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Oberösterreich - Wohnbau

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Finanzierung und Förderung<br />

114<br />

<strong>Wohnbau</strong>ratgeber<br />

Allgemeine Begriffe<br />

Wohnung<br />

Eine zur ganzjährigen Bewohnung vor -<br />

gesehene und dafür geeignete bauliche<br />

Einheit innerhalb eines Gebäudes.<br />

Wohnhaus<br />

Ein Gebäude, das zumindest teilweise<br />

Wohn zwecken dient.<br />

Eigenheim<br />

Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen,<br />

das einzeln oder als Teil einer Gesamt<br />

anlage errichtet wird (Mindestgrö ße<br />

80 m 2 ).<br />

Eigenheim als Teil einer Gesamtanlage<br />

(im Folgenden: „Reihenhaus“)<br />

Höchstens zweigeschoßiges Wohnhaus<br />

mit mindestens drei unabhängig voneinander<br />

und nur von außen begehbaren<br />

Woh nungen mit jeweils mindestens 80 m2 Nutzfläche, wobei die Grundstücksfläche<br />

im Durchschnitt pro Eigenheim<br />

400 m2 nicht übersteigen darf.<br />

Nutzheizenergiekennzahl (NEZ)<br />

Die NEZ gibt an, wie groß der Heizenergie<br />

bedarf eines Hauses ist. Die NEZ<br />

wird in Kilowattstunden (kWh) je Quadrat<br />

meter Bruttogeschoßfläche und für<br />

eine gesamte Heizperiode (Jahr) angegeben<br />

(kWh pro m 2 und Jahr). Die NEZ<br />

ist von der Gebäudegeometrie, nämlich<br />

dem Verhältnis von Gebäudeaußenfläche<br />

zu -volumen (A/V-Verhältnis) abhängig.<br />

Im Ratgeber wird die NEZ durchgängig<br />

im A/V-Verhältnis 0,8 angegeben.<br />

Hypothekardarlehen<br />

Bausparkassendarlehen oder sonstige,<br />

durch Einverleibung eines Pfandrechtes<br />

sichergestellte Darlehen, bei denen die<br />

Verzinsung für die gesamte Dauer der<br />

Förderung – jeweils angepasst – höchstens<br />

0,25 % über der jeweiligen Sek-<br />

undärmarktrendite (SMR) „Emittenten<br />

Gesamt“ liegt.<br />

Annuitätenzuschuss, Annuität<br />

Eine Annuität ist eine gleichbleibende<br />

Rückzahlungsrate für ein aufgenommenes<br />

Darlehen, die sich aus Zinsen<br />

und Kapitalstilgung zusammensetzt. Der<br />

An nui tätenzuschuss den das Land Ober -<br />

österreich leistet, ist eine Förderung auf<br />

die gesamte Rate, also ein Zuschuss für<br />

die Zinsen und das Kapital, wodurch<br />

sich die Rückzahlungsrate für die Dar -<br />

lehensnehmerInnen vermindert. Diese<br />

För derung kommt vorwiegend im Sanierungsbereich<br />

zur Anwendung.<br />

Zinsenzuschuss<br />

Die Zinsen sind der Preis für die Über -<br />

lassung von Kapital. Der Zinsenzuschuss<br />

bezieht sich im Gegensatz zum<br />

Annuitätenzuschuss nur auf die Zinsen<br />

und nicht auf das Kapital. Das Land<br />

Ober österreich übernimmt mit dieser<br />

Förderung einen Teil des Zinsendienstes<br />

für ein bei der Oö. Landesbank aufgenommenes<br />

Darlehen. Der Zinsenzuschuss<br />

kommt bei den Förderungsprodukten<br />

Eigenheime, Reihenhäuser , Fer -<br />

tig stellung und Kauf zum Einsatz.<br />

Barwert<br />

Der Barwert ist der auf die Gegenwart<br />

bezogene Wert einer zu einem späteren<br />

Zeitpunkt fälligen Forderung bzw . Verbindlichkeit.<br />

Die in Zukunft erst anfallenden<br />

Beträge (z. B. Zuschüsse) sind<br />

für die Zeitspanne bis zu ihrer Fälligkeit<br />

mit einem bestimmten Zinssatz, dem Diskont<br />

satz, abzuzinsen.<br />

Allgemeine Förderungs voraus<br />

setzungen<br />

Zusicherung<br />

Als Zusicherung wird das Vertragsverhäl<br />

tnis zwischen dem Land und dem/der<br />

FörderungswerberIn bezeichnet. Das<br />

Land bewilligt eine Förderung nur, wenn<br />

der/die FörderungswerberIn die vertraglichen<br />

Förderungsvoraussetzungen einhält.<br />

Die Zusicherungen erfolgen nach<br />

Maßgabe der verfügbaren Mittel.<br />

Wann darf mit dem Bau begonnen<br />

wer den?<br />

Mit den Bauarbeiten für die Errichtung<br />

eines nach der Oö. Eigenheim-V erordnung<br />

geförderten Eigenheimes darf erst<br />

ab der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn<br />

begonnen werden, da andernfalls<br />

nur mehr eine Fertigstellungsförderung<br />

bewilligt werden kann.<br />

Zur Bewilligung der Förderung wird<br />

fest gestellt, ob der/die AntragstellerIn<br />

im Sinne der <strong>Wohnbau</strong>förderung als<br />

„förderbar“ gilt, d.h. es müssen be stimmte<br />

An forderungen erfüllt werden.<br />

Als förderbar gelten jene Personen:<br />

• die beabsichtigen die geförderte Wohnung<br />

ausschließlich zur Befriedigung<br />

ihres dauernden Wohnbedürfnisses zu<br />

verwenden<br />

• die volljährig sind<br />

• die ein Jahreshaus halts einkommen<br />

ha ben, das die vor gegebenen Einkommens<br />

gren zen nicht über steigt<br />

• die österreichische Staatsbür gerInnen<br />

oder Bür gerInnen eines EWR-Staates<br />

sind,<br />

• die FörderungswerberInnen aus Nicht-<br />

EWR-Ländern sind, wenn diese:<br />

• ununterbrochen und rechtmäßig mehr<br />

als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz in<br />

Österreich haben,<br />

• Einkünfte beziehen, die der Einkommenssteuer<br />

unterliegen oder auf<br />

Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit<br />

Beiträge an die gesetzliche<br />

Sozialversicherung in Österreich entrichtet<br />

haben und nunmehr Leistungen<br />

aus dieser erhalten.

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