Ag-Bericht 2005
Ag-Bericht 2005
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Einen wesentlichen Schwerpunkt der Basel II-Umsetzung<br />
in der Commerzbank bildete im <strong>Bericht</strong>sjahr<br />
• die methodische Weiterentwicklung der internen<br />
Ratingverfahren im Kreditbereich<br />
• der Aufbau der erforderlichen Verlusthistorien<br />
• die Weiterentwicklung der Schätzverfahren für die<br />
wesentlichen Basel-Parameter<br />
• die Erweiterung der Verfahren zur Quantifizierung<br />
von operationellen Risiken.<br />
Hiermit wurden wichtige Anforderungen an die<br />
Nutzung des fortgeschrittenen IRB-Advanced-Ansatzes<br />
und des „Advanced Measurement Approach“<br />
(AMA) umgesetzt und damit die Voraussetzung<br />
für eine differenzierte, risikoadjustierte Eigenkapitalunterlegung<br />
geschaffen. Der Prozess zur Prüfung<br />
(„Zertifizierung”) der IRB-Ansätze für Kreditrisiken<br />
wurde Anfang <strong>2005</strong> durch die deutsche Aufsicht initiiert.<br />
Als weitere Schritte folgen in der nahen Zukunft:<br />
• In enger Abstimmung mit der Bankenaufsicht wird<br />
noch im Jahr 2006 mit Beginn der Prüfungsdurchführung<br />
gerechnet. Die Commerzbank stellte ihren<br />
Antrag auf Zertifizierung des IRB-Advanced-Ansatzes<br />
bereits im dritten Quartal <strong>2005</strong>.<br />
• Ein analoger regulatorischer Zertifizierungsprozess<br />
für operationelle Risiken („Advanced Measurement<br />
Approach”) wird derzeit in Deutschland<br />
eingeführt.<br />
Aus heutiger Sicht ist die fristgerechte Umsetzung<br />
und Prüfung der fortgeschrittenen Basel II-Ansätze<br />
innerhalb der Umsetzungsfrist – nach derzeitiger<br />
Planung der Aufsicht zum 1. Januar 2008 – sichergestellt.<br />
Neben den internen Projektfortschritten ist die<br />
Frage der endgültigen Kalibrierung entscheidend für<br />
die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Ansätze untereinander.<br />
Diese Kalibrierung soll von Seiten der Aufsicht<br />
auf Basis der in 2006 vorzulegenden QIS 5-Ergebnisse<br />
vorgenommen werden. Aus heutiger Sicht ist die<br />
ursprünglich versprochene Incentivierung der fortgeschrittenen<br />
Ansätze noch nicht gegeben. Einem<br />
„level playing field“ läuft es zudem zuwider, dass die<br />
US-amerikanische Aufsicht den Zeitplan zur Einführung<br />
von Basel II hinausgeschoben hat. Wir haben<br />
RISIKOBERICHT 13<br />
Sorge, dass die seit Jahren hohen Investitionen der<br />
Bank in die Umsetzung des Advanced Ansatzes von<br />
Basel II nicht zu einer Entlastung des regulatorischen<br />
Eigenkapitalbedarfs führen wird. Wir behalten uns<br />
deshalb – in Abhängigkeit von der Endkalibrierung –<br />
vor, gegebenenfalls temporär auch weniger fortschrittliche<br />
Ansätze zu wählen, damit unseren Aktionären<br />
bei der Kapitalbereitstellung nicht unnötige<br />
Lasten aufgebürdet werden.<br />
Die BaFin hat am 20. Dezember <strong>2005</strong> die finale Version<br />
der so genannten Mindestanforderungen an das<br />
Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) veröffentlicht.<br />
Neue Anforderungen aus den MaRisk sind<br />
grundsätzlich zum 1. Januar 2007 umzusetzen.<br />
• Die MaRisk werden die wesentlichen qualitativen<br />
Anforderungen der 2. Säule des Baseler Rahmenwerks<br />
darstellen und bilden die Grundlage einer<br />
erforderlichen ganzheitlichen Risikobetrachtung.<br />
• Mit den MaRisk werden Anforderungen an die Ausgestaltung<br />
des Risikomanagements formuliert, die<br />
die bisher geltenden Mindestanforderungen an<br />
das Kreditgeschäft (MaK), die Handelsgeschäfte<br />
(MaH) und die interne Revision (MaIR) ablösen.<br />
• Sie werden durch weitere Basel II-Elemente<br />
ergänzt (zum Beispiel Zinsänderungsrisiken im<br />
Bankbuch und Liquiditätsrisiken) für die bislang<br />
in Deutschland noch keine Rahmenbedingungen<br />
existierten. Die MaRisk liefern damit auch die Ausgestaltung<br />
der Basel II-Anforderungen zum aufsichtsrechtlichen<br />
Überprüfungsprozess und dem<br />
internen Prozess der angemessenen Eigenmittelausstattung<br />
(ICAAP), der von den Kreditinstituten<br />
bis zur Einführung des Baseler Rahmenwerks formal<br />
verabschiedet werden muss.<br />
• Die MaRisk sind in der Commerzbank zu einem<br />
großen Teil bereits <strong>2005</strong> umgesetzt.<br />
Die Deutsche Bundesbank hat im Auftrag der BaFin<br />
<strong>2005</strong> eine Prüfung der Handelsgeschäfte gemäß § 44<br />
Abs. 1 KWG in den Lokationen Frankfurt und London<br />
der Commerzbank AG durchgeführt. Als Resultat<br />
bestätigte die BaFin der Commerzbank für die geprüften<br />
Bereiche die Einhaltung der MaH und die Angemessenheit<br />
des internen Kontrollsystems in Bezug auf<br />
Umfang, Komplexität und Risikogehalt der betriebenen<br />
Handelsgeschäfte.