Download - Verein Schuldnerhilfe Essen
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Auswege aus dem Dilemma<br />
1. Beteiligung der Klienten an den Kosten<br />
• seit Mitte der 90er Jahre diskutiert, einige Stellungnahmen<br />
der Verbände, die sich geschlossen gegen eine derartige<br />
Beteiligung aussprechen (zuletzt: AG SBV, Positionspapier zur<br />
Finanzierung der Schuldnerberatung, Mai 2011, S. 16).<br />
Gründe: z. B. Sicherung des Lebensunterhalts der<br />
Ratsuchenden sei nur gewährleistet, wenn nicht durch<br />
Zahlungen für Schuldnerberatung gefährdet.<br />
• Keine rechtlichen Gründe gegen Kostenbeteiligung, soweit<br />
deren Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze.<br />
„Mannheimer Modell“ (Fallbeispiel 2 nicht unzulässig).<br />
• Meine Meinung: Nicht vereinbar mit den Prinzipien der<br />
sozialen Schuldnerberatung. Anderenfalls ist die Grenze zur<br />
gewerblichen Schuldnerberatung deutlich schwerer zu<br />
ziehen. Gerade bei erheblichen Unkostenbeiträgen (wie für<br />
Erwerbstätige in Mannheim) ist es kaum plausibel, warum es<br />
sich um „soziale“ Schuldnerberatung handeln soll.<br />
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