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Download - Verein Schuldnerhilfe Essen

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Drei-Jahres-Sperre II<br />

BGH vom 22.12.2012 IX ZB 194/11:<br />

Verstoß gegen § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO:<br />

Falsche Angaben bei Krediten Steuern<br />

und Sozialleistungen<br />

Hat der Schuldner in den letzten drei Jahren von<br />

dem Antrag falsche Angaben gemacht und wird<br />

ihm die Restschuldbefreiung versagt, so ist er<br />

nicht drei Jahre gesperrt, da das dann ein<br />

unzumutbar langer Zeitraum wäre<br />

6<br />

Grote München April 2013

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