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Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Technologien<br />

U. mit erheblichem Aufwand verb<strong>und</strong>en. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird die eingehende<br />

Prüfung der Lastcharakteristik im Vorhinein empfohlen.<br />

In vielen Fällen kommen Hilfskühlungssysteme (z.B. Tischkühler) zur Anwendung,<br />

die dem Zweck der Notkühlung bzw. Zwischenkühlung bei störungsbedingter<br />

Ausfallsschwankung des Wärmeabnahmesystems <strong>und</strong> zum sicheren Außerbetriebnehmen<br />

der Anlage dienen. Der ständige Betrieb unter der Verwendung des<br />

Hilfskühlsystems sollte nicht Ergebnis der Planungs- bzw. Dimensionierungsarbeiten<br />

sein, da unter diesen Voraussetzungen die Abgabe überschüssiger Wärmeenergie<br />

an die Umgebung den ökonomischen Erfolg <strong>und</strong> das Erreichen des Gesamteffizienzkriteriums<br />

der Förderungsauflagen gefährdet sein können. Die Definition <strong>von</strong><br />

Effizienzkriterien mit dem Bekenntnis des ressourcenschonenden <strong>und</strong> effizienzmaximierten<br />

Betriebs <strong>von</strong> Kraftwärmekopplungsanlagen ist verschiedenen Regelwerken,<br />

wie der folgenden Aufzählung zu entnehmen ist, enthalten (beispielgebend):<br />

• Ökostromgesetz BGBl. I Nr. 149/2002<br />

• Gewerbeordnung GewO 1994, Anlage 6 (§71a)<br />

• Oö. Elektrizitätswirtschafts- <strong>und</strong> -organis<strong>at</strong>ionsgesetz 2001:<br />

• Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des R<strong>at</strong>es vom 11.<br />

Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten<br />

Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, [144]<br />

Das Ökostromgesetz definiert diesbezüglich das Effizienzkriterium [124] für die<br />

Verwertung des Koppelproduktes <strong>von</strong> elektrische <strong>und</strong> thermische Energie bei KWK<br />

Anwendungen bezüglich der Einspeisevergütung <strong>von</strong> KWK- Elektro- bzw. Wärmeenergie.<br />

Die Förderung der Erzeugung elektrischer Energie aus KWK Technologien<br />

ist nur unter der effizienzmaximierten Erzeugung des Koppelproduktes (elektrische<br />

<strong>und</strong> thermischen Energie bei Abgabe in ein öffentliches Fernwärmenetz <strong>und</strong> der<br />

Anwendung ressourcen- <strong>und</strong> umweltschonender Umwandlungstechnologien <strong>und</strong><br />

Energieträger möglich. Das Effizienzkriterium definiert sich wie in Glg. 3-4 [124]<br />

dargestellt.<br />

2 W E<br />

Glg. 3-4<br />

* + ≥ 0,<br />

6<br />

3 B B<br />

W … Wärmemenge, die an das öffentliche Fernwärmenetz abgegeben wird [kWh]<br />

B … gesamter Brennstoffeins<strong>at</strong>z [kWh]<br />

E … elektrische Energiemenge, die an das öffentliche Elektrizitätsnetz abgegeben<br />

wird [kWh]<br />

Das Ökostromgesetz legt die Erhöhung des Effizienzkriteriums auf 0,6 ab dem Jahre<br />

2005 fest. Für die Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb <strong>von</strong> Anlagen bedeutet dies, dass die<br />

wärmetechnische Einordnung der Anlagen essentiell ist <strong>und</strong> eine wesentliche<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lage darstellt.<br />

Die Gewerbeordnung 2004 sieht bezüglich des ressourcenschonenden Eins<strong>at</strong>zes<br />

<strong>von</strong> in der Anlage 6 eine derartige Verpflichtung vor, die <strong>von</strong> Gewerbebehörde<br />

administriert wird. Die Umsetzung dieser Vorschrift aber auch gewisser vorschriftsgebender<br />

Gesetze <strong>und</strong> Verordnung der Länder (z.B. OÖ. Landes-ElWOG) stützt sich<br />

neuerdings im stärker auf eine Richtlinie der Europäischen Union – RL 2004/8/EG<br />

[144] über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-<br />

Kopplung im Energiebinnenmarkt.<br />

Diese Richtlinie sieht im Rahmen der Beurteilung der Förderungswürdigkeit <strong>von</strong><br />

KWK-Anlagen Kriterien für einen energieeffizienten Betrieb im Sinne des Standes<br />

der Technik vor, die eine Primärenergieeinsparung <strong>von</strong> mindestens 10 % im<br />

79 Institut für Wärmetechnik – TU Graz

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