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Download - Verein Schuldnerhilfe Essen

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„<strong>Verein</strong>heitlichung“ der Sperrfristen<br />

Erteilte Restschuldbefreiung 10 Jahre<br />

Versagte Restschuldbefreiung 3 Jahre<br />

(§ 296, § 290 Nr. 5 und 6)<br />

Wartefrist nach Insolvenzstraftat 5 Jahre<br />

<br />

Wartefrist nach falschen Angaben vor Antrag oder<br />

Vermögensverschwendung (§ 290 Nr. 2 und 4)<br />

3 Jahre<br />

<br />

Keine Sperrfrist nach Versagung nach § 298 InsO:<br />

5<br />

Grote München April 2013

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