Oberösterreich - Wohnbau
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Finanzierung und Förderung<br />
126<br />
Dachraum und Garagen ≤ 0,25 W/m 2 K<br />
• Decken und Wände zu unbeheiztem<br />
Keller ≤ 0,35 W/m 2 K<br />
• Erdberührende Wände und Fußböden<br />
≤ 0,35 W/m 2 K<br />
• unbeheizter Keller gegen Außenluft<br />
≤ 0,5 W/m 2 K<br />
• Dämmstärke Fensterlaibung ≥ 3 cm<br />
(die angegebene Mindest-Dämmstärke<br />
bezieht sich auf eine Wärmeleitfähigkeit<br />
von 0,04 W/m 2 K)<br />
• Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)<br />
≤ 1,10 W/m 2 K<br />
Achtung: Wenn nach Abschluss einer<br />
Sanierung das Gebäude eine NEZ von<br />
über 80 aufweist, aber die energietechnischen<br />
Mindeststandards bei den sanierten<br />
Gebäudeteilen eingehalten wurden, wird<br />
ein Annuitätenzuschuss in Höhe von 25<br />
% gewährt. In diesen Fällen kann keine<br />
Sanierungsprämie gewährt werden.<br />
Ausnahmen: Ist es auf Grund der vor -<br />
handenen Bau sub stanz (z.B. Denkmalschutz)<br />
technisch nicht möglich oder<br />
zumutbar, die definierten U-W erte oder<br />
sonstigen An forderungen zu erreichen,<br />
so können für das konkrete Sanierungsvorhaben<br />
ab weichende Festlegungen<br />
getroffen werden.<br />
Sanierung einzelner Wohnungen<br />
Bei der Sanierung einer einzelnen Wohnung<br />
beträgt die maximale geförderte<br />
Darlehenssumme 7.500 Euro. Der ge -<br />
währ te Annuitätenzuschuss 25 %.<br />
Förderbare Maßnahmen sind:<br />
• Errichtung einer Beheizungsanlage oder<br />
die Heizkesselerneuerung (nur Brenn -<br />
wert geräte für fossile Brennstoffe)<br />
• Fensteraustausch und Fensterglastausch<br />
(Prüfungszeugnis des Herstellers ist vorzulegen)<br />
• Wesentlich verbesserte Förderungen<br />
gibt es für den Fernwärmeanschluss<br />
• Fenster im Erdgeschoss und/oder Wohnungseingangstüre<br />
(mindestens Wider-<br />
stands klasse II, nur in Wohnhäusern<br />
mit mehr als drei Wohnungen)<br />
Diese Maßnahmen werden unabhängig<br />
von der ener gietechnischen Qualität des<br />
Gebäudes gefördert.<br />
Wohnhäuser mit bis zu 3 Wohnungen<br />
Das durch Annuitätenzuschüsse geför -<br />
derte Darlehen bei Sanierungen von<br />
Wohngebäuden mit bis zu drei Woh nungen<br />
beträgt höchstens 37.000 Euro bzw .<br />
40.000 Euro bei Passivhäusern.<br />
Die höchst zulässige geförderte Darlehens<br />
summe erhöht sich bei Einbau eines<br />
Brennwertgerätes für fossile Brennstoffe,<br />
wenn eine Heizlastberechnung<br />
vor gelegt wird, um 3.000 Euro. Das gilt<br />
nicht für Passivhäuser, da in diesen kein<br />
Heizsystem notwendig ist. Das Darlehen<br />
erhöht sich um weitere 3.000 Euro bei<br />
Verwendung ökologischer Dämmstoffe.<br />
Wenn nach Abschluss einer Sanierung<br />
das Gebäude eine NEZ von mehr als 80<br />
kWh aufweist, jedoch die ener getischen<br />
Mindeststandards (siehe Seite 124f) bei<br />
den sanierten Gebäudeteilen eingehalten<br />
wurden, wird ein Annuitätenzuschuss in<br />
Höhe von 25 % gewährt.<br />
Einhaltung ökologischer Mindest kriterien<br />
bei der Sanierung:<br />
Die folgenden Ökologischen Mindestkri<br />
terien sind einzuhalten. Es können<br />
jederzeit stichprobenartig Kontrollen<br />
durchgeführt werden.<br />
• HFKW-freie und HFCKW-freie Wärme<br />
dämmstoffe und Baustof fe (die<br />
HFKW-freien und HFCKW -freien<br />
Wär medämmstoffe und Baustoffe sind<br />
der periodisch aktualisierten Liste des<br />
Kli ma schutzbeauftragten des Landes<br />
zu ent nehmen)<br />
• bei nachträglichem Einbau einer<br />
Wohn raumlüftungsanlage mit Wärmerück<br />
gewinnung ist eine luftdichte Gebäudehülle<br />
mit n50-W ert kleiner oder<br />
gleich 1,5/h auszuführen<br />
• bei Erneuerung der Heizanlage ist ein<br />
wassergetragenes System vorzusehen<br />
(ausgenommen Passivhaus)<br />
• fachgerechte hydraulische Einregulierung<br />
der Wärmeverteilungs-/-abgabesysteme<br />
Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern<br />
Werden Erweiterungsmaßnahmen (Zu-<br />
und Einbau von Wohnräumen und Woh -<br />
nungen) an einem Wohnhaus durchgeführt,<br />
so kann die Höhe des Darlehens,<br />
bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt<br />
werden, bis 800 Euro pro m 2 neu<br />
ge schaffener Wohnnutzfläche (max. 90<br />
m 2 pro Wohnung) betragen. Bei der Errichtung<br />
von zusätzlichen Wohnräumen,<br />
wenn die Baubewilligung bei der zu<br />
er weiternden Wohnung zwischen 10 und<br />
20 Jahre zurückliegt, beträgt die Ober -<br />
grenze 13.500 Euro. Ansonsten gelten<br />
hier die Obergrenzen “Sanierung einzelner<br />
Wohnungen”.<br />
Die genannten ener gietechnischen Mindest<br />
standards sind einzuhalten. Erreicht<br />
das Gebäude nach einer dieser Sanierungsmaßnahmen<br />
eine NEZ (siehe Seite<br />
114 „Allgemeine Be griffe“) von unter 80<br />
kWh, dann erhöht sich der Annuitätenzuschuss<br />
von 25 % auf 30, 35 oder 40 %.<br />
Sanierung bei gleichzeitiger Kaufförderung<br />
Für bereits durch eine Kauf förderung<br />
geförderte Wohnungen oder Eigenheime<br />
kann eine Sanierungsförderung in Höhe<br />
des Dif ferenzbetrages zur maximalen<br />
Sanierungsförderung in Anspruch ge nommen<br />
werden.<br />
Sonstige Sanierungsmaßnahmen<br />
Im Rahmen der Sanierungsförderung des<br />
Landes <strong>Oberösterreich</strong> werden auch die<br />
Sanierungen mehrgeschoßiger <strong>Wohnbau</strong>ten,<br />
von Wohnheimen und der nachträgliche<br />
Einbau von Personenliften gefördert.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der