05.11.2012 Aufrufe

Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Emissionen<br />

Waschemulsionen. Die Abwasseremissionen ziehen eine genehmigungsrechtliche<br />

Betrachtung nach sich. Die Gr<strong>und</strong>lagen der Gasreinigung <strong>und</strong> Abwasserbehandlung<br />

in verfahrenstechnischer wie auch genehmigungsrechtlicher Sicht sind im Bericht<br />

zusammengefasst. Die Gasreinigung <strong>und</strong> Abwasseraufbereitung stellen einen<br />

zentralen Prozessschritt für die technische Verfügbarkeit der Anlage hinsichtlich der<br />

Beeinträchtigung der Gemischaufbereitung, K<strong>at</strong>alys<strong>at</strong>orstandzeiten etc. dar. Die<br />

Abwässer sind durch die Produktgasbegleitstoffe (Ammoniak, Kohlenwasserstoffe,<br />

etc.) in Abhängigkeit des angewendeten Biomassevergasungsverfahrens unterschiedlich<br />

stark kontaminiert. Die indirekte Einleitung in das öffentliche Kanalnetz ist<br />

daher im überwiegenden Fall nur nach einer entsprechenden Abwasseraufbereitung<br />

zu lässig. Für die Bedienung <strong>und</strong> Wartung der technischen Anlagen sind Empfehlungen<br />

<strong>und</strong> Sicherheitshinweise zum Schutz der Ges<strong>und</strong>heit der <strong>von</strong> durch Wartungsarbeiten<br />

betroffenen Personen erarbeitet worden – insbesondere das Tragen <strong>von</strong><br />

Schutzkleidung beim direkten Kontakt mit Rückständen, Kondens<strong>at</strong>en <strong>und</strong><br />

Abwässern aus Biomassevergasungsanlagen soll an dieser Stelle nochmals betont<br />

werden.<br />

Feste Rückstände aus Biomassevergasungsanlagen stellen in der Regel Betriebsmedien<br />

dar, die wegen ihrer physikalische Erscheinungsform (Stäube, feste<br />

Rückstände der Abwasseraufbereitung etc.) oder chemischen Zusammensetzung<br />

(Asche etc.) nicht mehr weiter in der Biomassevergasungsanlagen auf Gr<strong>und</strong> der<br />

Verfahrensstufung verwertet werden können. Die Rückstände sind entsprechende<br />

dem Abfallwirtschaftkonzept einer Entsorgung zuzuführen.<br />

Die Lärmemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen sind ein weiterer maßgeblicher Punkt für<br />

die <strong>Genehmigung</strong> <strong>und</strong> den Betrieb technischer Anlagen. Die Einhaltung der<br />

Emissionsstandards stellt eine beherrschbaren Punkt im Gesamtanlagenzusammenhang<br />

dar, h<strong>at</strong> jedoch für Planung, Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb <strong>von</strong> Anlagen beachtet<br />

zu werden. Maßgebliche Emissionsquellen sind neben lärmverursachenden<br />

Anlagenaggreg<strong>at</strong>en (BHKW, Gebläse, mechanische Hilfseinrichtung etc.), die<br />

Brennstoffzulieferung sowie die Bauarbeiten zur Errichtung der Anlage.<br />

189 Institut für Wärmetechnik – TU Graz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!