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Oberösterreich - Wohnbau

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Rund ums Bauen, Wohnen und Renovieren<br />

50<br />

Grundkauf - Behördenwege<br />

1. Einsichtnahme in Flächenwidmungsplan<br />

und Bebauungsplan bei Gemeinde<br />

bzw. Magistrat (Baubehörde 1. Instanz)<br />

2. Erstellung einer Planungs-Skizze<br />

durch Baumeister oder Architekt.<br />

3. Überprüfung und Besprechung mit<br />

Bausachverständigen bei Gemeinde<br />

bzw. Magistrat (Begutachtung und Stellungnahme).<br />

4. Erstellung der endgültigen Einreichpläne<br />

durch Baumeister oder Architekt.<br />

5. Ansuchen um Baubewilligung bei<br />

Baubehörde.<br />

6. Überprüfung und Ausschreibung der<br />

Bauverhandlung.<br />

7. Bauverhandlung, Baubewilligung,<br />

eventuelle Sonderbewilligung durch<br />

Baubehörde (1. Instanz).<br />

8. Ausarbeitung der Kostenvoranschläge<br />

(Baumeister, Architekt).<br />

9. Ansuchen um <strong>Wohnbau</strong>förderung<br />

beim Amt der Landesregierung (bei<br />

Be darf Ansuchen um vorzeitigen Baubeginn).<br />

10. Nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung<br />

zum vorzeitigen Baubeginn Start<br />

der Bauarbeiten (Aushub).<br />

11. Meldung des Baubeginns an die Baubehörde.<br />

12. Überprüfung der Aussteckung von<br />

der Baubehörde.<br />

13. Zwischenbeschau des Rohbaus und<br />

Meldung an Finanzamt durch die Gemeinde.<br />

14. Baufortschrittsmeldung an <strong>Wohnbau</strong>förderung.<br />

15. Erst-Geltendmachung der Sonderausgaben<br />

beim Finanzamt.<br />

16. Fertigstellung, Ansuchen um Benützungsbewilligung.<br />

17. Endüberprüfung vor Ort und Benützungsbewilligung<br />

durch Baubehörde.<br />

18. Meldung an <strong>Wohnbau</strong>förderungsstelle<br />

und an das Finanzamt durch Gemeinde<br />

oder Magistrat.<br />

19. Ansuchen u m G rundsteuerermäßigung<br />

bei der Gemeinde bzw. Magistrat.

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