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Ag-Bericht 2005

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Einen wesentlichen Schwerpunkt der Basel II-Umsetzung<br />

in der Commerzbank bildete im <strong>Bericht</strong>sjahr<br />

• die methodische Weiterentwicklung der internen<br />

Ratingverfahren im Kreditbereich<br />

• der Aufbau der erforderlichen Verlusthistorien<br />

• die Weiterentwicklung der Schätzverfahren für die<br />

wesentlichen Basel-Parameter<br />

• die Erweiterung der Verfahren zur Quantifizierung<br />

von operationellen Risiken.<br />

Hiermit wurden wichtige Anforderungen an die<br />

Nutzung des fortgeschrittenen IRB-Advanced-Ansatzes<br />

und des „Advanced Measurement Approach“<br />

(AMA) umgesetzt und damit die Voraussetzung<br />

für eine differenzierte, risikoadjustierte Eigenkapitalunterlegung<br />

geschaffen. Der Prozess zur Prüfung<br />

(„Zertifizierung”) der IRB-Ansätze für Kreditrisiken<br />

wurde Anfang <strong>2005</strong> durch die deutsche Aufsicht initiiert.<br />

Als weitere Schritte folgen in der nahen Zukunft:<br />

• In enger Abstimmung mit der Bankenaufsicht wird<br />

noch im Jahr 2006 mit Beginn der Prüfungsdurchführung<br />

gerechnet. Die Commerzbank stellte ihren<br />

Antrag auf Zertifizierung des IRB-Advanced-Ansatzes<br />

bereits im dritten Quartal <strong>2005</strong>.<br />

• Ein analoger regulatorischer Zertifizierungsprozess<br />

für operationelle Risiken („Advanced Measurement<br />

Approach”) wird derzeit in Deutschland<br />

eingeführt.<br />

Aus heutiger Sicht ist die fristgerechte Umsetzung<br />

und Prüfung der fortgeschrittenen Basel II-Ansätze<br />

innerhalb der Umsetzungsfrist – nach derzeitiger<br />

Planung der Aufsicht zum 1. Januar 2008 – sichergestellt.<br />

Neben den internen Projektfortschritten ist die<br />

Frage der endgültigen Kalibrierung entscheidend für<br />

die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Ansätze untereinander.<br />

Diese Kalibrierung soll von Seiten der Aufsicht<br />

auf Basis der in 2006 vorzulegenden QIS 5-Ergebnisse<br />

vorgenommen werden. Aus heutiger Sicht ist die<br />

ursprünglich versprochene Incentivierung der fortgeschrittenen<br />

Ansätze noch nicht gegeben. Einem<br />

„level playing field“ läuft es zudem zuwider, dass die<br />

US-amerikanische Aufsicht den Zeitplan zur Einführung<br />

von Basel II hinausgeschoben hat. Wir haben<br />

RISIKOBERICHT 13<br />

Sorge, dass die seit Jahren hohen Investitionen der<br />

Bank in die Umsetzung des Advanced Ansatzes von<br />

Basel II nicht zu einer Entlastung des regulatorischen<br />

Eigenkapitalbedarfs führen wird. Wir behalten uns<br />

deshalb – in Abhängigkeit von der Endkalibrierung –<br />

vor, gegebenenfalls temporär auch weniger fortschrittliche<br />

Ansätze zu wählen, damit unseren Aktionären<br />

bei der Kapitalbereitstellung nicht unnötige<br />

Lasten aufgebürdet werden.<br />

Die BaFin hat am 20. Dezember <strong>2005</strong> die finale Version<br />

der so genannten Mindestanforderungen an das<br />

Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) veröffentlicht.<br />

Neue Anforderungen aus den MaRisk sind<br />

grundsätzlich zum 1. Januar 2007 umzusetzen.<br />

• Die MaRisk werden die wesentlichen qualitativen<br />

Anforderungen der 2. Säule des Baseler Rahmenwerks<br />

darstellen und bilden die Grundlage einer<br />

erforderlichen ganzheitlichen Risikobetrachtung.<br />

• Mit den MaRisk werden Anforderungen an die Ausgestaltung<br />

des Risikomanagements formuliert, die<br />

die bisher geltenden Mindestanforderungen an<br />

das Kreditgeschäft (MaK), die Handelsgeschäfte<br />

(MaH) und die interne Revision (MaIR) ablösen.<br />

• Sie werden durch weitere Basel II-Elemente<br />

ergänzt (zum Beispiel Zinsänderungsrisiken im<br />

Bankbuch und Liquiditätsrisiken) für die bislang<br />

in Deutschland noch keine Rahmenbedingungen<br />

existierten. Die MaRisk liefern damit auch die Ausgestaltung<br />

der Basel II-Anforderungen zum aufsichtsrechtlichen<br />

Überprüfungsprozess und dem<br />

internen Prozess der angemessenen Eigenmittelausstattung<br />

(ICAAP), der von den Kreditinstituten<br />

bis zur Einführung des Baseler Rahmenwerks formal<br />

verabschiedet werden muss.<br />

• Die MaRisk sind in der Commerzbank zu einem<br />

großen Teil bereits <strong>2005</strong> umgesetzt.<br />

Die Deutsche Bundesbank hat im Auftrag der BaFin<br />

<strong>2005</strong> eine Prüfung der Handelsgeschäfte gemäß § 44<br />

Abs. 1 KWG in den Lokationen Frankfurt und London<br />

der Commerzbank AG durchgeführt. Als Resultat<br />

bestätigte die BaFin der Commerzbank für die geprüften<br />

Bereiche die Einhaltung der MaH und die Angemessenheit<br />

des internen Kontrollsystems in Bezug auf<br />

Umfang, Komplexität und Risikogehalt der betriebenen<br />

Handelsgeschäfte.

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