05.11.2012 Aufrufe

Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Legisl<strong>at</strong>ive-Sicherheit<br />

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ATEX Richtlinie<br />

druckfeste Bauweise<br />

explosionsdruckstoßfest<br />

explosionsfest<br />

• Auslegung nach max. Explosionparameter<br />

• Unterscheidet sich nach der Ausnutzung der<br />

maximalen Werkstoffkennwerte<br />

(Streckgrenzspannungen mit/ohne<br />

entsprechender Sicherheit)<br />

• Dimensionierung nach ÖNORM EN 13445 bzw.<br />

EN 14460<br />

Explosionsentkopplung<br />

druckentlastete Bauweise<br />

EX - Druckentlastung<br />

• Reduzierter Designdruck infolge<br />

Druckentlastung<br />

• Strömungstechnische Auslegung<br />

nach TAA, etc.<br />

• Maßnahmen zur sicheren Ableitung<br />

des Expansionsstromes<br />

• Versch. technische Möglichkeiten Flammendurchschlagsicherung,<br />

schnellschließende Klappen, etc.<br />

• Problem<strong>at</strong>ik: Verschmutzung Teer, Staub, Kondens<strong>at</strong><br />

• Eins<strong>at</strong>z: je nach Anlagenbereich mit entspr. Wartungsintervallen<br />

Abbildung 5-5: Anlagenbauweisen in explosionsgefährdeten Bereichen<br />

Entscheidend bei der Auslegung ist der bei einer etwaigen Explosion auftretende<br />

Maximaldruck bzw. zugelassene reduzierte Explosionsdruck bei Druckentlastung.<br />

Für die Anlagenteile bedeutet eine Explosion nicht das Eintreten einer Normalbetriebssitu<strong>at</strong>ion,<br />

die ein Dimensionieren der Anlage auf den maximalen Explosionsdruck<br />

unter den Gesichtspunkten der Druckgeräterichtlinie zur Folge hätte. Die<br />

Explosion gilt als Störbetriebsfall nach ATEX, der in die technische Auslegung unter<br />

Berücksichtigung <strong>von</strong> Häufigkeit <strong>und</strong> Heftigkeit nach dem Wahrscheinlichkeitsans<strong>at</strong>z<br />

einfließt <strong>und</strong> durch adaptierte Berechnungsverfahren [42] berücksichtigt wird. Für<br />

den Anwendungsfall <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen ergibt sich nach Auskunft <strong>von</strong><br />

Mitgliedern intern<strong>at</strong>ionaler Normengremien der in Abbildung 5-6 dargestellte<br />

Entscheidungsbaum.<br />

143 Institut für Wärmetechnik – TU Graz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!