Oberösterreich - Wohnbau
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Finanzierung und Förderung<br />
118<br />
• Errichtung eines Eigenheimes als Reihen-<br />
oder Doppelhaus:<br />
Die erhöhte Förderung für die Errich tung<br />
von Reihen- bzw. Doppelhäuser setzt vor -<br />
aus, dass mindestens drei Rei hen häuser<br />
bzw. zwei Doppelhäuser er richtet werden,<br />
deren zugeordnetes Grund stück einschließlich<br />
der verbauten Fläche im Durchschnitt<br />
für jedes Eigen heim der Gesamtanlage 400<br />
m 2 nicht über steigt. Mit dem Reihenhaus-<br />
und Dop pelhauszuschlag - werden nur<br />
NiedrigSTenergie- und Passivhäuser gefördert.<br />
Die Reihenhäuser und Dop pel häuser<br />
müssen über eine zusammenhängende<br />
thermische Hülle verfügen.<br />
Bei der Errichtung von Reihenhäusern<br />
kön nen 3.000 Euro für einen Abstellplatz<br />
je Eigenheim bei Errichtung oberir -<br />
discher Einzelgaragen bzw . 6.600 Euro<br />
für einen Abstellplatz je Eigenheim bei<br />
Er richtung einer , von der Baubehörde<br />
zwin gend vorgeschriebenen Tiefgarage<br />
ge fördert werden.<br />
Voraussetzungen für die För derung<br />
eines Eigenheimes<br />
Für die Inanspruchnahme der <strong>Wohnbau</strong>förderung<br />
sind eine Reihe an ökologischen,<br />
klimaschützenden und rechtlichen<br />
Anforderungen einzuhalten.<br />
• Voraussetzungen zum Energiesparen:<br />
- Einsatz eines der nachstehenden innovativen<br />
klimarelevanten Systeme als<br />
Hauptheizsystem seit 1. Juli 2009:<br />
a) Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer,<br />
biogener Brennstoffe<br />
b) Elektrisch betriebene Heizungswär -<br />
me pumpensysteme mit einer Jahresar -<br />
beitszahl von zumindest 4, bzw . von<br />
zumindest 3,5 bei Nutzung der Wärmequelle<br />
Luft. Die Wärmepumpe ist entweder<br />
mit einer Photovoltaikanlage mit<br />
einer Leistung von zumindest 1 kW peak<br />
oder mit einer thermischen Solaranlage<br />
mit mindestens 4 m 2 Aperturfläche zur<br />
Warmwasserbereitung zu kombinieren<br />
oder zumindest für die ersten drei Jahre<br />
ab Bezug des Objektes nachweislich<br />
mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren<br />
Energieträgern (Basis: Händlermix) zu<br />
betreiben;<br />
c) Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienten<br />
Kraft-Wärme-Koppelungs-<br />
Anlagen im Sinne der Richtlinie<br />
2004/8/ EG über die Förderung<br />
einer am Nutzwärmebedarf orientierten<br />
Kraft-Wärme-Koppelung im<br />
Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. 52<br />
vom 21.2.2004 S. 50 oder sonstiger<br />
Abwärme, die andernfalls ungenutzt<br />
bleibt;<br />
d) Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer<br />
Ener gie von zumindest 80<br />
Prozent;<br />
e) Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-<br />
Brennwert-Anlagen in Kombination<br />
mit thermischen Solaranlagen mit mindestens<br />
4 m 2 Aperturfläche. Sollte nachweislich<br />
lagebedingt die Errichtung von<br />
thermischen Solaranlagen wirtschaftlich<br />
nicht zumutbar sein, so kann von dieser<br />
Kombination Abstand genommen<br />
werden. Das Erfordernis der Nutzung<br />
erneuerbarer Ener gieträger im Sinne<br />
eines innovativen klimarelevanten<br />
Systems ist bei einem Anschluss an<br />
das Gasleistungsnetz auch dann erfüllt,<br />
wenn sicher gestellt ist, dass ein für<br />
die Warmwasserbereitung für einen<br />
durchschnittlichen Haushalt adäquater<br />
Anteil des Gases von erneuerbaren<br />
Energieträgern stammt. Dabei ist auf<br />
das einzelne Objekt abzustellen.<br />
- Kohle-, Heizöl- und Elektroheizungen<br />
als Hauptheizsystem dürfen nicht ver -<br />
wendet werden.<br />
- Die verbindliche Installation einer<br />
Solaranlage für die Warmwassererzeugung<br />
beim Neubau von Eigenheimen<br />
entfällt. Seit 1.7.2009 kann eine wasser -<br />
geführte Solaranlage mit mindestens 4<br />
m 2 Kollek tor fläche (Aperturfläche) errichtet<br />
werden. Die Überprüfung der<br />
Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage nehmen<br />
die ExpertInnen des O.Ö. Ener giesparverbandes<br />
kostenlos und auf Antrag<br />
der/des Förderungs nehmers/in vor.<br />
• Ökologische Anforderungen<br />
Die folgenden ökologischen Mindestkriterien<br />
sind einzuhalten. Es können jederzeit<br />
stichprobenartig Kontrollen bezüglich<br />
der Einhaltung der Anforderungen<br />
durchgeführt werden.<br />
- Verwendung von HFKW- und HFCKW -<br />
freien Wärmedämm- und Baustoffen<br />
(die HFKW-freien und HFCKW-freien<br />
Wärmedämm- und Baustof fe sind der<br />
pe riodisch aktualisierten Liste des Klima<br />
schutzbeauftragten des Landes OÖ<br />
zu entnehmen)<br />
- Brennwerttechnik beim Gaskessel<br />
- selbsttätig wirkende Einrichtungen zur<br />
raum- bzw. zonenweisen Regelung der<br />
Raumtemperatur (z.B. Thermostatventil)<br />
- Niedertemperaturverteilsystem (Vor lauf-<br />
/Rücklauftemperatur max. 55/45 °C)<br />
- bei Umwälzpumpen sind gemäß Ener -<br />
gieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-<br />
Energie-Label) nur Pumpen der Klasse<br />
A, A+ und A++ zulässig<br />
- ein wassergetragenes Heizsystem ist vor -<br />
zu sehen (ausgenommen bei Passiv häusern)<br />
- elektrische Durchlauferhitzer zur Warm -<br />
wasser-Bereitung sind nicht zulässig<br />
- ein Nachweis über die einzuhaltende<br />
Vermeidung der sommerlichen Über -<br />
wärmung gemäß ÖNORM 81 10-3 ist<br />
auf Verlangen vorzulegen<br />
- luftdichte Gebäudehülle mit n50-W ert,<br />
≤ 1,5/h bei Niedrigstener giehäusern<br />
und ≤ 0,6/h bei Passivhäusern<br />
- Vermeidung von Zirkulationsleitungen<br />
für die Warmwasserversorgung<br />
- Fachgerechte hydraulische Einregulierung<br />
der Wärmeverteilungs-/-abgabe-<br />
Sys teme<br />
Konditionen des geförderten<br />
Hypothekardarlehens<br />
Die Oö. Landesbank gewährt nach Prüfung<br />
durch die Abteilung <strong>Wohnbau</strong>för derung<br />
und den O.Ö. Ener giesparver band<br />
ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit<br />
von 30 Jahren, welches durch das Land