Leitfaden Individuelle Schülermobilität
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Abschnitt 4: Hinweise für entsendende Schulen<br />
Hinweise zur Auswahl von Schülerinnen und Schülern durch die entsendenden<br />
Schulen<br />
Ziel dieses Dokuments ist die Unterstützung der entsendenden Schulen bei der Auswahl von<br />
geeigneten Schülerinnen und Schülern für die Teilnahme an der Comenius-Aktion „<strong>Individuelle</strong><br />
Schülermobilität“. Das Auswahlverfahren kann in zwei Phasen eingeteilt werden: die<br />
Anwerbungsphase und die eigentliche Auswahl der Schülerinnen und Schüler.<br />
Die Anwerbungsphase<br />
Während der Anwerbungsphase werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich für die<br />
Teilnahme an der Comenius-Aktion „<strong>Individuelle</strong> Schülermobilität“ zu melden, damit eine Liste mit<br />
Kandidatinnen und Kandidaten erstellt werden kann, aus der dann die tatsächlichen Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer ausgewählt werden. In ihrer einfachsten Form kann die Anwerbung aus einem<br />
Aushang am Schwarzen Brett oder einem Eintrag auf der Website der Schule bestehen. Die<br />
Anwerbung kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken und etwas aufwändigere<br />
Werbemaßnahmen umfassen. Es sollten auch Schülerinnen und Schüler zur Bewerbung aufgefordert<br />
werden, die nicht von selbst darauf kommen, dass ein Auslandsaufenthalt für sie interessant sein<br />
könnte. Den größten Einfluss auf interessierte Schülerinnen und Schüler haben unter Umständen<br />
Gespräche mit oder Präsentationen von ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von<br />
Austauschprojekten.<br />
Die Auswahl<br />
Die entsendende Schule sollte das Auswahlverfahren festlegen, d. h. die Unterlagen, die die<br />
Bewerberinnen und Bewerber ausfüllen und einreichen müssen, und die Art und Weise, in der diese<br />
Unterlagen ausgewertet werden. Im Idealfall sollten die Schulen auf der Grundlage von schriftlichen<br />
Bewerbungen eine Vorauswahl treffen (zu diesem Zweck wird ein Muster-Bewerbungsformular für<br />
Schülerinnen und Schüler bereitgestellt) und vor der endgültigen Entscheidung ein Gespräch mit den<br />
vorausgewählten Schülerinnen und Schülern führen.<br />
Es gibt eine Reihe von allgemeinen Kriterien, die in einem Auswahlverfahren immer berücksichtigt<br />
werden sollten, obwohl natürlich auch immer ein subjektives Element eine Rolle spielt. Es wird<br />
empfohlen, ein Auswahlkomitee zu bilden, dem auch Externe angehören können, und nicht einer<br />
Person allein die Entscheidung zu überlassen.<br />
Zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien gibt es auch noch spezielle Kriterien, die sich auf die Art oder<br />
den Zweck des Mobilitätsprojekts beziehen und die individuell und auf der Grundlage der speziellen<br />
Merkmale jedes einzelnen Projekts festgelegt werden müssen. Sowohl die allgemeinen als auch die<br />
speziellen Kriterien müssen von allen am Auswahlverfahren Beteiligten angenommen und den<br />
Bewerberinnen und Bewerbern klar und eindeutig mitgeteilt werden. Außerdem ist es wichtig, die<br />
Auswahlkriterien und die Gründe für die Festlegung dieser Kriterien mit der Kontaktperson der<br />
Gastschule zu besprechen, damit diese weiß, auf welcher Grundlage die Auswahl der Schülerinnen<br />
und Schüler stattgefunden hat, und sich entsprechend darauf einstellen kann.