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Leitfaden Individuelle Schülermobilität

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Abschnitt 1: Allgemeine Informationen zur Comenius-<br />

Aktion „<strong>Individuelle</strong> Schülermobilität“<br />

Die „<strong>Individuelle</strong> Schülermobilität“ ist eine der Aktion des Comenius-Programms, die sich auf die<br />

Schulbildung bezieht. Comenius ist Teil des Programms zum lebenslangen Lernen 1 .<br />

Wer kann sich bewerben<br />

Schulen der Sekundarstufe II in den im folgenden Absatz aufgeführten Ländern können Finanzhilfe für<br />

die Organisation der Aktion zur individuellen Schülermobilität beantragen. Antragsberechtigte Schulen<br />

müssen derzeit an einer Comenius-Schulpartnerschaft beteiligt sein oder beteiligt gewesen sein. Die<br />

von den Schulen ausgewählten künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ordentliche<br />

Schülerinnen oder Schüler, mindestens 16 Jahre alt und an einer förderfähigen Schule angemeldet<br />

sein 2 .<br />

Welche Länder können teilnehmen<br />

Im Schuljahr 2012/13 nehmen alle Länder, die am Programm für Lebenslanges Lernen teilnehmen,<br />

auch an der Comenius <strong>Individuelle</strong>n Schülermobilität teil, außer: Deutschland, Großbritannien, Irland<br />

und Zypern.<br />

Wie wird die Finanzhilfe beantragt<br />

Die entsendenden Schulen beantragen bei der Nationalagentur ihres Landes Finanzhilfe. Bei der<br />

Nationalagentur sind auch die Antragsformulare sowie detaillierte Informationen zum<br />

Antragsverfahren erhältlich. Alle einschlägigen Verwaltungsinformationen zur Aktion sind im<br />

englischsprachigen Lifelong Learning Programme Guide enthalten, der jedes Jahr zusammen mit der<br />

allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht wird.<br />

Welche Kosten werden durch die Finanzhilfe abgedeckt<br />

Die Finanzhilfe wird den entsendenden Schulen von den nationalen Agenturen ausgezahlt. Die<br />

entsendende Schule ist verantwortlich für die Verwaltung und Verteilung der Finanzhilfe. Die<br />

Finanzhilfe soll zur Deckung der folgenden Kosten beitragen:<br />

Verwaltungskosten, die der entsendenden Schule entstehen.<br />

Kosten für die sprachliche Vorbereitung der Schülerin/des Schülers.<br />

Verwaltungskosten, die der Gastschule entstehen, einschließlich der Kosten für die<br />

Betreuung.<br />

Kosten einer Hin- und Rückreise für die Schülerin/den Schüler (einschließlich Reisekosten<br />

innerhalb des Gastlandes).<br />

Monatliche Beihilfe für die Schülerin/den Schüler.<br />

Die Kosten, die durch die Pflichtschulung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte entstehen, werden<br />

direkt von der nationalen Agentur übernommen. Während ihres Auslandsaufenthalts sind die<br />

Schülerinnen und Schüler durch einen Gruppenversicherungsvertrag abgesichert.<br />

1 Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein<br />

Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens.<br />

2 Weitere Informationen zu förderfähigen Schulen und der Altersgrenze der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten<br />

Sie bei der nationalen Agentur Ihres Landes.

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