Oberösterreich - Wohnbau
Oberösterreich - Wohnbau
Oberösterreich - Wohnbau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Finanzierung und Förderung<br />
124<br />
Objekts. Voraussetzung ist, dass wenigstens<br />
Sanierungsstufe 1 erreicht wird.<br />
Folgende Tabelle stellt dar , wie hoch<br />
die Förderung je nach gewählter Förderungsvariante<br />
ausfällt<br />
Energiekenn- Variante 1 Variante 2<br />
zahl (NEZ)<br />
nach Sanierung<br />
Bauteilsanierung 25<br />
Sanierungsstufe I<br />
% -<br />
NEZ max. 80*<br />
Sanierungsstufe II<br />
30 % 20 %<br />
NEZ max. 65<br />
Sanierungsstufe III<br />
35 % 25 %<br />
NEZ max. 45<br />
Passivhaussanierung<br />
40 % 30 %<br />
NEZ max. 15 40 %** 40 %<br />
* ab 1.1.2010 darf die NEZ max. 75 betragen<br />
** + erhöhte Darlehenssumme u. verlängerte Darlehenslaufzeit<br />
Gefördert werden max. 37.000 Euro<br />
anerkannte Baukosten bzw . Darlehenssumme.<br />
Bei Passivhaus-Sanierungen erhöht sich<br />
die zulässige Summe auf 40.000 Euro und<br />
die Laufzeit des Sanierungs-Darle hens<br />
verlängert sich von 15 auf 25 Jahre.<br />
Hinweis: Um die Sanierungs-Prämie<br />
in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen<br />
die Rechnungen zwischen 1.1.2009 und<br />
30.6.2010 ausgestellt und die Ausführung<br />
nach dem 1.1.09 begonnen worden sein.<br />
Art und Gegenstand der Sanierungsförderung:<br />
Das Land <strong>Oberösterreich</strong> fördert<br />
die Sa nie rungen von:<br />
• Eigenheimen und Reihenhäusern<br />
• Miet- oder Eigentumswoh nungen<br />
• Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern<br />
und Wohnungen sowie<br />
• nachträgliche Lifteinbauten<br />
• Schaffung von Wohnungen in bisher nicht<br />
für Wohnzwecke genützten Gebäuden<br />
Voraussetzungen für die Förderung:<br />
• die Wohnung muss zur Befriedigung<br />
des dauernden Wohnbedürfnisses regelmäßig<br />
verwendet werden (kein Zweitwohnsitz)<br />
• eine Förderung kann nur dann gewährt<br />
werden, wenn bei Neubezug einer sa -<br />
nier ten Wohnung die bisherige Wohnung<br />
nachweislich weitervermietet<br />
oder die Wohnung verkauft wird<br />
• förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten,<br />
die durch gewerblich befugte<br />
Unternehmen durchgeführt oder deren<br />
Vornahme durch Materialrechnungen<br />
in Höhe von mindestens 150 Euro<br />
nachgewiesen worden sind<br />
• bei der Sanierung von einzelnen Wohnungen<br />
und Eigenheimen kann nur mit<br />
bezahlten Rech nungen angesucht wer -<br />
den, welche nicht älter als zwei Jahre<br />
sind<br />
• die energietechnischen Mindest stan dards<br />
(siehe rechte Spalte) sind einzuhalten<br />
• Details zu den gültigen Einkom mensgrenzen<br />
finden Sie auf der Seite 115<br />
Ab wann kann saniert werden?<br />
Die Baubewilligung für das zu sanierende<br />
Objekt muss zum Zeitpunkt der<br />
Ein reichung des Ansuchens mindestens<br />
20 Jahre zurückliegen.<br />
Ausnahmen:<br />
10 Jahre bei der Errichtung von zusätzlichen<br />
Wohnräumen.<br />
Der Zeitpunkt der Baubewilligung ist<br />
nicht maßgebend:<br />
• für die Schaf fung von Wohnungen in<br />
bisher nicht für Wohnzwecke genützten<br />
Gebäuden<br />
• bei behindertengerechten Maßnahmen<br />
• beim Einbau von Fenstern im Erdgeschossbereich<br />
und/oder der Wohnungseingangstüren<br />
mindestens der Widerstandsklasse<br />
II<br />
• beim Anschluss an Fernwärme<br />
• wenn das Gebäude vor der Sanierung<br />
eine NEZ > 100 kWh und nach der<br />
Sanierung eine NEZ von maximal 65<br />
kWh aufweist<br />
Welche Sanierungsmaßnahmen sind<br />
möglich?<br />
• Maßnahmen zur Erhöhung von Schall-<br />
und Wärmeschutz (z.B. Isolierung der<br />
Außenwände, Ober geschoßdecken,<br />
Kel ler decken, Austausch der Fenster)<br />
• Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtig<br />
keitsschutzes<br />
• Erhaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden<br />
• Einbau einer Beheizungsanlage<br />
• Anschluss an Fernwärme<br />
• Heizkesseltausch mit Begleitmaß nahmen<br />
(nur Brennwertgeräte für fossile<br />
Brenn stofe)<br />
• Errichtung/Ausbau alternativer Ener -<br />
gieanlagen<br />
• Umgestaltung oder Herstellung von<br />
Was serleitungen, Elektroinstallationen<br />
• Änderung der Grundrissgestaltung<br />
• behindertengerechte Maßnahmen<br />
• Zu- und Einbau von Wohnräumen<br />
• Schaffung von Wohnungen in bisher<br />
nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude.<br />
Hinweis: Die angeführten Maßnahmen<br />
können bei Miet- und Eigentumswohnungen<br />
nur dann gefördert werden,<br />
wenn das Gebäu de nach der Sanierung<br />
definierte Höchst werte für den Heizenergiebedarf<br />
unterschreitet.<br />
Alle Maßnahmen außerhalb des Hauses<br />
sind nicht förderbar . Bei Einzelwoh nungen<br />
und bei Eigenheimen werden auch<br />
keine sanitären An la gen, Innentüren und<br />
Bodenbeläge gefördert.<br />
Nachstehend angeführte ener gietechnische<br />
Mindeststandards für die Sanierung<br />
einzelner Bauteile sind einzuhalten:<br />
• Außendecken/Dach/oberste Geschoßdecke<br />
≤ 0,15 W/m 2 K<br />
• Dachschrägen ≤ 0,18 W/m 2 K<br />
• Fenster und Türen gegen Außenluft ≤<br />
1,20 W/m 2 K gemäß Prüfungszeugnis<br />
• Außenwände und Wände gegen den