07.01.2015 Aufrufe

Erst der Anfang - IHK-Außenwirtschaftstag NRW

Erst der Anfang - IHK-Außenwirtschaftstag NRW

Erst der Anfang - IHK-Außenwirtschaftstag NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Starthilfe | Unternehmensför<strong>der</strong>ung<br />

Foto: lugol85/fotolia<br />

Consumer Facility Management<br />

Netzwerk <strong>der</strong> Haushaltsdienstleister<br />

Der Bäcker mit Brötchen-Service,<br />

<strong>der</strong> sich auch um die Anlieferung<br />

von Mineralwasser<br />

kümmert, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Malerbetrieb,<br />

<strong>der</strong> auch einen Umzug organisiert<br />

– was zunächst noch<br />

ungewöhnlich klingt, das rückt<br />

in greifbare Nähe. Über 150 Interessierte<br />

waren bei <strong>der</strong> Auftaktkonferenz<br />

am 8. Juni in <strong>der</strong><br />

Handwerkskammer Münster<br />

dabei, als das geplante Cluster<br />

„Consumer Facility Management<br />

– ConFM“ angestoßen<br />

wurde. Zentrales Ziel des öffentlich<br />

geför<strong>der</strong>ten Modell-<br />

Projektes ist es, ein Netzwerk<br />

im Bereich personen- und objektbezogener<br />

Dienstleistungen<br />

aufzubauen und Synergieeffekte<br />

zu erschließen. Die<br />

Handwerkskammer Münster<br />

(als Initiatorin), die <strong>IHK</strong> Nord<br />

Westfalen und die Fachhochschule<br />

Münster stellten das<br />

Projekt bereits am 6. Mai vor.<br />

„Neue Angebote sind nötig“, so<br />

Dr. Christoph Asmacher, stellv.<br />

Geschäftsführer <strong>der</strong> <strong>IHK</strong>, <strong>der</strong><br />

die Gründe dafür nicht nur in<br />

<strong>der</strong> stark zunehmenden Alterung<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft, son<strong>der</strong>n<br />

ebenso in verän<strong>der</strong>ten Familienstrukturen<br />

sieht.<br />

Nähere Informationen bei:<br />

Andrea Mallas, Handwerkskammer<br />

Münster, Telefon 0251<br />

5203320.<br />

KfW För<strong>der</strong>programme<br />

Zinsen gesenkt<br />

Die Zinssätze in den meisten<br />

För<strong>der</strong>programmen <strong>der</strong> KfW-<br />

Bankengruppe wurden aufgrund<br />

<strong>der</strong> aktuellen Entwicklungen<br />

auf den Finanzmärkten<br />

ab dem 9. Juni 2010 gesenkt,<br />

ebenso die Zinssätze in den<br />

meisten ERP-Programmen.<br />

Die aktuelle Konditionenübersicht<br />

für Endkreditnehmer<br />

kann über Fax 069-74314214<br />

abgerufen o<strong>der</strong> über die <strong>IHK</strong>-<br />

Website eingesehen werden:<br />

www.ihk-nordwestfalen.de/<br />

P1461<br />

Flugscheine<br />

Barzahlung ausschließbar<br />

Der Bundesgerichtshof (BGH)<br />

hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft<br />

die Barzahlung <strong>der</strong><br />

Flugscheine per AGB ausschließen<br />

darf. Allerdings dürfen<br />

dann keine Gebühren für<br />

die Zahlung per Kreditkarte<br />

bzw. EC-Karte erhoben werden.<br />

Die mit dem Ausschluss <strong>der</strong><br />

Barzahlung einhergehende Benachteiligung<br />

<strong>der</strong> Fluggäste sei<br />

angesichts des anerkennenswerten<br />

Interesses <strong>der</strong> Fluggesellschaft<br />

an möglichst rationellen<br />

Betriebsabläufen nicht<br />

als unangemessen anzusehen,<br />

vor allem weil sie ihre Leistungen<br />

nahezu ausschließlich im<br />

Fernabsatz erbringt. Die Gebührenregelung<br />

für die Zahlung<br />

per Kredit- o<strong>der</strong> Zahlungskarte<br />

benachteilige die Kunden<br />

unangemessen. Im vorliegenden<br />

Fall war nur die Zahlung<br />

mit einer Visa Electron-Karte<br />

kostenfrei zu tätigen. Diese<br />

Möglichkeit reicht nach Auffassung<br />

des BGH nicht aus.<br />

Kabotage<br />

Neue Regeln<br />

Durch die EU-Verordnung<br />

1072/2009 (veröffentlicht im<br />

Amtsblatt <strong>der</strong> EU L300 vom<br />

14. 11. 2009) werden die Bedingungen<br />

für die Kabotagebeför<strong>der</strong>ungen<br />

konkretisiert und verbindlich<br />

seit Mai festgelegt. Die<br />

durch die Verordnung 1072/2009<br />

vereinbarten Kabotageregelungen<br />

gelten grundsätzlich in allen<br />

EU-Mitgliedstaaten.<br />

Es gibt zwei Möglichkeiten:<br />

1. Im Staat <strong>der</strong> letzten Entladung:<br />

Im Anschluss an einen<br />

grenzüberschreitenden Transport<br />

finden in dem Zielstaat Kabotagefahrten<br />

statt. In diesem<br />

Fall sind die Kabotagefahrten<br />

auf maximal drei innerhalb von<br />

sieben Tagen begrenzt.<br />

2. In Staaten, die durchfahren<br />

werden: Im Anschluss an einen<br />

grenzüberschreitenden Transport<br />

finden in ein o<strong>der</strong> mehreren<br />

Mitgliedstaaten, die auf <strong>der</strong><br />

Rückfahrt durchfahren werden,<br />

Kabotagefahrten innerhalb von<br />

sieben Tagen statt. Maximal<br />

drei Kabotagefahrten sind insgesamt<br />

zulässig, jedoch nur<br />

eine Kabotage-Fahrt pro durchfahrenem<br />

Mitgliedstaat. Voraussetzung<br />

ist, dass das Fahrzeug<br />

leer in den Mitgliedstaat,<br />

<strong>der</strong> durchfahren wird, einfährt<br />

und die Kabotagebeför<strong>der</strong>ung<br />

innerhalb von drei Tagen nach<br />

Einfahrt erfolgt. Nähere Informationen:<br />

www.ihk-nordwestfalen.de/P1537<br />

Geldwerte Unterstützung: Bereits zum 50. Mal lud die <strong>IHK</strong> Nord Westfalen<br />

zum Experten-Sprechtag Finanzierung mit Experten <strong>der</strong> <strong>NRW</strong>.Bank, <strong>der</strong> Bürgschaftsbank<br />

und <strong>der</strong> <strong>IHK</strong>, diesmal im Rahmen <strong>der</strong> <strong>NRW</strong>.Bank-Veranstaltung<br />

in Oelde. Seit dem ersten Sprechtag wurden weit über 200 Einzelprojekte<br />

beraten und entscheidungsreif gemacht. Die nächsten Termine stehen unter<br />

www.ihk-nordwestfalen.de/P1421.<br />

Foto: <strong>IHK</strong><br />

Stichwort: Kabotage<br />

Transportiert ein Unternehmer mit Sitz o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung in einem<br />

EU-Mitgliedsstaat gewerblich Güter innerhalb eines an<strong>der</strong>en<br />

EU-Mitgliedsstaates (Güterkraftverkehr), in dem er we<strong>der</strong> über<br />

Sitz noch Nie<strong>der</strong>lassung verfügt, dann spricht man von Kabotage.<br />

Erlaubt ist die Kabotage allen Verkehrsunternehmern, die Inhaber<br />

<strong>der</strong> Gemeinschaftslizenz sind. Während <strong>der</strong> Fahrt müssen sowohl<br />

Nachweise für die grenzüberschreitende Beför<strong>der</strong>ung als auch<br />

über jede einzelne Kabotagebeför<strong>der</strong>ung mitgeführt werden.<br />

58 wirtschaftsspiegel 7–8 · 2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!