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Oberösterreich - Wohnbau

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Finanzierung und Förderung<br />

126<br />

Dachraum und Garagen ≤ 0,25 W/m 2 K<br />

• Decken und Wände zu unbeheiztem<br />

Keller ≤ 0,35 W/m 2 K<br />

• Erdberührende Wände und Fußböden<br />

≤ 0,35 W/m 2 K<br />

• unbeheizter Keller gegen Außenluft<br />

≤ 0,5 W/m 2 K<br />

• Dämmstärke Fensterlaibung ≥ 3 cm<br />

(die angegebene Mindest-Dämmstärke<br />

bezieht sich auf eine Wärmeleitfähigkeit<br />

von 0,04 W/m 2 K)<br />

• Fensterglas (bei Tausch nur des Glases)<br />

≤ 1,10 W/m 2 K<br />

Achtung: Wenn nach Abschluss einer<br />

Sanierung das Gebäude eine NEZ von<br />

über 80 aufweist, aber die energietechnischen<br />

Mindeststandards bei den sanierten<br />

Gebäudeteilen eingehalten wurden, wird<br />

ein Annuitätenzuschuss in Höhe von 25<br />

% gewährt. In diesen Fällen kann keine<br />

Sanierungsprämie gewährt werden.<br />

Ausnahmen: Ist es auf Grund der vor -<br />

handenen Bau sub stanz (z.B. Denkmalschutz)<br />

technisch nicht möglich oder<br />

zumutbar, die definierten U-W erte oder<br />

sonstigen An forderungen zu erreichen,<br />

so können für das konkrete Sanierungsvorhaben<br />

ab weichende Festlegungen<br />

getroffen werden.<br />

Sanierung einzelner Wohnungen<br />

Bei der Sanierung einer einzelnen Wohnung<br />

beträgt die maximale geförderte<br />

Darlehenssumme 7.500 Euro. Der ge -<br />

währ te Annuitätenzuschuss 25 %.<br />

Förderbare Maßnahmen sind:<br />

• Errichtung einer Beheizungsanlage oder<br />

die Heizkesselerneuerung (nur Brenn -<br />

wert geräte für fossile Brennstoffe)<br />

• Fensteraustausch und Fensterglastausch<br />

(Prüfungszeugnis des Herstellers ist vorzulegen)<br />

• Wesentlich verbesserte Förderungen<br />

gibt es für den Fernwärmeanschluss<br />

• Fenster im Erdgeschoss und/oder Wohnungseingangstüre<br />

(mindestens Wider-<br />

stands klasse II, nur in Wohnhäusern<br />

mit mehr als drei Wohnungen)<br />

Diese Maßnahmen werden unabhängig<br />

von der ener gietechnischen Qualität des<br />

Gebäudes gefördert.<br />

Wohnhäuser mit bis zu 3 Wohnungen<br />

Das durch Annuitätenzuschüsse geför -<br />

derte Darlehen bei Sanierungen von<br />

Wohngebäuden mit bis zu drei Woh nungen<br />

beträgt höchstens 37.000 Euro bzw .<br />

40.000 Euro bei Passivhäusern.<br />

Die höchst zulässige geförderte Darlehens<br />

summe erhöht sich bei Einbau eines<br />

Brennwertgerätes für fossile Brennstoffe,<br />

wenn eine Heizlastberechnung<br />

vor gelegt wird, um 3.000 Euro. Das gilt<br />

nicht für Passivhäuser, da in diesen kein<br />

Heizsystem notwendig ist. Das Darlehen<br />

erhöht sich um weitere 3.000 Euro bei<br />

Verwendung ökologischer Dämmstoffe.<br />

Wenn nach Abschluss einer Sanierung<br />

das Gebäude eine NEZ von mehr als 80<br />

kWh aufweist, jedoch die ener getischen<br />

Mindeststandards (siehe Seite 124f) bei<br />

den sanierten Gebäudeteilen eingehalten<br />

wurden, wird ein Annuitätenzuschuss in<br />

Höhe von 25 % gewährt.<br />

Einhaltung ökologischer Mindest kriterien<br />

bei der Sanierung:<br />

Die folgenden Ökologischen Mindestkri<br />

terien sind einzuhalten. Es können<br />

jederzeit stichprobenartig Kontrollen<br />

durchgeführt werden.<br />

• HFKW-freie und HFCKW-freie Wärme<br />

dämmstoffe und Baustof fe (die<br />

HFKW-freien und HFCKW -freien<br />

Wär medämmstoffe und Baustoffe sind<br />

der periodisch aktualisierten Liste des<br />

Kli ma schutzbeauftragten des Landes<br />

zu ent nehmen)<br />

• bei nachträglichem Einbau einer<br />

Wohn raumlüftungsanlage mit Wärmerück<br />

gewinnung ist eine luftdichte Gebäudehülle<br />

mit n50-W ert kleiner oder<br />

gleich 1,5/h auszuführen<br />

• bei Erneuerung der Heizanlage ist ein<br />

wassergetragenes System vorzusehen<br />

(ausgenommen Passivhaus)<br />

• fachgerechte hydraulische Einregulierung<br />

der Wärmeverteilungs-/-abgabesysteme<br />

Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern<br />

Werden Erweiterungsmaßnahmen (Zu-<br />

und Einbau von Wohnräumen und Woh -<br />

nungen) an einem Wohnhaus durchgeführt,<br />

so kann die Höhe des Darlehens,<br />

bis zu der Annuitätenzuschüsse gewährt<br />

werden, bis 800 Euro pro m 2 neu<br />

ge schaffener Wohnnutzfläche (max. 90<br />

m 2 pro Wohnung) betragen. Bei der Errichtung<br />

von zusätzlichen Wohnräumen,<br />

wenn die Baubewilligung bei der zu<br />

er weiternden Wohnung zwischen 10 und<br />

20 Jahre zurückliegt, beträgt die Ober -<br />

grenze 13.500 Euro. Ansonsten gelten<br />

hier die Obergrenzen “Sanierung einzelner<br />

Wohnungen”.<br />

Die genannten ener gietechnischen Mindest<br />

standards sind einzuhalten. Erreicht<br />

das Gebäude nach einer dieser Sanierungsmaßnahmen<br />

eine NEZ (siehe Seite<br />

114 „Allgemeine Be griffe“) von unter 80<br />

kWh, dann erhöht sich der Annuitätenzuschuss<br />

von 25 % auf 30, 35 oder 40 %.<br />

Sanierung bei gleichzeitiger Kaufförderung<br />

Für bereits durch eine Kauf förderung<br />

geförderte Wohnungen oder Eigenheime<br />

kann eine Sanierungsförderung in Höhe<br />

des Dif ferenzbetrages zur maximalen<br />

Sanierungsförderung in Anspruch ge nommen<br />

werden.<br />

Sonstige Sanierungsmaßnahmen<br />

Im Rahmen der Sanierungsförderung des<br />

Landes <strong>Oberösterreich</strong> werden auch die<br />

Sanierungen mehrgeschoßiger <strong>Wohnbau</strong>ten,<br />

von Wohnheimen und der nachträgliche<br />

Einbau von Personenliften gefördert.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der

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