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Oberösterreich - Wohnbau

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Finanzierung und Förderung<br />

118<br />

• Errichtung eines Eigenheimes als Reihen-<br />

oder Doppelhaus:<br />

Die erhöhte Förderung für die Errich tung<br />

von Reihen- bzw. Doppelhäuser setzt vor -<br />

aus, dass mindestens drei Rei hen häuser<br />

bzw. zwei Doppelhäuser er richtet werden,<br />

deren zugeordnetes Grund stück einschließlich<br />

der verbauten Fläche im Durchschnitt<br />

für jedes Eigen heim der Gesamtanlage 400<br />

m 2 nicht über steigt. Mit dem Reihenhaus-<br />

und Dop pelhauszuschlag - werden nur<br />

NiedrigSTenergie- und Passivhäuser gefördert.<br />

Die Reihenhäuser und Dop pel häuser<br />

müssen über eine zusammenhängende<br />

thermische Hülle verfügen.<br />

Bei der Errichtung von Reihenhäusern<br />

kön nen 3.000 Euro für einen Abstellplatz<br />

je Eigenheim bei Errichtung oberir -<br />

discher Einzelgaragen bzw . 6.600 Euro<br />

für einen Abstellplatz je Eigenheim bei<br />

Er richtung einer , von der Baubehörde<br />

zwin gend vorgeschriebenen Tiefgarage<br />

ge fördert werden.<br />

Voraussetzungen für die För derung<br />

eines Eigenheimes<br />

Für die Inanspruchnahme der <strong>Wohnbau</strong>förderung<br />

sind eine Reihe an ökologischen,<br />

klimaschützenden und rechtlichen<br />

Anforderungen einzuhalten.<br />

• Voraussetzungen zum Energiesparen:<br />

- Einsatz eines der nachstehenden innovativen<br />

klimarelevanten Systeme als<br />

Hauptheizsystem seit 1. Juli 2009:<br />

a) Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer,<br />

biogener Brennstoffe<br />

b) Elektrisch betriebene Heizungswär -<br />

me pumpensysteme mit einer Jahresar -<br />

beitszahl von zumindest 4, bzw . von<br />

zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle<br />

Luft. Die Wärmepumpe ist entweder<br />

mit einer Photovoltaikanlage mit<br />

einer Leistung von zumindest 1 kW peak<br />

oder mit einer thermischen Solaranlage<br />

mit mindestens 4 m 2 Aperturfläche zur<br />

Warmwasserbereitung zu kombinieren<br />

oder zumindest für die ersten drei Jahre<br />

ab Bezug des Objektes nachweislich<br />

mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren<br />

Energieträgern (Basis: Händlermix) zu<br />

betreiben;<br />

c) Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten<br />

Kraft-Wärme-Koppelungs-<br />

Anlagen im Sinne der Richtlinie<br />

2004/8/ EG über die Förderung<br />

einer am Nutzwärmebedarf orientierten<br />

Kraft-Wärme-Koppelung im<br />

Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. 52<br />

vom 21.2.2004 S. 50 oder sonstiger<br />

Abwärme, die andernfalls ungenutzt<br />

bleibt;<br />

d) Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer<br />

Ener gie von zumindest 80<br />

Prozent;<br />

e) Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-<br />

Brennwert-Anlagen in Kombination<br />

mit thermischen Solaranlagen mit mindestens<br />

4 m 2 Aperturfläche. Sollte nachweislich<br />

lagebedingt die Errichtung von<br />

thermischen Solaranlagen wirtschaftlich<br />

nicht zumutbar sein, so kann von dieser<br />

Kombination Abstand genommen<br />

werden. Das Erfordernis der Nutzung<br />

erneuerbarer Ener gieträger im Sinne<br />

eines innovativen klimarelevanten<br />

Systems ist bei einem Anschluss an<br />

das Gasleistungsnetz auch dann erfüllt,<br />

wenn sicher gestellt ist, dass ein für<br />

die Warmwasserbereitung für einen<br />

durchschnittlichen Haushalt adäquater<br />

Anteil des Gases von erneuerbaren<br />

Energieträgern stammt. Dabei ist auf<br />

das einzelne Objekt abzustellen.<br />

- Kohle-, Heizöl- und Elektroheizungen<br />

als Hauptheizsystem dürfen nicht ver -<br />

wendet werden.<br />

- Die verbindliche Installation einer<br />

Solaranlage für die Warmwassererzeugung<br />

beim Neubau von Eigenheimen<br />

entfällt. Seit 1.7.2009 kann eine wasser -<br />

geführte Solaranlage mit mindestens 4<br />

m 2 Kollek tor fläche (Aperturfläche) errichtet<br />

werden. Die Überprüfung der<br />

Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage nehmen<br />

die ExpertInnen des O.Ö. Ener giesparverbandes<br />

kostenlos und auf Antrag<br />

der/des Förderungs nehmers/in vor.<br />

• Ökologische Anforderungen<br />

Die folgenden ökologischen Mindestkriterien<br />

sind einzuhalten. Es können jederzeit<br />

stichprobenartig Kontrollen bezüglich<br />

der Einhaltung der Anforderungen<br />

durchgeführt werden.<br />

- Verwendung von HFKW- und HFCKW -<br />

freien Wärmedämm- und Baustoffen<br />

(die HFKW-freien und HFCKW-freien<br />

Wärmedämm- und Baustof fe sind der<br />

pe riodisch aktualisierten Liste des Klima<br />

schutzbeauftragten des Landes OÖ<br />

zu entnehmen)<br />

- Brennwerttechnik beim Gaskessel<br />

- selbsttätig wirkende Einrichtungen zur<br />

raum- bzw. zonenweisen Regelung der<br />

Raumtemperatur (z.B. Thermostatventil)<br />

- Niedertemperaturverteilsystem (Vor lauf-<br />

/Rücklauftemperatur max. 55/45 °C)<br />

- bei Umwälzpumpen sind gemäß Ener -<br />

gieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-<br />

Energie-Label) nur Pumpen der Klasse<br />

A, A+ und A++ zulässig<br />

- ein wassergetragenes Heizsystem ist vor -<br />

zu sehen (ausgenommen bei Passiv häusern)<br />

- elektrische Durchlauferhitzer zur Warm -<br />

wasser-Bereitung sind nicht zulässig<br />

- ein Nachweis über die einzuhaltende<br />

Vermeidung der sommerlichen Über -<br />

wärmung gemäß ÖNORM 81 10-3 ist<br />

auf Verlangen vorzulegen<br />

- luftdichte Gebäudehülle mit n50-W ert,<br />

≤ 1,5/h bei Niedrigstener giehäusern<br />

und ≤ 0,6/h bei Passivhäusern<br />

- Vermeidung von Zirkulationsleitungen<br />

für die Warmwasserversorgung<br />

- Fachgerechte hydraulische Einregulierung<br />

der Wärmeverteilungs-/-abgabe-<br />

Sys teme<br />

Konditionen des geförderten<br />

Hypothekardarlehens<br />

Die Oö. Landesbank gewährt nach Prüfung<br />

durch die Abteilung <strong>Wohnbau</strong>för derung<br />

und den O.Ö. Ener giesparver band<br />

ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit<br />

von 30 Jahren, welches durch das Land

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