11.01.2015 Aufrufe

Download - Verein Schuldnerhilfe Essen

Download - Verein Schuldnerhilfe Essen

Download - Verein Schuldnerhilfe Essen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 295 Abs. 2 BGB: Wer legt die Höhe des Betrages fest<br />

BGH vom 17.1.2013 – IX ZB 98/11 = ZInsO<br />

2013,405 f. Rz. 23:<br />

Keine Festlegung durch Treuhänder<br />

keine Festlegung durch Gericht<br />

Festlegung nur im Rahmen eines Versagungsverfahrens<br />

9<br />

Grote München April 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!