Ag-Bericht 2005
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26 LAGEBERICHT<br />
schutz für Anleger, Minimierung der Möglichkeit von<br />
Insidergeschäften sowie die prinzipielle Vermeidung<br />
von Interessenkonflikten beziehungsweise – wo erforderlich<br />
– ein entsprechendes lösungsorientiertes<br />
Management.<br />
Den Kontakt zur Financial Community (Investoren<br />
und Analysten), zu den Medien und zur allgemeinen<br />
Öffentlichkeit steuert der Zentrale Stab Kommunikation<br />
(ZKV), der direkt an den Sprecher des Vorstands<br />
berichtet. Eine bankweit gültige Kommunikationsrichtlinie<br />
enthält hierzu verbindliche Regelungen. Auf<br />
Basis von Medienbeobachtung und Marktforschung<br />
sowie Stakeholder-Befragungen und dem Dialog mit<br />
verschiedenen Anspruchsgruppen werden kontinuierlich<br />
reputationsrelevante Themen identifiziert, bewertet<br />
und gegebenenfalls aktiv bearbeitet.<br />
Im Jahr <strong>2005</strong> wurde durch die Veröffentlichung des<br />
<strong>Bericht</strong>s über die unternehmerische Verantwortung<br />
ein erster Meilenstein erreicht.<br />
Im Lauf des Jahres 2006 wird eine neu installierte<br />
Gruppe das Reputationsmanagement koordinieren.<br />
Compliancerisiken<br />
Im Rahmen der Compliance gelten im Finanzsektor<br />
sehr strenge gesetzliche Vorschriften. Die Commerzbank<br />
hat ergänzende Regeln aufgestellt, die sicherstellen<br />
sollen, dass das Verhalten der Mitarbeiter auch<br />
in schwierigen Situationen stets korrekt und im Einklang<br />
mit den jeweiligen Gesetzen ist. Zu nennen sind<br />
hier das Compliance-Handbuch der Bank, die arbeitsvertraglich<br />
beziehungsweise durch Betriebsvereinbarung<br />
integrierten Mitarbeiterleitsätze des Bundesaufsichtsamts<br />
für das Kreditwesen und des Bundesaufsichtsamts<br />
für den Wertpapierhandel (jetzt Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) sowie<br />
Arbeitsanweisungen, die im Intranet der Bank<br />
veröffentlicht werden und den Mitarbeitern konkrete<br />
Leitlinien zur Umsetzung der jeweiligen gesetzlichen<br />
Regelung geben. Um die Erstellung und die Überwachung<br />
der Einhaltung dieser Regeln kümmert sich<br />
in der Commerzbank der Zentrale Stab Compliance<br />
und Sicherheit.<br />
Compliance berät und informiert nicht nur die<br />
Geschäftsfelder und Mitarbeiter der Bank in allgemeinen<br />
Fragen mit Compliance-Relevanz und begleitet die<br />
Kollegen auch in kritischen Fällen des Tagesgeschäfts,<br />
sondern setzt auch compliancerelevante gesetzliche<br />
beziehungsweise aufsichtsrechtliche Anforderungen<br />
zusammen mit den betroffenen Fachabteilungen um.<br />
In diesem Zusammenhang ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />
(AnSVG) zu nennen, das zum<br />
30. Oktober 2004 in Kraft getreten ist. In Konkretisierung<br />
des AnSVG wurden weitere gesetzgeberische<br />
beziehungsweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen seitens<br />
der Aufsicht erlassen.<br />
In Umsetzung dieser gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen<br />
Anforderungen wurden die betroffenen<br />
Bereiche der Bank inklusive Vorstand und Aufsichtsrat<br />
hierüber informiert, ausführliche Informationen in das<br />
Intranet eingestellt und ein Meldeverfahren zur Erstattung<br />
von Verdachtsanzeigen durch Compliance implementiert.<br />
Auf Basis der Watch List wird in Compliance<br />
ein Insiderverzeichnis geführt.<br />
Im Bereich der Geldwäscheprävention sowie der<br />
Terrorismusfinanzierung sind seit dem Anschlag auf<br />
das World Trade Center in New York die gesetzlichen<br />
und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl<br />
national als auch international, aber auch die Aufmerksamkeit<br />
in der Öffentlichkeit dieses Thema betreffend,<br />
kontinuierlich gestiegen. Durch die 3. EU-Geldwäscherichtlinie,<br />
die nunmehr in deutsches Recht umgesetzt<br />
wird, werden die Anforderungen an die Präventionsmaßnahmen<br />
des Finanzsektors weiter steigen.<br />
Um den spezifischen Risiken der Bank, im Rahmen<br />
ihres Geschäftsbetriebs zu Zwecken der Geldwäsche<br />
oder der Terrorismusfinanzierung von Dritten missbraucht<br />
zu werden, entgegenzusteuern, führt die Bank<br />
eine Gefährdungsanalyse über die bestehenden einschlägigen<br />
Risiken durch. Die Analyseergebnisse<br />
werden im Rahmen der fortlaufenden Anpassung und<br />
Verbesserung der Präventionsmaßnahmen der Bank<br />
berücksichtigt und durch Implementierung spezifischer<br />
Risikominimierungsmaßnahmen, sei es im<br />
Rahmen des Kundenannahmeprozesses, bei der<br />
Begleitung und Überwachung der Kundengeschäfte,<br />
aber auch bei der Schulung und Sensibilisierung der<br />
Mitarbeiter eingearbeitet. Alle im Rahmen dieser<br />
gezielten Analyse und der kontinuierlichen Überprüfung<br />
gewonnenen Erfahrungswerte fließen in die<br />
Anpassung des Risikomanagementsystems ein.<br />
Die Mitarbeiter der Bank sind gehalten, auffällige<br />
Transaktionen, die den Verdacht der Geldwäsche oder<br />
Terrorismusfinanzierung begründen, an den Bereich<br />
Compliance/Finanzermittlungen zu melden, damit<br />
diese dort einer Einzelfallprüfung unterzogen werden<br />
können.