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Download - Verein Schuldnerhilfe Essen

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BSG, Urt. v. 13. 7. 2010<br />

Sachverhalt der Entscheidung:<br />

Die Schuldnerin verfügte über ein monatliches<br />

Nettoeinkommen von 1467 Euro. Sie nahm im Jahre 2005<br />

eine Schuldnerberatung wegen Überschuldung bei dem<br />

Caritas-Verband in Anspruch. Die Kosten dieser Beratung<br />

betrugen 225 Euro. Die Schuldnerin beantragte die<br />

Kostenübernahme, blieb aber sowohl gegenüber dem<br />

zuständigen Sozialhilfeträger als auch später gegenüber<br />

der ARGE erfolglos.<br />

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