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Gesundes Ottakring Analysebericht - Wiener Gesundheitsförderung

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Schichtarbeit hat gesundheitliche Folgen wie Schlafstörungen, psychovegetative Erkrankungen,<br />

Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen, aber auch psychosoziale Auswirkungen wie<br />

Beeinträchtigungen des sozialen Lebens, der Freizeitgestaltung und der Beteiligung am<br />

öffentlichen Leben (Janßen und Nachreiner 2004, S. 18).<br />

Zur Arbeitssituation und zu den Arbeitsbedingungen der BewohnerInnen <strong>Ottakring</strong>s konnten<br />

weder aus der Literatur noch aus den Interviews Informationen gewonnen werden. Die<br />

gesundheitsfördernden Maßnahmen im Projekt <strong>Gesundes</strong> <strong>Ottakring</strong> setzen im kommunalen<br />

Setting an. Die Arbeitsbedingungen können durch Projektmaßnahmen nicht beeinflusst werden.<br />

Die Betroffenheit der Bevölkerung <strong>Ottakring</strong>s auch durch Belastungen aus dem Arbeitsbereich<br />

wird aber bei der Planung und Umsetzung der gesundheitsfördernden Aktivitäten mitbedacht<br />

und berücksichtigt.<br />

Dem Modell zur Erklärung sozialer und gesundheitlicher Ungleichheiten von Andreas Mielck<br />

folgend beeinflussen Art und Umfang sowie Zugänglichkeit von Versorgungsstrukturen die<br />

Gesundheit. Im folgenden Kapitel werden die Entscheidungs- und Versorgungsstrukturen in<br />

Wien beschrieben und die Bedeutung der Strukturen der Gesundheitsversorgung als<br />

Ansatzpunkt für Gesundheitsförderung beschrieben.<br />

3.3 Entscheidungs- und Versorgungsstrukturen<br />

3.3.1 Entscheidungsstrukturen<br />

Die Stadt Wien weist eine dezentralisierte Entscheidungsstruktur auf. Der <strong>Wiener</strong> Gemeinderat<br />

ist das oberste Entscheidungsgremium der Stadt, er wird direkt von der Bevölkerung gewählt.<br />

Seit Jänner 1998 sind zahlreiche Aufgaben in die Zuständigkeit der Bezirke übergegangen. Die<br />

Bezirksvertretung, deren Vorsitzende/r der/die Bezirksvorsteher/in ist, wird von der<br />

Bezirksbevölkerung direkt gewählt. Der Bezirk verfügt über eigene Budgetmittel für den<br />

Sachaufwand der ihm übertragenen Aufgaben.<br />

In budgetärer Eigenverantwortung der Bezirke liegen z.B. (laut § 103 Absatz 1 der <strong>Wiener</strong><br />

Stadtverfassung) folgende Aufgaben:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kindergärten (Kindertagesheime) und Schulen<br />

Grünanlagen und Kinderspielplätze<br />

Pensionistenklubs/Seniorentreffs<br />

Außerschulische Kinder- und Jugendbetreuung<br />

Kulturbereich<br />

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