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Oberösterreich - Wohnbau

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den, wenn sich Art und Umfang der<br />

Leistung annähernd bestimmen lassen.<br />

• Einheitswert: von der Bewertungsstelle<br />

des Finanzamtes nach den Grundsätzen<br />

des Bewertungsgesetzes ermittelter<br />

Wert von Wirtschaftsgütern (u. a.<br />

Grundvermögen). Der Einheitswert ist die<br />

Grundlage für die Bewertung verschiedener<br />

Abgaben (z. B. Grundsteuer).<br />

• Einreichplan: Für die Baueinreichung<br />

bei der Behörde erforderlich sind<br />

Lageplan, Grundrisse aller Geschoße,<br />

Schnitte und Ansichten im Maßstab<br />

1:100, in dreifacher Ausfertigung und<br />

farbig angelegt.<br />

• Einverleibung: Eintragungsart im<br />

Grundbuch, durch die ein Recht unbedingt<br />

erworben, übertragen, beschränkt<br />

oder aufgehoben wird (z. B. Eintragung<br />

des Eigentums an einer Liegenschaft<br />

aufgrund eines Kaufvertrages).<br />

• Flächenwidmungsplan: vom Ge -<br />

meinderat beschlossener Plan für das gesamte<br />

Gemeindegebiet mit rechtsverbindlichen<br />

W idmungen für Grünland, Verkehrsbänder,<br />

Bauland und Sonder gebiete.<br />

Er dient als Grundlage für den<br />

Be bauungsplan und liegt bei der zuständigen<br />

Gemeinde zur öf fentlichen Einsicht<br />

auf.<br />

• Fluchtlinien (Gr enzlinien): Sie<br />

be ziehen sich auf Bau- und Straßenfluchtlinien.<br />

Im allgemeinen beschreiben<br />

Fluchtlinien als Begrenzung jenen Teil<br />

eines Grundstückes, der für die eigentliche<br />

Bebauung vor gesehen ist. Sie sind<br />

im Bebauungsplan eingetragen.<br />

• Förderungswerber: Grundsätzlich<br />

können jeder Staatsbür ger, jede Gemeinde,<br />

gemeinnützige Bauvereinigungen<br />

oder andere juristische Personen unter<br />

Beachtung der Vorschriften über<br />

„be günstigte Personen“ um eine Förderung<br />

ansuchen. Hier gibt es bestimmte Kom-<br />

binationen von Bauweisen und Rechtsformen,<br />

die aus den Richtlinien des<br />

je weiligen Bundeslandes ersichtlich sind.<br />

• Gebührenordnung für Architekten:<br />

Regelung über die Mindestgebühren<br />

(Honorare) für ihre Leistungen. Bei<br />

Bauvorhaben wird die Höhe der Gebühr<br />

in Abhängigkeit von den Herstellungskosten<br />

und dem Ausbauverhältnis nach<br />

einer Prozenttabelle berechnet; sonstige<br />

Leistungen werden nach Zeitaufwand<br />

abgegolten.<br />

• Gemeinschaftsräume: der gemeinsamen<br />

Benutzung dienende Räume in<br />

ei nem Wohnhaus – wie Kinderspielraum,<br />

Veranstaltungs- und Hobbyräume, Sauna,<br />

Waschküche, Abstellräume für Kinderwägen<br />

und Fahrräder etc. Zu beachten<br />

sind hier die Bestimmungen über<br />

die Förderung solcher Räume in den<br />

Bun desländern.<br />

• Geometer: Ingenieurkonsulent für<br />

Vermessungswesen, zählt zu den Ziviltechnikern.<br />

Er ist für die Vermessung<br />

von Grundstücken, Erstellung von Lageplänen,<br />

Teilungsplänen etc. zuständig.<br />

• Gesamtbaukosten: sämtliche Kosten<br />

der Errichtung von Wohnungen, Ge -<br />

meinschaftseinrichtungen sowie von<br />

Ge bäudeteilen und Anlagen, die der ge -<br />

meinsamen Benutzung der Bewohner dienen.<br />

Weiters sind hier die Kosten von<br />

Garagen und Abstellplätzen für Kfz<br />

so wie von Zivilschutzanlagen aufgrund<br />

be hördlicher Vorschriften unterzubringen;<br />

schließlich auch die Herstellung von Gehsteigen,<br />

Anschlussgebühren, Kosten für die<br />

Aufschließung, Planung, Baube strebung,<br />

Vorfinanzierung und Umsatz steuer.<br />

• Gesamtbaukosten (angemessene):<br />

von der jeweiligen Landesregierung festgesetzter<br />

Höchstbetrag für die Summe<br />

aller vor genannten Kosten je Quadratmeter<br />

Nutzfläche; wird auch als „För -<br />

derungslimit“ bezeichnet.<br />

• Geschoßbau: Haus mit mehreren<br />

Wohnungen auf mehr als zwei Geschoßen.<br />

• Geopathogene Zonen: unterirdische<br />

Wasseradern, Bruchzonen oder Verwerf<br />

ungen haben auf die Gesundheit einen<br />

negativen Einfluss. Das Vorhandensein<br />

dieser Reaktions- und Strahlungszonen<br />

wird von einem Rutengänger (Radiästhet)<br />

festgestellt.<br />

• Gewerke: von verschiedenen Firmen<br />

– Baumeister und Professionisten – zu<br />

erbringende Teilleistungen zwecks Her -<br />

stellung eines Bauwerks.<br />

• Grundbuch: Verzeichnis sämtlicher<br />

Liegenschaften, wird beim zuständigen<br />

Bezirksgericht geführt. Jeder Grundbuchskörper<br />

besitzt eine Einlagezahl<br />

(EZ), die Einlage besteht aus drei Blättern:<br />

Das A-Blatt (Gutbestandsblatt) gibt<br />

Auskunft über Nummern und Ausmaße<br />

der Parzellen, den Baubestand und über<br />

den Eigentümer berechtigende Dienstbarkeiten.<br />

Aus dem B-Blatt (Eigentumsblatt)<br />

sind Eigentümer und deren<br />

Anschriften sowie diverse Anmerkungen<br />

ersichtlich. Im C-Blatt (Lastenblatt) findet<br />

man Hypotheken, Bestands- und<br />

Vorkaufsrechte sowie das Grundstück<br />

belastende Dienstbarkeiten und sonstige<br />

Auflagen.<br />

• Hauseigentum: das alleinige Verfügungsrecht<br />

über einen im Grundbuch<br />

eingetragenen Hausbesitz samt Liegenschaft.<br />

• Heizungskosten: Wenn eine gemeinsame<br />

Heizanlage mehrere Wohnungen<br />

versorgt, sind die Kosten für Wartung<br />

und Ener gie gerecht aufzuteilen. Meist<br />

wird ein monatliches Akonto eingehoben<br />

und einmal jährlich abgerechnet.<br />

• Hypothek: stellt die Belastung eines<br />

Grundstücks oder einer anderen Immobilie<br />

zur Absicherung einer Geldforde-<br />

Rund ums Bauen, Wohnen und Renovieren<br />

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