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Download - Verein Schuldnerhilfe Essen

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§ 17 Abs. 2 SGB II<br />

„Wird die Leistung von einem Dritten erbracht und sind im<br />

Dritten Buch keine Anforderungen geregelt, denen die Leistung<br />

entsprechen muss, sind die Träger der Leistungen nach diesem<br />

Buch zur Vergütung für die Leistung nur verpflichtet, wenn mit<br />

dem Dritten oder seinem Verband eine <strong>Verein</strong>barung<br />

insbesondere über<br />

Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,<br />

die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für<br />

einzelne Leistungsbereiche zusammensetzen kann, und<br />

die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der<br />

Leistungen<br />

besteht. Die <strong>Verein</strong>barungen müssen den Grundsätzen<br />

der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und<br />

Leistungsfähigkeit entsprechen.“<br />

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