktiven Gestaltung, Erläuterungen s.<br />

Prosa<br />

Die Maschinenrichtlinie bildet die Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> legt für Einzelkomponenten <strong>und</strong><br />

Anlagenmodule die Anforderungen an technische Anlagen fest. Im obigen Entscheidungsbaum<br />

sind zwei Zuordnungsentscheidungen zu treffen. Die betroffene Anlage<br />

ist hinsichtlich des Vorhandenseins einer Ex- Zone bzw. hinsichtlich auftretender<br />

Betriebsdrücke einzuordnen. Bei Nichtzutreffen der anzuwendenden Kriterien ist die<br />

Anlage entsprechend den Normalanforderungen an die technische Ausführung <strong>von</strong><br />

Produkten/Anlagen zu gestalten, die einen sicheren Betrieb gewährleisten. Bei<br />

Vorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre wird bei <strong>at</strong>mosphärisch<br />

betriebenen Anlagen die ATEX Richtlinie zur Anwendung gebracht. Betriebsdrücken<br />

über 0,5 bar haben die Anwendung der Druckgeräterichtlinie zur Folge.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich werden Bauteile mit Sicherheitsfunktion in die höchste Druckgerätek<strong>at</strong>egorie<br />

eingeordnet. Gr<strong>und</strong> dafür ist, dass an derartige Komponenten höchste<br />

Anforderungen bezüglich Auslegung, Konstruktion, Fertigung <strong>und</strong> Einbau gestellt<br />

werden. Aktuell wurde diesbezüglich die Anfrage [132] gestellt, ob Flammendurchschlagsicherungen<br />

als Bauteil mit Sicherheitsfunktion <strong>von</strong> der Druckgeräterichtlinie<br />

(PED) betroffen sind – sie sind <strong>von</strong> der Druckgeräterichtlinie betroffen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

werden durch die Vorgehensweise nach Druckgeräterichtlinie im gegenständlichen<br />

Fall höchste Sicherheitsstandards gewährleistet, die für Bauteile mit Sicherheitsfunktion<br />

gefordert sind.<br />

Nach Druckgeräterichtlinie ist der maximale Explosionsdruck für die Auslegung<br />

anzuwenden. Von den Verfassern der Druckgeräterichtlinie wurde jedoch ein Passus<br />

eingefügt, dass für die Auslegung nicht notwendiger Weise der maximale Explosi-<br />

144 Institut für Wärmetechnik – TU Graz

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