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Leitfaden Individuelle Schülermobilität

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3. Verhalten im Notfall<br />

Grundsätzlich gelten die in Abschnitt 4 (Krisenmanagement) beschriebenen Vorgehensweisen. Wenn<br />

Sie eine oder mehrere dieser Vorgehensweisen anpassen oder verändern oder weitere<br />

Vorgehensweisen für den Notfall festlegen möchten, so tragen Sie diese bitte hier ein. Geben Sie an,<br />

wer jeweils für die Gesamtkoordination, die Aufteilung der Pflichten und die Informationskette (wer von<br />

wem informiert wird) verantwortlich ist.<br />

4. Notfall-Telefonnummern im Gastland<br />

Polizei:<br />

Medizinische Hilfe (Notfälle):<br />

Notrufstelle:<br />

Weitere Notfall-Telefonnummern:<br />

5. Einzelheiten der europäischen Versicherung für die Comenius-Aktion<br />

„<strong>Individuelle</strong> Schülermobilität“<br />

Anschrift und Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft:<br />

Nummer/n des Versicherungsscheins/der Versicherungsscheine:

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