Gesundes Ottakring Analysebericht - Wiener Gesundheitsförderung
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Schichtarbeit hat gesundheitliche Folgen wie Schlafstörungen, psychovegetative Erkrankungen,<br />
Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen, aber auch psychosoziale Auswirkungen wie<br />
Beeinträchtigungen des sozialen Lebens, der Freizeitgestaltung und der Beteiligung am<br />
öffentlichen Leben (Janßen und Nachreiner 2004, S. 18).<br />
Zur Arbeitssituation und zu den Arbeitsbedingungen der BewohnerInnen <strong>Ottakring</strong>s konnten<br />
weder aus der Literatur noch aus den Interviews Informationen gewonnen werden. Die<br />
gesundheitsfördernden Maßnahmen im Projekt <strong>Gesundes</strong> <strong>Ottakring</strong> setzen im kommunalen<br />
Setting an. Die Arbeitsbedingungen können durch Projektmaßnahmen nicht beeinflusst werden.<br />
Die Betroffenheit der Bevölkerung <strong>Ottakring</strong>s auch durch Belastungen aus dem Arbeitsbereich<br />
wird aber bei der Planung und Umsetzung der gesundheitsfördernden Aktivitäten mitbedacht<br />
und berücksichtigt.<br />
Dem Modell zur Erklärung sozialer und gesundheitlicher Ungleichheiten von Andreas Mielck<br />
folgend beeinflussen Art und Umfang sowie Zugänglichkeit von Versorgungsstrukturen die<br />
Gesundheit. Im folgenden Kapitel werden die Entscheidungs- und Versorgungsstrukturen in<br />
Wien beschrieben und die Bedeutung der Strukturen der Gesundheitsversorgung als<br />
Ansatzpunkt für Gesundheitsförderung beschrieben.<br />
3.3 Entscheidungs- und Versorgungsstrukturen<br />
3.3.1 Entscheidungsstrukturen<br />
Die Stadt Wien weist eine dezentralisierte Entscheidungsstruktur auf. Der <strong>Wiener</strong> Gemeinderat<br />
ist das oberste Entscheidungsgremium der Stadt, er wird direkt von der Bevölkerung gewählt.<br />
Seit Jänner 1998 sind zahlreiche Aufgaben in die Zuständigkeit der Bezirke übergegangen. Die<br />
Bezirksvertretung, deren Vorsitzende/r der/die Bezirksvorsteher/in ist, wird von der<br />
Bezirksbevölkerung direkt gewählt. Der Bezirk verfügt über eigene Budgetmittel für den<br />
Sachaufwand der ihm übertragenen Aufgaben.<br />
In budgetärer Eigenverantwortung der Bezirke liegen z.B. (laut § 103 Absatz 1 der <strong>Wiener</strong><br />
Stadtverfassung) folgende Aufgaben:<br />
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Kindergärten (Kindertagesheime) und Schulen<br />
Grünanlagen und Kinderspielplätze<br />
Pensionistenklubs/Seniorentreffs<br />
Außerschulische Kinder- und Jugendbetreuung<br />
Kulturbereich<br />
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