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08/09 - Gymnasium Muristalden

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Trägerverein<br />

Revisionsbericht<br />

zur Jahresrechnung<br />

1. 8. <strong>08</strong> – 31. 7. <strong>09</strong><br />

Verantwortung des<br />

Vorstandes<br />

Verantwortung der<br />

Revisionsstelle<br />

96<br />

(umfassend die Zeitperiode vom 1. 8. 20<strong>08</strong> bis 31. 7. 20<strong>09</strong>)<br />

An die Mitgliederversammlung des Trägerverein Campus <strong>Muristalden</strong>, Bern<br />

Als statutarische Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung<br />

des Trägervereins Campus <strong>Muristalden</strong>, bestehend aus Bilanz und Erfolgsrechnung,<br />

für das am 31. Juli 20<strong>09</strong> abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.<br />

Die Vorjahresrechnung ist von einer anderen Revisionsstelle geprüft worden.<br />

In ihrem Bericht vom 16. Oktober 20<strong>08</strong> hat diese ein uneingeschränktes<br />

Prüfungsurteil abgegeben.<br />

Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung<br />

mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich.<br />

Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und<br />

Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung<br />

einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben<br />

als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der<br />

Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden<br />

sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.<br />

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil<br />

über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung<br />

mit den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen<br />

Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass<br />

wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen<br />

falschen Angaben ist.<br />

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur<br />

Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen<br />

Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen<br />

liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine<br />

Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung<br />

als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser<br />

Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es<br />

für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen<br />

entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um

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