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Ag-Bericht 2005

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42 ANHANG<br />

c) Gewinnrücklagen<br />

Gesamt gesetzliche Rücklage für andere Gewinn-<br />

Mio € Rücklage eigene Aktien rücklagen<br />

Stand 31.12.2004 2 161 3 58 2 100<br />

Veränderung des Bestands<br />

an eigenen Aktien – – –33 33<br />

Stand 31.12.<strong>2005</strong> 2 161 3 25 2 133<br />

Hinsichtlich der Rücklage für eigene Anteile verweisen wir auf die Ausführungen unter Nr. 27.<br />

(20) Genehmigtes Kapital<br />

Jahr der Ursprüngliches Verbleibendes Befristung Besondere Bedingungen<br />

Beschluss- Genehmigtes Genehmigtes bis<br />

fassung Kapital Kapital<br />

Mio € €<br />

2004 225 225 000 000,00 30. April 2009 Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in dem Umfang<br />

(§ 4 Abs. 3 ausgeschlossen werden, in dem es erforderlich ist,<br />

Satzung) Inhabern von durch die Commerzbank AG oder ihre<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften<br />

i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG ausgegebenen<br />

oder noch auszugebenden Wandlungs- oder<br />

Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es<br />

ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts<br />

zustehen würde. Das Bezugsrecht der Aktionäre<br />

kann für Spitzenbeträge ausgenommen werden.<br />

2002 30 20 694 262,00 30. April 2007 Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

(§ 4 Abs. 4 das Bezugsrecht der Aktionäre zum Zweck der Ausgabe<br />

Satzung) von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage einschränken.<br />

2004 225 225 000 000,00 30. April 2009 Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in dem Umfang<br />

(§ 4 Abs. 6 ausgeschlossen werden, in dem es erforderlich ist,<br />

Satzung) Inhabern von durch die Commerzbank AG oder ihre<br />

unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften<br />

i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG ausgegebenen<br />

oder noch auszugebenden Wandlungs- oder<br />

Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es<br />

ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts<br />

zustehen würde. Das Bezugsrecht der Aktionäre<br />

kann für Spitzenbeträge ausgenommen werden.<br />

Ferner kann das Bezugsrecht ausgeschlossen werden,<br />

soweit die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum<br />

Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen<br />

erfolgt.<br />

2004 150 1,80 30. April 2009 Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen<br />

(§ 4 Abs. 7 werden, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien<br />

Satzung) den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien<br />

gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Stand<br />

31.12.<strong>2005</strong> 630 470 694 263,80

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