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Ag-Bericht 2005

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26 LAGEBERICHT<br />

schutz für Anleger, Minimierung der Möglichkeit von<br />

Insidergeschäften sowie die prinzipielle Vermeidung<br />

von Interessenkonflikten beziehungsweise – wo erforderlich<br />

– ein entsprechendes lösungsorientiertes<br />

Management.<br />

Den Kontakt zur Financial Community (Investoren<br />

und Analysten), zu den Medien und zur allgemeinen<br />

Öffentlichkeit steuert der Zentrale Stab Kommunikation<br />

(ZKV), der direkt an den Sprecher des Vorstands<br />

berichtet. Eine bankweit gültige Kommunikationsrichtlinie<br />

enthält hierzu verbindliche Regelungen. Auf<br />

Basis von Medienbeobachtung und Marktforschung<br />

sowie Stakeholder-Befragungen und dem Dialog mit<br />

verschiedenen Anspruchsgruppen werden kontinuierlich<br />

reputationsrelevante Themen identifiziert, bewertet<br />

und gegebenenfalls aktiv bearbeitet.<br />

Im Jahr <strong>2005</strong> wurde durch die Veröffentlichung des<br />

<strong>Bericht</strong>s über die unternehmerische Verantwortung<br />

ein erster Meilenstein erreicht.<br />

Im Lauf des Jahres 2006 wird eine neu installierte<br />

Gruppe das Reputationsmanagement koordinieren.<br />

Compliancerisiken<br />

Im Rahmen der Compliance gelten im Finanzsektor<br />

sehr strenge gesetzliche Vorschriften. Die Commerzbank<br />

hat ergänzende Regeln aufgestellt, die sicherstellen<br />

sollen, dass das Verhalten der Mitarbeiter auch<br />

in schwierigen Situationen stets korrekt und im Einklang<br />

mit den jeweiligen Gesetzen ist. Zu nennen sind<br />

hier das Compliance-Handbuch der Bank, die arbeitsvertraglich<br />

beziehungsweise durch Betriebsvereinbarung<br />

integrierten Mitarbeiterleitsätze des Bundesaufsichtsamts<br />

für das Kreditwesen und des Bundesaufsichtsamts<br />

für den Wertpapierhandel (jetzt Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) sowie<br />

Arbeitsanweisungen, die im Intranet der Bank<br />

veröffentlicht werden und den Mitarbeitern konkrete<br />

Leitlinien zur Umsetzung der jeweiligen gesetzlichen<br />

Regelung geben. Um die Erstellung und die Überwachung<br />

der Einhaltung dieser Regeln kümmert sich<br />

in der Commerzbank der Zentrale Stab Compliance<br />

und Sicherheit.<br />

Compliance berät und informiert nicht nur die<br />

Geschäftsfelder und Mitarbeiter der Bank in allgemeinen<br />

Fragen mit Compliance-Relevanz und begleitet die<br />

Kollegen auch in kritischen Fällen des Tagesgeschäfts,<br />

sondern setzt auch compliancerelevante gesetzliche<br />

beziehungsweise aufsichtsrechtliche Anforderungen<br />

zusammen mit den betroffenen Fachabteilungen um.<br />

In diesem Zusammenhang ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />

(AnSVG) zu nennen, das zum<br />

30. Oktober 2004 in Kraft getreten ist. In Konkretisierung<br />

des AnSVG wurden weitere gesetzgeberische<br />

beziehungsweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen seitens<br />

der Aufsicht erlassen.<br />

In Umsetzung dieser gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen<br />

Anforderungen wurden die betroffenen<br />

Bereiche der Bank inklusive Vorstand und Aufsichtsrat<br />

hierüber informiert, ausführliche Informationen in das<br />

Intranet eingestellt und ein Meldeverfahren zur Erstattung<br />

von Verdachtsanzeigen durch Compliance implementiert.<br />

Auf Basis der Watch List wird in Compliance<br />

ein Insiderverzeichnis geführt.<br />

Im Bereich der Geldwäscheprävention sowie der<br />

Terrorismusfinanzierung sind seit dem Anschlag auf<br />

das World Trade Center in New York die gesetzlichen<br />

und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl<br />

national als auch international, aber auch die Aufmerksamkeit<br />

in der Öffentlichkeit dieses Thema betreffend,<br />

kontinuierlich gestiegen. Durch die 3. EU-Geldwäscherichtlinie,<br />

die nunmehr in deutsches Recht umgesetzt<br />

wird, werden die Anforderungen an die Präventionsmaßnahmen<br />

des Finanzsektors weiter steigen.<br />

Um den spezifischen Risiken der Bank, im Rahmen<br />

ihres Geschäftsbetriebs zu Zwecken der Geldwäsche<br />

oder der Terrorismusfinanzierung von Dritten missbraucht<br />

zu werden, entgegenzusteuern, führt die Bank<br />

eine Gefährdungsanalyse über die bestehenden einschlägigen<br />

Risiken durch. Die Analyseergebnisse<br />

werden im Rahmen der fortlaufenden Anpassung und<br />

Verbesserung der Präventionsmaßnahmen der Bank<br />

berücksichtigt und durch Implementierung spezifischer<br />

Risikominimierungsmaßnahmen, sei es im<br />

Rahmen des Kundenannahmeprozesses, bei der<br />

Begleitung und Überwachung der Kundengeschäfte,<br />

aber auch bei der Schulung und Sensibilisierung der<br />

Mitarbeiter eingearbeitet. Alle im Rahmen dieser<br />

gezielten Analyse und der kontinuierlichen Überprüfung<br />

gewonnenen Erfahrungswerte fließen in die<br />

Anpassung des Risikomanagementsystems ein.<br />

Die Mitarbeiter der Bank sind gehalten, auffällige<br />

Transaktionen, die den Verdacht der Geldwäsche oder<br />

Terrorismusfinanzierung begründen, an den Bereich<br />

Compliance/Finanzermittlungen zu melden, damit<br />

diese dort einer Einzelfallprüfung unterzogen werden<br />

können.

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