Leitfaden Individuelle Schülermobilität
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4.2.5 Druck durch die Familie, nach Hause zurückzukehren<br />
Die Schülerin/der Schüler teilt der Mentorin/dem Mentor mit, dass ihre/seine Familie möchte,<br />
dass sie/er nach Hause zurückkehrt.<br />
Die Mentorin/der Mentor an der Gastschule/die Kontaktlehrkraft an der entsendenden Schule<br />
sollte mit der Familie der Schülerin/des Schülers über die Gründe für den Rückkehrwunsch<br />
sprechen.<br />
Sollte der Grund für den Rückkehrwunsch nicht mit einer ernsten Erkrankung oder dem Tod<br />
eines Familienmitglieds zusammenhängen, sollte die Mentorin/der Mentor die Kontaktlehrkraft<br />
versuchen, die Familie davon zu überzeugen, dass die Schülerin/der Schüler ihren/seinen<br />
Auslandsaufenthalt fortsetzt.<br />
Sollte die Familie nach diesem Gespräch immer noch wünschen, dass die Schülerin/der<br />
Schüler nach Hause zurückkehrt, können die Mentorin/der Mentor und die entsendende<br />
Nationalagentur beschließen, den Auslandsaufenthalt der Schülerin/des Schülers zu beenden.<br />
Die Reisekosten trägt in diesem Fall die Familie der Schülerin/des Schülers.<br />
4.2.6 Ernste Erkrankung/Tod eines Familienmitglieds<br />
Die Schülerin/Der Schüler informiert die Mentorin/den Mentor über eine ernste<br />
Erkrankung/den Tod eines Familienmitglieds.<br />
Die Mentorin/der Mentor handelt so schnell wie möglich und hilft der Schülerin/dem Schüler<br />
beim Organisieren der Fahrt nach Hause.<br />
In diesem Fall werden die Reisekosten von der Versicherung, die im Rahmen der Comenius-<br />
Aktion „<strong>Individuelle</strong> Schülermobilität" abgeschlossen wurde, rückerstattet.<br />
Die Mentorin/der Mentor setzt sich mit der Versicherung in Verbindung, um herauszufinden,<br />
welche Schritte unternommen werden müssen, damit eine Rückerstattung der Reisekosten<br />
durch die Versicherung erfolgen kann.<br />
4.2.7 Konflikte mit der Gastfamilie<br />
Die Schülerin/Der Schüler informiert die Mentorin/der Mentor über einen Konflikt mit der<br />
Gastfamilie.<br />
Im Falle eines minderschweren Konflikts versucht die Mentorin/der Mentor zu vermitteln.<br />
Im Falle unüberbrückbarer Differenzen zwischen der Gastfamilie und der Schülerin/dem<br />
Schüler, in denen ein Vermittlungsversuch nicht zu einer akzeptablen Lösung geführt hat,<br />
muss die Gastschule der Schülerin/dem Schüler innerhalb von 3 Tagen entweder eine<br />
alternative Unterbringung zur Verfügung stellen oder die Rückreise veranlassen.<br />
Bei einem ernsten Verstoß der Schülerin/des Schülers gegen die Verhaltensregeln kann die<br />
Gastfamilie um sofortige Beendigung des Aufenthalts der Schülerin/des Schülers bitten und<br />
die Gastschule dazu auffordern, entweder eine alternative Unterbringung oder die Rückreise<br />
der Schülerin/des Schülers zu organisieren. Im Falle der Rückreise der Schülerin/des<br />
Schülers werden die Reisekosten von den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerin/des<br />
Schülers getragen.