Leitfaden Individuelle Schülermobilität
Leitfaden Individuelle Schülermobilität
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Versicherungsleitfaden<br />
1. Eigene Krankenversicherungen der Schülerin/des Schülers<br />
Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen über eine eigene Krankenversicherung<br />
verfügen. Durch diese Absicherung haben Sie ein Recht auf Ausstellung einer Europäischen<br />
Krankenversicherungskarte 4 .<br />
Die Schülerin/Der Schüler/Die Eltern/Erziehungsberechtigten sollten die Unterlagen zur<br />
Krankenversicherung der Schülerin/des Schülers zusammenstellen und sicherstellen, dass<br />
die Schülerin/der Schüler über eine Europäische Krankenversicherungskarte verfügt.<br />
Kopien dieser Unterlagen sollten an die Mentorin/den Mentor geschickt werden.<br />
2. Europäische Gruppenversicherung<br />
Die europäische Gruppenversicherung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Comenius-Aktion<br />
„<strong>Individuelle</strong> Schülermobilität“, die von der AXA im Auftrag der Europäischen Kommission zur<br />
Verfügung gestellt wird, stellt sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler, die an der Aktion<br />
teilnehmen, während ihres Auslandsaufenthalts gleichermaßen versichert sind.<br />
Der Versicherungsleitfaden mit den versicherungsspezifischen Abläufen befindet sich auf der Website<br />
der Nationalagentur. Die Mentorin/der Mentor und die Familie macht sich mit den im <strong>Leitfaden</strong><br />
aufgeführten Abläufen/Modalitäten der Anwendung vertraut und folgt diesen in Notfällen.<br />
Der Versicherungsleitfaden befindet sich auch auf der Website der Versicherungsgesellschaft<br />
www.europeanbenefits.com (section European Commission/Comenius).<br />
Abschnitt 10: Auszufüllende Vordrucke<br />
Gastfamiliencharta<br />
Die Comenius-Aktion „<strong>Individuelle</strong> Schülermobilität“ gibt Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, 3 bis<br />
10 Monate an einer ausländischen Gastschule zu verbringen. Das Leben in einer Gastfamilie ist Teil<br />
der interkulturellen Erfahrung und erleichtert die Integration der Schülerin oder des Schülers in das<br />
Gastland und dessen Kultur.<br />
Diese Charta enthält Leitlinien für die Beziehung zwischen der Gastschülerin/dem Gastschüler und<br />
Ihnen als Gastfamilie, indem sie Ihre Rolle, Pflichten und Rechte erläutert. Zum Nachweis, dass Sie<br />
die in der Charta aufgeführten Bestimmungen gelesen und verstanden haben, müssen Sie die Charta<br />
in Ihrer Eigenschaft als Vertreterin bzw. Vertreter der Gastfamilie unterschreiben.<br />
Die Schülerin bzw. der Schüler, die/den Sie aufnehmen, erhält eine monatliche Finanzhilfe von der<br />
EU, die einen Teil der während des Aufenthalts entstehenden Kosten – zum Beispiel für öffentliche<br />
Verkehrsmittel oder Lernmaterialien – decken soll. Die Nationalagentur des entsendenden Landes<br />
4 Einzelheiten zur Europäischen Krankenversicherungskarte finden Sie unter<br />
http://ec.europa.eu/social/main.jspcatId=559&langId=de. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Türkei und den EFTA-<br />
Staaten sollten sich bei Fragen zur Krankenversicherung an ihre jeweilige Nationalagentur wenden.