Ag-Bericht 2005
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42 ANHANG<br />
c) Gewinnrücklagen<br />
Gesamt gesetzliche Rücklage für andere Gewinn-<br />
Mio € Rücklage eigene Aktien rücklagen<br />
Stand 31.12.2004 2 161 3 58 2 100<br />
Veränderung des Bestands<br />
an eigenen Aktien – – –33 33<br />
Stand 31.12.<strong>2005</strong> 2 161 3 25 2 133<br />
Hinsichtlich der Rücklage für eigene Anteile verweisen wir auf die Ausführungen unter Nr. 27.<br />
(20) Genehmigtes Kapital<br />
Jahr der Ursprüngliches Verbleibendes Befristung Besondere Bedingungen<br />
Beschluss- Genehmigtes Genehmigtes bis<br />
fassung Kapital Kapital<br />
Mio € €<br />
2004 225 225 000 000,00 30. April 2009 Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in dem Umfang<br />
(§ 4 Abs. 3 ausgeschlossen werden, in dem es erforderlich ist,<br />
Satzung) Inhabern von durch die Commerzbank AG oder ihre<br />
unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften<br />
i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG ausgegebenen<br />
oder noch auszugebenden Wandlungs- oder<br />
Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es<br />
ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts<br />
zustehen würde. Das Bezugsrecht der Aktionäre<br />
kann für Spitzenbeträge ausgenommen werden.<br />
2002 30 20 694 262,00 30. April 2007 Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
(§ 4 Abs. 4 das Bezugsrecht der Aktionäre zum Zweck der Ausgabe<br />
Satzung) von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage einschränken.<br />
2004 225 225 000 000,00 30. April 2009 Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in dem Umfang<br />
(§ 4 Abs. 6 ausgeschlossen werden, in dem es erforderlich ist,<br />
Satzung) Inhabern von durch die Commerzbank AG oder ihre<br />
unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften<br />
i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG ausgegebenen<br />
oder noch auszugebenden Wandlungs- oder<br />
Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es<br />
ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts<br />
zustehen würde. Das Bezugsrecht der Aktionäre<br />
kann für Spitzenbeträge ausgenommen werden.<br />
Ferner kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden,<br />
soweit die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum<br />
Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen<br />
erfolgt.<br />
2004 150 1,80 30. April 2009 Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen<br />
(§ 4 Abs. 7 werden, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien<br />
Satzung) den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien<br />
gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet.<br />
Stand<br />
31.12.<strong>2005</strong> 630 470 694 263,80