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Download - Verein Schuldnerhilfe Essen

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Finanzierungsgrundlagen in den<br />

Sparkassengesetzen der Länder<br />

Folgende Finanzierungsgrundlagen in den<br />

Sparkassengesetzen der Länder existieren<br />

gegenwärtig:<br />

• § 2 Abs. 2 S. 4 SparkassenG NRW (2011: 3 Mio. Euro)<br />

• § 2 Abs. 2 S. 5 Rheinland-pfälzisches SparkassenG<br />

(2011: 1 Mio. Euro)<br />

• § 2 Abs. 1 S. 5 Brandenburgisches SparkassenG<br />

• Freiwillige Unterstützung durch Sparkassen- und<br />

Giroverbände in Niedersachsen (2011: 500.000 Euro)<br />

und Schleswig-Holstein (2011: 350.000 Euro)<br />

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