Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Legisl<strong>at</strong>ive-Sicherheit<br />
ja<br />
Ex – Zone<br />
Druckgeräte Richtlinie<br />
ATEX-Richtlinie 94/9<br />
Druckgeräte-Richtlinie<br />
Biomassevergasungsanlage<br />
ja<br />
nein<br />
• Normalbetriebsdruck - Designdruck nach<br />
Druckgeräterichtlinie bzw. ATEX Richtlinie<br />
• Einteilungnach Druckgeräterichtlinie <strong>und</strong> ATEX<br />
Richtlinie (p-, T-, V- & p*V- Kriterium,<br />
Eins<strong>at</strong>zzweck <strong>und</strong> Bereich nach Ex- Zonen)<br />
• Auslegung gemäß harmonisierter Normenwerke<br />
z. B. ÖNORM EN 13445 Unbefeuerte<br />
Druckbehälter, etc.<br />
Maschinen-Richtlinie<br />
p i > 0,5 bar<br />
nein<br />
ja<br />
Ex – Zone<br />
„in Übereinstimmung mit<br />
der guten Ingenieurpraxis“<br />
ATEX-Richtlinie 94/9<br />
nein<br />
• Designdruck nach EN 14460:2004<br />
Explosionsfeste Produkte<br />
• K<strong>at</strong>egorisieren nach ATEX Richtlinie (Ex-<br />
Zonenplan, Risikobeurteilung, Abschätzung<br />
<strong>und</strong> Bewertung <strong>von</strong> Häufigkeit <strong>und</strong> Ausmaß<br />
möglicher Schadensfälle)<br />
• Auslegung nach ÖNORM EN 13445<br />
Unbefeuerte Druckbehälter mit modifizierten<br />
Auslegungsvorschriften nach EN 14460<br />
Abbildung 5-6: Entscheidungsbaum für die Anwendung <strong>von</strong> Druckgeräterichtlinie <strong>und</strong><br />
ATEX Richtlinie in der konstruktiven Gestaltung, Erläuterungen s.<br />
Prosa<br />
Die Maschinenrichtlinie bildet die Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> legt für Einzelkomponenten <strong>und</strong><br />
Anlagenmodule die Anforderungen an technische Anlagen fest. Im obigen Entscheidungsbaum<br />
sind zwei Zuordnungsentscheidungen zu treffen. Die betroffene Anlage<br />
ist hinsichtlich des Vorhandenseins einer Ex- Zone bzw. hinsichtlich auftretender<br />
Betriebsdrücke einzuordnen. Bei Nichtzutreffen der anzuwendenden Kriterien ist die<br />
Anlage entsprechend den Normalanforderungen an die technische Ausführung <strong>von</strong><br />
Produkten/Anlagen zu gestalten, die einen sicheren Betrieb gewährleisten. Bei<br />
Vorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre wird bei <strong>at</strong>mosphärisch<br />
betriebenen Anlagen die ATEX Richtlinie zur Anwendung gebracht. Betriebsdrücken<br />
über 0,5 bar haben die Anwendung der Druckgeräterichtlinie zur Folge.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich werden Bauteile mit Sicherheitsfunktion in die höchste Druckgerätek<strong>at</strong>egorie<br />
eingeordnet. Gr<strong>und</strong> dafür ist, dass an derartige Komponenten höchste<br />
Anforderungen bezüglich Auslegung, Konstruktion, Fertigung <strong>und</strong> Einbau gestellt<br />
werden. Aktuell wurde diesbezüglich die Anfrage [132] gestellt, ob Flammendurchschlagsicherungen<br />
als Bauteil mit Sicherheitsfunktion <strong>von</strong> der Druckgeräterichtlinie<br />
(PED) betroffen sind – sie sind <strong>von</strong> der Druckgeräterichtlinie betroffen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
werden durch die Vorgehensweise nach Druckgeräterichtlinie im gegenständlichen<br />
Fall höchste Sicherheitsstandards gewährleistet, die für Bauteile mit Sicherheitsfunktion<br />
gefordert sind.<br />
Nach Druckgeräterichtlinie ist der maximale Explosionsdruck für die Auslegung<br />
anzuwenden. Von den Verfassern der Druckgeräterichtlinie wurde jedoch ein Passus<br />
eingefügt, dass für die Auslegung nicht notwendiger Weise der maximale Explosi-<br />
144 Institut für Wärmetechnik – TU Graz