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Oberösterreich - Wohnbau

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Finanzierung und Förderung<br />

124<br />

Objekts. Voraussetzung ist, dass wenigstens<br />

Sanierungsstufe 1 erreicht wird.<br />

Folgende Tabelle stellt dar , wie hoch<br />

die Förderung je nach gewählter Förderungsvariante<br />

ausfällt<br />

Energiekenn- Variante 1 Variante 2<br />

zahl (NEZ)<br />

nach Sanierung<br />

Bauteilsanierung 25<br />

Sanierungsstufe I<br />

% -<br />

NEZ max. 80*<br />

Sanierungsstufe II<br />

30 % 20 %<br />

NEZ max. 65<br />

Sanierungsstufe III<br />

35 % 25 %<br />

NEZ max. 45<br />

Passivhaussanierung<br />

40 % 30 %<br />

NEZ max. 15 40 %** 40 %<br />

* ab 1.1.2010 darf die NEZ max. 75 betragen<br />

** + erhöhte Darlehenssumme u. verlängerte Darlehenslaufzeit<br />

Gefördert werden max. 37.000 Euro<br />

anerkannte Baukosten bzw . Darlehenssumme.<br />

Bei Passivhaus-Sanierungen erhöht sich<br />

die zulässige Summe auf 40.000 Euro und<br />

die Laufzeit des Sanierungs-Darle hens<br />

verlängert sich von 15 auf 25 Jahre.<br />

Hinweis: Um die Sanierungs-Prämie<br />

in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen<br />

die Rechnungen zwischen 1.1.2009 und<br />

30.6.2010 ausgestellt und die Ausführung<br />

nach dem 1.1.09 begonnen worden sein.<br />

Art und Gegenstand der Sanierungsförderung:<br />

Das Land <strong>Oberösterreich</strong> fördert<br />

die Sa nie rungen von:<br />

• Eigenheimen und Reihenhäusern<br />

• Miet- oder Eigentumswoh nungen<br />

• Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern<br />

und Wohnungen sowie<br />

• nachträgliche Lifteinbauten<br />

• Schaffung von Wohnungen in bisher nicht<br />

für Wohnzwecke genützten Gebäuden<br />

Voraussetzungen für die Förderung:<br />

• die Wohnung muss zur Befriedigung<br />

des dauernden Wohnbedürfnisses regelmäßig<br />

verwendet werden (kein Zweitwohnsitz)<br />

• eine Förderung kann nur dann gewährt<br />

werden, wenn bei Neubezug einer sa -<br />

nier ten Wohnung die bisherige Wohnung<br />

nachweislich weitervermietet<br />

oder die Wohnung verkauft wird<br />

• förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten,<br />

die durch gewerblich befugte<br />

Unternehmen durchgeführt oder deren<br />

Vornahme durch Materialrechnungen<br />

in Höhe von mindestens 150 Euro<br />

nachgewiesen worden sind<br />

• bei der Sanierung von einzelnen Wohnungen<br />

und Eigenheimen kann nur mit<br />

bezahlten Rech nungen angesucht wer -<br />

den, welche nicht älter als zwei Jahre<br />

sind<br />

• die energietechnischen Mindest stan dards<br />

(siehe rechte Spalte) sind einzuhalten<br />

• Details zu den gültigen Einkom mensgrenzen<br />

finden Sie auf der Seite 115<br />

Ab wann kann saniert werden?<br />

Die Baubewilligung für das zu sanierende<br />

Objekt muss zum Zeitpunkt der<br />

Ein reichung des Ansuchens mindestens<br />

20 Jahre zurückliegen.<br />

Ausnahmen:<br />

10 Jahre bei der Errichtung von zusätzlichen<br />

Wohnräumen.<br />

Der Zeitpunkt der Baubewilligung ist<br />

nicht maßgebend:<br />

• für die Schaf fung von Wohnungen in<br />

bisher nicht für Wohnzwecke genützten<br />

Gebäuden<br />

• bei behindertengerechten Maßnahmen<br />

• beim Einbau von Fenstern im Erdgeschossbereich<br />

und/oder der Wohnungseingangstüren<br />

mindestens der Widerstandsklasse<br />

II<br />

• beim Anschluss an Fernwärme<br />

• wenn das Gebäude vor der Sanierung<br />

eine NEZ > 100 kWh und nach der<br />

Sanierung eine NEZ von maximal 65<br />

kWh aufweist<br />

Welche Sanierungsmaßnahmen sind<br />

möglich?<br />

• Maßnahmen zur Erhöhung von Schall-<br />

und Wärmeschutz (z.B. Isolierung der<br />

Außenwände, Ober geschoßdecken,<br />

Kel ler decken, Austausch der Fenster)<br />

• Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtig<br />

keitsschutzes<br />

• Erhaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden<br />

• Einbau einer Beheizungsanlage<br />

• Anschluss an Fernwärme<br />

• Heizkesseltausch mit Begleitmaß nahmen<br />

(nur Brennwertgeräte für fossile<br />

Brenn stofe)<br />

• Errichtung/Ausbau alternativer Ener -<br />

gieanlagen<br />

• Umgestaltung oder Herstellung von<br />

Was serleitungen, Elektroinstallationen<br />

• Änderung der Grundrissgestaltung<br />

• behindertengerechte Maßnahmen<br />

• Zu- und Einbau von Wohnräumen<br />

• Schaffung von Wohnungen in bisher<br />

nicht für Wohnzwecke genützte Gebäude.<br />

Hinweis: Die angeführten Maßnahmen<br />

können bei Miet- und Eigentumswohnungen<br />

nur dann gefördert werden,<br />

wenn das Gebäu de nach der Sanierung<br />

definierte Höchst werte für den Heizenergiebedarf<br />

unterschreitet.<br />

Alle Maßnahmen außerhalb des Hauses<br />

sind nicht förderbar . Bei Einzelwoh nungen<br />

und bei Eigenheimen werden auch<br />

keine sanitären An la gen, Innentüren und<br />

Bodenbeläge gefördert.<br />

Nachstehend angeführte ener gietechnische<br />

Mindeststandards für die Sanierung<br />

einzelner Bauteile sind einzuhalten:<br />

• Außendecken/Dach/oberste Geschoßdecke<br />

≤ 0,15 W/m 2 K<br />

• Dachschrägen ≤ 0,18 W/m 2 K<br />

• Fenster und Türen gegen Außenluft ≤<br />

1,20 W/m 2 K gemäß Prüfungszeugnis<br />

• Außenwände und Wände gegen den

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