Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Risikobeurteilung<br />
der/Risikofelder, da eine Vielzahl <strong>von</strong> Personen/Experten in das Verfahren<br />
eingeb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> sowohl augenscheinliches als auch Beobachtungen aus dem<br />
Erfahrungssch<strong>at</strong>z in Konstruktions-, Betriebs- <strong>und</strong> Wartungsvorschriften eingearbeitet<br />
werden können.<br />
Der direkte/indirekte Verweis ist allen Richtlinien bzw. Verordnungen zu entnehmen.<br />
Maschinenrichtlinie [27] – Anhang I: Gr<strong>und</strong>legende Sicherheits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen bei der Konzipierung <strong>und</strong> dem Bau <strong>von</strong> Maschinen<br />
<strong>und</strong> Sicherheitsbauteilen<br />
Vorbemerkungen:<br />
...<br />
Der Hersteller ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen,<br />
um alle mit seiner Maschine verb<strong>und</strong>enen Gefahren<br />
zu ermitteln. Er muss die Maschine dann unter der Berücksichtigung<br />
seiner Analyse entwerfen <strong>und</strong> bauen.<br />
...<br />
Druckgeräterichtlinie [28] – Anhand I: Gr<strong>und</strong>legende Sicherheitsanforderungen<br />
Vorbemerkungen<br />
...<br />
3. Der Hersteller ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um<br />
die mit seinem Gerät verb<strong>und</strong>enen druckbedingten Gefahren zu ermitteln;<br />
er muss das Gerät dann unter Berücksichtigung seiner Analyse<br />
auslegen <strong>und</strong> bauen.<br />
4. Die gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen sind so zu interpretieren <strong>und</strong> anzuwenden,<br />
dass dem Stand der Technik <strong>und</strong> der Praxis zum Zeitpunkt<br />
der Konzeption <strong>und</strong> der Fertigung sowie den technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />
Erwägungen Rechnung getragen wird, die mit einem hohen<br />
Maß des Schutzes <strong>von</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit zu vereinbaren<br />
sind.<br />
ATEX 95 Richtlinie [29]: Risikourteilung <strong>von</strong> Produkten<br />
Allgemein ist zu sagen, dass die Erfüllung der Gr<strong>und</strong>legenden Ges<strong>und</strong>heits-<br />
<strong>und</strong> Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG zwingend<br />
verbindlich ist, um den Explosionsschutz <strong>von</strong> Geräten <strong>und</strong> Schutzsystemen<br />
zu gewährleisten. Die Anforderungen sollen bestehende oder<br />
mögliche Gefahren berücksichtigen, die sich aus Konzeption <strong>und</strong> Bau<br />
ergeben. Nach der Philosophie der ATEX Richtlinie 94/9/EG jedoch<br />
spielt auch der Begriff der bestimmungsgemäßen Verwendung eine<br />
maßgebliche Rolle. Außerdem ist wichtig, dass die Hersteller vollständige<br />
Inform<strong>at</strong>ionen zur Verfügung stellen. Um die Anforderungen<br />
der Richtlinie 94/9/EG zu erfüllen, ist es daher absolut notwendig, einen<br />
Gefahrenbewertungsprozess durchzuführen. Gemäß Anhang II<br />
Punkt 1.0.1 sind Hersteller verpflichtet, Geräte <strong>und</strong> Schutzsysteme<br />
nach den Prinzipien der integrierten Explosionssicherheit zu konzipieren.<br />
Integrierte Explosionssicherheit soll die Entstehung <strong>von</strong> explosi-<br />
153 Institut für Wärmetechnik – TU Graz