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Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Risikobeurteilung<br />

der/Risikofelder, da eine Vielzahl <strong>von</strong> Personen/Experten in das Verfahren<br />

eingeb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> sowohl augenscheinliches als auch Beobachtungen aus dem<br />

Erfahrungssch<strong>at</strong>z in Konstruktions-, Betriebs- <strong>und</strong> Wartungsvorschriften eingearbeitet<br />

werden können.<br />

Der direkte/indirekte Verweis ist allen Richtlinien bzw. Verordnungen zu entnehmen.<br />

Maschinenrichtlinie [27] – Anhang I: Gr<strong>und</strong>legende Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen bei der Konzipierung <strong>und</strong> dem Bau <strong>von</strong> Maschinen<br />

<strong>und</strong> Sicherheitsbauteilen<br />

Vorbemerkungen:<br />

...<br />

Der Hersteller ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen,<br />

um alle mit seiner Maschine verb<strong>und</strong>enen Gefahren<br />

zu ermitteln. Er muss die Maschine dann unter der Berücksichtigung<br />

seiner Analyse entwerfen <strong>und</strong> bauen.<br />

...<br />

Druckgeräterichtlinie [28] – Anhand I: Gr<strong>und</strong>legende Sicherheitsanforderungen<br />

Vorbemerkungen<br />

...<br />

3. Der Hersteller ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um<br />

die mit seinem Gerät verb<strong>und</strong>enen druckbedingten Gefahren zu ermitteln;<br />

er muss das Gerät dann unter Berücksichtigung seiner Analyse<br />

auslegen <strong>und</strong> bauen.<br />

4. Die gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen sind so zu interpretieren <strong>und</strong> anzuwenden,<br />

dass dem Stand der Technik <strong>und</strong> der Praxis zum Zeitpunkt<br />

der Konzeption <strong>und</strong> der Fertigung sowie den technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Erwägungen Rechnung getragen wird, die mit einem hohen<br />

Maß des Schutzes <strong>von</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sicherheit zu vereinbaren<br />

sind.<br />

ATEX 95 Richtlinie [29]: Risikourteilung <strong>von</strong> Produkten<br />

Allgemein ist zu sagen, dass die Erfüllung der Gr<strong>und</strong>legenden Ges<strong>und</strong>heits-<br />

<strong>und</strong> Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 94/9/EG zwingend<br />

verbindlich ist, um den Explosionsschutz <strong>von</strong> Geräten <strong>und</strong> Schutzsystemen<br />

zu gewährleisten. Die Anforderungen sollen bestehende oder<br />

mögliche Gefahren berücksichtigen, die sich aus Konzeption <strong>und</strong> Bau<br />

ergeben. Nach der Philosophie der ATEX Richtlinie 94/9/EG jedoch<br />

spielt auch der Begriff der bestimmungsgemäßen Verwendung eine<br />

maßgebliche Rolle. Außerdem ist wichtig, dass die Hersteller vollständige<br />

Inform<strong>at</strong>ionen zur Verfügung stellen. Um die Anforderungen<br />

der Richtlinie 94/9/EG zu erfüllen, ist es daher absolut notwendig, einen<br />

Gefahrenbewertungsprozess durchzuführen. Gemäß Anhang II<br />

Punkt 1.0.1 sind Hersteller verpflichtet, Geräte <strong>und</strong> Schutzsysteme<br />

nach den Prinzipien der integrierten Explosionssicherheit zu konzipieren.<br />

Integrierte Explosionssicherheit soll die Entstehung <strong>von</strong> explosi-<br />

153 Institut für Wärmetechnik – TU Graz

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