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Anlagensicherheit und Genehmigung von - NachhaltigWirtschaften.at

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Leitfaden – <strong>Anlagensicherheit</strong> <strong>und</strong> <strong>Genehmigung</strong> <strong>von</strong> Biomassevergasungsanlagen Emissionen<br />

• Leistungsbereichsunterscheidung der Anlagen<br />

Die Untergliederung in Leistungsklassen wird in Anlehnung an die St<strong>at</strong>ionärmotorenrichtlinie<br />

bzw. TA Luft als empfehlenswert erachtet. Die Untergliederung<br />

erfolgt in die Leistungsklassen kleiner 100 kWel, zwischen 100 <strong>und</strong><br />

250 kWel <strong>und</strong> darüber.<br />

• Aufbau einer D<strong>at</strong>enbasis zur technologiespezifischen Bewertung realisierbarer<br />

Emissionswerte<br />

Aus den einschlägigen Erfahrungen zeigt sich, dass der Sonderbrennstoff<br />

Holzgas anderen Gasnutzungsrahmenbedingungen unterliegt. Emissionen<br />

werden unter anderem stark durch die Treibgasanteile (z.B. Kohlenstoffmonoxid<br />

CO, Ammoniak NH3 etc.) beeinflusst. Es liegen Erfahrungswerte folgender<br />

Anlagenbeispiele vor:<br />

a) Wirbelschichtvergasungssystem Güssing (siehe Tabelle 7-2)<br />

b) Haboøre Festbett Gegenstromvergaser (siehe Tabelle 7-3)<br />

c) Wr. Neustadt –Festbett-Gleichstromvergaser (siehe Tabelle 7-4)<br />

d) Pyroforce Biomassevergasungsanlagen (siehe Tabelle 7-5)<br />

e) DTU Pilotanlage – Gestufte Vergasung (siehe Tabelle 7-6)<br />

f) IWT Doppelfeuer-Festbettvergasungsanlage (siehe Tabelle 7-7)<br />

g) IWT Gestufte Festbettvergasungsanlage (siehe Tabelle 7-8)<br />

Die erreichbaren Abgasemissionen aus Biomassevergasungstechnologien<br />

sind an derzeit realisierbaren Betriebswerten zu messen – das Heranziehen<br />

<strong>von</strong> Technologien, die in Ausgangs- <strong>und</strong> Endprodukt prinzipiell gleich, jedoch<br />

in der Art der technologischen Umsetzung unterschiedlich sind <strong>und</strong> daher unterschiedliche<br />

Effizienzen aufweisen (z.B.: KWK auf Verbrennungsbasis mit<br />

Wasserdampfprozess oder ORC-Organic Rankine Cycle, etc.) ist bei Berücksichtigung<br />

gleicher Bezugssauerstoffwerte prinzipiell möglich. Der Vergleich<br />

mit Grenzwertvorschreibungen betreffend die Umsetzung <strong>von</strong> anderen Brennstoffen<br />

(Erdgas, Biogas) ist aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Treibgasqualität<br />

(NH3, CO, Schlupf, etc. – s. Kapitel 7.1.2) problem<strong>at</strong>isch. Darüber hinaus ist<br />

die K<strong>at</strong>alys<strong>at</strong>orentwicklung im Bereich der Holzgasnutzung aus Biomassevergasungsanlagen<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

Deswegen soll bei der Festlegung <strong>von</strong> Grenzwertempfehlungen auf die Anlagenbeispiele<br />

aus dem Bereich der Biomassevergasung Rücksicht genommen<br />

werden.<br />

• Immissionssitu<strong>at</strong>ion im Umfeld der Anlage<br />

Die Immissionssitu<strong>at</strong>ion bzw. die Position der Anlage in Bezug auf die unterschiedlichen<br />

Widmungsbereiche (Wohngebiete, Betriebs- bzw. Gewerbebetriebe,<br />

Industriegebiete, ausgewiesene immissionsbelastete Landschaftsbereiche<br />

etc.) kann im <strong>Genehmigung</strong>sverfahren <strong>von</strong> zusätzlicher Relevanz sein.<br />

• Nachweis der Anlagenemissionen<br />

Zum Nachweis der Einhaltung der festgelegten Emissionsgrenzwerte ist der<br />

entsprechende Emissionsnachweis durch den Anlagenbetreiber gemäß Bescheid<br />

zu erbringen.<br />

172 Institut für Wärmetechnik – TU Graz

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