Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Technologien<br />
U. mit erheblichem Aufwand verb<strong>und</strong>en. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird die eingehende<br />
Prüfung der Lastcharakteristik im Vorhinein empfohlen.<br />
In vielen Fällen kommen Hilfskühlungssysteme (z.B. Tischkühler) zur Anwendung,<br />
die dem Zweck der Notkühlung bzw. Zwischenkühlung bei störungsbedingter<br />
Ausfallsschwankung des Wärmeabnahmesystems <strong>und</strong> zum sicheren Außerbetriebnehmen<br />
der Anlage dienen. Der ständige Betrieb unter der Verwendung des<br />
Hilfskühlsystems sollte nicht Ergebnis der Planungs- bzw. Dimensionierungsarbeiten<br />
sein, da unter diesen Voraussetzungen die Abgabe überschüssiger Wärmeenergie<br />
an die Umgebung den ökonomischen Erfolg <strong>und</strong> das Erreichen des Gesamteffizienzkriteriums<br />
der Förderungsauflagen gefährdet sein können. Die Definition <strong>von</strong><br />
Effizienzkriterien mit dem Bekenntnis des ressourcenschonenden <strong>und</strong> effizienzmaximierten<br />
Betriebs <strong>von</strong> Kraftwärmekopplungsanlagen ist verschiedenen Regelwerken,<br />
wie der folgenden Aufzählung zu entnehmen ist, enthalten (beispielgebend):<br />
• Ökostromgesetz BGBl. I Nr. 149/2002<br />
• Gewerbeordnung GewO 1994, Anlage 6 (§71a)<br />
• Oö. Elektrizitätswirtschafts- <strong>und</strong> -organis<strong>at</strong>ionsgesetz 2001:<br />
• Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des R<strong>at</strong>es vom 11.<br />
Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten<br />
Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, [144]<br />
Das Ökostromgesetz definiert diesbezüglich das Effizienzkriterium [124] für die<br />
Verwertung des Koppelproduktes <strong>von</strong> elektrische <strong>und</strong> thermische Energie bei KWK<br />
Anwendungen bezüglich der Einspeisevergütung <strong>von</strong> KWK- Elektro- bzw. Wärmeenergie.<br />
Die Förderung der Erzeugung elektrischer Energie aus KWK Technologien<br />
ist nur unter der effizienzmaximierten Erzeugung des Koppelproduktes (elektrische<br />
<strong>und</strong> thermischen Energie bei Abgabe in ein öffentliches Fernwärmenetz <strong>und</strong> der<br />
Anwendung ressourcen- <strong>und</strong> umweltschonender Umwandlungstechnologien <strong>und</strong><br />
Energieträger möglich. Das Effizienzkriterium definiert sich wie in Glg. 3-4 [124]<br />
dargestellt.<br />
2 W E<br />
Glg. 3-4<br />
* + ≥ 0,<br />
6<br />
3 B B<br />
W … Wärmemenge, die an das öffentliche Fernwärmenetz abgegeben wird [kWh]<br />
B … gesamter Brennstoffeins<strong>at</strong>z [kWh]<br />
E … elektrische Energiemenge, die an das öffentliche Elektrizitätsnetz abgegeben<br />
wird [kWh]<br />
Das Ökostromgesetz legt die Erhöhung des Effizienzkriteriums auf 0,6 ab dem Jahre<br />
2005 fest. Für die Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb <strong>von</strong> Anlagen bedeutet dies, dass die<br />
wärmetechnische Einordnung der Anlagen essentiell ist <strong>und</strong> eine wesentliche<br />
Planungsgr<strong>und</strong>lage darstellt.<br />
Die Gewerbeordnung 2004 sieht bezüglich des ressourcenschonenden Eins<strong>at</strong>zes<br />
<strong>von</strong> in der Anlage 6 eine derartige Verpflichtung vor, die <strong>von</strong> Gewerbebehörde<br />
administriert wird. Die Umsetzung dieser Vorschrift aber auch gewisser vorschriftsgebender<br />
Gesetze <strong>und</strong> Verordnung der Länder (z.B. OÖ. Landes-ElWOG) stützt sich<br />
neuerdings im stärker auf eine Richtlinie der Europäischen Union – RL 2004/8/EG<br />
[144] über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-<br />
Kopplung im Energiebinnenmarkt.<br />
Diese Richtlinie sieht im Rahmen der Beurteilung der Förderungswürdigkeit <strong>von</strong><br />
KWK-Anlagen Kriterien für einen energieeffizienten Betrieb im Sinne des Standes<br />
der Technik vor, die eine Primärenergieeinsparung <strong>von</strong> mindestens 10 % im<br />
79 Institut für Wärmetechnik – TU Graz