Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Legisl<strong>at</strong>ive-Sicherheit<br />
Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ATEX Richtlinie<br />
druckfeste Bauweise<br />
explosionsdruckstoßfest<br />
explosionsfest<br />
• Auslegung nach max. Explosionparameter<br />
• Unterscheidet sich nach der Ausnutzung der<br />
maximalen Werkstoffkennwerte<br />
(Streckgrenzspannungen mit/ohne<br />
entsprechender Sicherheit)<br />
• Dimensionierung nach ÖNORM EN 13445 bzw.<br />
EN 14460<br />
Explosionsentkopplung<br />
druckentlastete Bauweise<br />
EX - Druckentlastung<br />
• Reduzierter Designdruck infolge<br />
Druckentlastung<br />
• Strömungstechnische Auslegung<br />
nach TAA, etc.<br />
• Maßnahmen zur sicheren Ableitung<br />
des Expansionsstromes<br />
• Versch. technische Möglichkeiten Flammendurchschlagsicherung,<br />
schnellschließende Klappen, etc.<br />
• Problem<strong>at</strong>ik: Verschmutzung Teer, Staub, Kondens<strong>at</strong><br />
• Eins<strong>at</strong>z: je nach Anlagenbereich mit entspr. Wartungsintervallen<br />
Abbildung 5-5: Anlagenbauweisen in explosionsgefährdeten Bereichen<br />
Entscheidend bei der Auslegung ist der bei einer etwaigen Explosion auftretende<br />
Maximaldruck bzw. zugelassene reduzierte Explosionsdruck bei Druckentlastung.<br />
Für die Anlagenteile bedeutet eine Explosion nicht das Eintreten einer Normalbetriebssitu<strong>at</strong>ion,<br />
die ein Dimensionieren der Anlage auf den maximalen Explosionsdruck<br />
unter den Gesichtspunkten der Druckgeräterichtlinie zur Folge hätte. Die<br />
Explosion gilt als Störbetriebsfall nach ATEX, der in die technische Auslegung unter<br />
Berücksichtigung <strong>von</strong> Häufigkeit <strong>und</strong> Heftigkeit nach dem Wahrscheinlichkeitsans<strong>at</strong>z<br />
einfließt <strong>und</strong> durch adaptierte Berechnungsverfahren [42] berücksichtigt wird. Für<br />
den Anwendungsfall <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen ergibt sich nach Auskunft <strong>von</strong><br />
Mitgliedern intern<strong>at</strong>ionaler Normengremien der in Abbildung 5-6 dargestellte<br />
Entscheidungsbaum.<br />
143 Institut für Wärmetechnik – TU Graz