Leitfaden Individuelle Schülermobilität
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Im Falle des Todes der Schülerin/des Schülers sind folgende weitere Informationen zu beschaffen:<br />
Umstände des Todes (Zeit, Ort, Vorfall)<br />
Benachrichtigte Person/en<br />
Ort, an dem sich die Leiche befindet<br />
Kontakt zur Polizei und gegebenenfalls Benachrichtigung der Botschaft<br />
Krankenakte, Totenschein und Polizeiberichte<br />
Kontaktaufnahme mit der AXA Assistance hinsichtlich der Rückführung der Leiche und des<br />
Begräbnisses<br />
4.2.2 Psychologische Notfälle<br />
Zu dieser Kategorie gehören Situationen, die eine spezielle psychologische Behandlung/Beobachtung<br />
erfordern, zum Beispiel Erkrankungen, ungewollte Schwangerschaft, psychische Konsequenzen von<br />
Straftaten, Drogen- und Alkoholmissbrauch, Depressionen, Essstörungen usw. Ein Eingreifen bei<br />
Problemen dieser Kategorie kann entweder von der Schülerin/dem Schüler selbst gewünscht sein,<br />
oder die Warnzeichen sollten von der Gastfamilie, der Mentorin/dem Mentor, den Lehrkräften oder<br />
Mitschülerinnen/Mitschülern erkannt werden.<br />
Die Mentorin/der Mentor sollte – erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit der Gastfamilie – der<br />
Schülerin/dem Schüler helfen, eine kompetente Person zu finden, die sie/ihn psychologisch<br />
unterstützen kann – z. B. unter den Angestellten der Gastschule.<br />
In den Fällen, in denen die Situation auch mit gesundheitlichen Problemen einhergeht, sowie<br />
in allen Fällen, in denen eine ernste Krise vorliegt, sollte auf die gleiche Weise wie bei<br />
medizinischen Notfällen vorgegangen werden.<br />
Es wird empfohlen, sich mit speziellen Einrichtungen vor Ort in Verbindung zu setzen.<br />
4.2.3 Wenn die Schülerin/der Schüler Opfer einer Straftat geworden ist<br />
Zu dieser Kategorie gehören Situationen, in denen die Schülerin/der Schüler Opfer einer Straftat (z. B.<br />
Gewaltanwendung, Vergewaltigung, Diebstahl oder Raub) geworden ist.