Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Emissionen<br />
Waschemulsionen. Die Abwasseremissionen ziehen eine genehmigungsrechtliche<br />
Betrachtung nach sich. Die Gr<strong>und</strong>lagen der Gasreinigung <strong>und</strong> Abwasserbehandlung<br />
in verfahrenstechnischer wie auch genehmigungsrechtlicher Sicht sind im Bericht<br />
zusammengefasst. Die Gasreinigung <strong>und</strong> Abwasseraufbereitung stellen einen<br />
zentralen Prozessschritt für die technische Verfügbarkeit der Anlage hinsichtlich der<br />
Beeinträchtigung der Gemischaufbereitung, K<strong>at</strong>alys<strong>at</strong>orstandzeiten etc. dar. Die<br />
Abwässer sind durch die Produktgasbegleitstoffe (Ammoniak, Kohlenwasserstoffe,<br />
etc.) in Abhängigkeit des angewendeten Biomassevergasungsverfahrens unterschiedlich<br />
stark kontaminiert. Die indirekte Einleitung in das öffentliche Kanalnetz ist<br />
daher im überwiegenden Fall nur nach einer entsprechenden Abwasseraufbereitung<br />
zu lässig. Für die Bedienung <strong>und</strong> Wartung der technischen Anlagen sind Empfehlungen<br />
<strong>und</strong> Sicherheitshinweise zum Schutz der Ges<strong>und</strong>heit der <strong>von</strong> durch Wartungsarbeiten<br />
betroffenen Personen erarbeitet worden – insbesondere das Tragen <strong>von</strong><br />
Schutzkleidung beim direkten Kontakt mit Rückständen, Kondens<strong>at</strong>en <strong>und</strong><br />
Abwässern aus Biomassevergasungsanlagen soll an dieser Stelle nochmals betont<br />
werden.<br />
Feste Rückstände aus Biomassevergasungsanlagen stellen in der Regel Betriebsmedien<br />
dar, die wegen ihrer physikalische Erscheinungsform (Stäube, feste<br />
Rückstände der Abwasseraufbereitung etc.) oder chemischen Zusammensetzung<br />
(Asche etc.) nicht mehr weiter in der Biomassevergasungsanlagen auf Gr<strong>und</strong> der<br />
Verfahrensstufung verwertet werden können. Die Rückstände sind entsprechende<br />
dem Abfallwirtschaftkonzept einer Entsorgung zuzuführen.<br />
Die Lärmemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen sind ein weiterer maßgeblicher Punkt für<br />
die <strong>Genehmigung</strong> <strong>und</strong> den Betrieb technischer Anlagen. Die Einhaltung der<br />
Emissionsstandards stellt eine beherrschbaren Punkt im Gesamtanlagenzusammenhang<br />
dar, h<strong>at</strong> jedoch für Planung, Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb <strong>von</strong> Anlagen beachtet<br />
zu werden. Maßgebliche Emissionsquellen sind neben lärmverursachenden<br />
Anlagenaggreg<strong>at</strong>en (BHKW, Gebläse, mechanische Hilfseinrichtung etc.), die<br />
Brennstoffzulieferung sowie die Bauarbeiten zur Errichtung der Anlage.<br />
189 Institut für Wärmetechnik – TU Graz