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Leitfaden Individuelle Schülermobilität

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Abschnitt 4: Hinweise für entsendende Schulen<br />

Hinweise zur Auswahl von Schülerinnen und Schülern durch die entsendenden<br />

Schulen<br />

Ziel dieses Dokuments ist die Unterstützung der entsendenden Schulen bei der Auswahl von<br />

geeigneten Schülerinnen und Schülern für die Teilnahme an der Comenius-Aktion „<strong>Individuelle</strong><br />

Schülermobilität“. Das Auswahlverfahren kann in zwei Phasen eingeteilt werden: die<br />

Anwerbungsphase und die eigentliche Auswahl der Schülerinnen und Schüler.<br />

Die Anwerbungsphase<br />

Während der Anwerbungsphase werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich für die<br />

Teilnahme an der Comenius-Aktion „<strong>Individuelle</strong> Schülermobilität“ zu melden, damit eine Liste mit<br />

Kandidatinnen und Kandidaten erstellt werden kann, aus der dann die tatsächlichen Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer ausgewählt werden. In ihrer einfachsten Form kann die Anwerbung aus einem<br />

Aushang am Schwarzen Brett oder einem Eintrag auf der Website der Schule bestehen. Die<br />

Anwerbung kann sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken und etwas aufwändigere<br />

Werbemaßnahmen umfassen. Es sollten auch Schülerinnen und Schüler zur Bewerbung aufgefordert<br />

werden, die nicht von selbst darauf kommen, dass ein Auslandsaufenthalt für sie interessant sein<br />

könnte. Den größten Einfluss auf interessierte Schülerinnen und Schüler haben unter Umständen<br />

Gespräche mit oder Präsentationen von ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von<br />

Austauschprojekten.<br />

Die Auswahl<br />

Die entsendende Schule sollte das Auswahlverfahren festlegen, d. h. die Unterlagen, die die<br />

Bewerberinnen und Bewerber ausfüllen und einreichen müssen, und die Art und Weise, in der diese<br />

Unterlagen ausgewertet werden. Im Idealfall sollten die Schulen auf der Grundlage von schriftlichen<br />

Bewerbungen eine Vorauswahl treffen (zu diesem Zweck wird ein Muster-Bewerbungsformular für<br />

Schülerinnen und Schüler bereitgestellt) und vor der endgültigen Entscheidung ein Gespräch mit den<br />

vorausgewählten Schülerinnen und Schülern führen.<br />

Es gibt eine Reihe von allgemeinen Kriterien, die in einem Auswahlverfahren immer berücksichtigt<br />

werden sollten, obwohl natürlich auch immer ein subjektives Element eine Rolle spielt. Es wird<br />

empfohlen, ein Auswahlkomitee zu bilden, dem auch Externe angehören können, und nicht einer<br />

Person allein die Entscheidung zu überlassen.<br />

Zusätzlich zu den allgemeinen Kriterien gibt es auch noch spezielle Kriterien, die sich auf die Art oder<br />

den Zweck des Mobilitätsprojekts beziehen und die individuell und auf der Grundlage der speziellen<br />

Merkmale jedes einzelnen Projekts festgelegt werden müssen. Sowohl die allgemeinen als auch die<br />

speziellen Kriterien müssen von allen am Auswahlverfahren Beteiligten angenommen und den<br />

Bewerberinnen und Bewerbern klar und eindeutig mitgeteilt werden. Außerdem ist es wichtig, die<br />

Auswahlkriterien und die Gründe für die Festlegung dieser Kriterien mit der Kontaktperson der<br />

Gastschule zu besprechen, damit diese weiß, auf welcher Grundlage die Auswahl der Schülerinnen<br />

und Schüler stattgefunden hat, und sich entsprechend darauf einstellen kann.

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