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Die Tempelanlage in Jerusalem von Salomo bis ... - Erwin Reidinger

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Anhang A 4<br />

Das erste Zitat bezieht sich auf die Übertragung der Bundeslade am „Fest“ im siebten<br />

Monat (Etanim). Aus dem zweiten Zitat geht hervor, dass es sich um das „Laubhüttenfest“<br />

handelt. <strong>Die</strong>ses Fest beg<strong>in</strong>nt am fünfzehnten des siebten Monats (15. Etanim) und<br />

f<strong>in</strong>det am achten Tag danach se<strong>in</strong>en Abschluss, der dem 22. Etanim entspricht. E<strong>in</strong>e<br />

Jahresangabe f<strong>in</strong>det sich dazu nicht.<br />

<strong>Die</strong> gesuchte Lösung sche<strong>in</strong>t im siebten Monat zu liegen, weil es <strong>in</strong> ihm e<strong>in</strong>en Sonnenaufgang<br />

<strong>in</strong> der Tempelachse gibt. Auch der Tag der Übertragung der Bundeslade (vor<br />

oder nach Fertigstellung des Tempels) weist <strong>in</strong> Richtung e<strong>in</strong>es „Zwangsterm<strong>in</strong>es“, der<br />

me<strong>in</strong>es Erachtens nur <strong>in</strong> diesem Ereignis liegen kann. Offensichtlich war es Ziel, den<br />

Tempel am „Fest im Monat Etanim“ durch die E<strong>in</strong>setzung der Bundeslade an jenem besonderen<br />

Tag se<strong>in</strong>er Bestimmung zu übergeben.<br />

An dieser Stelle rufe ich den Weihetag des Zweiten Tempels im Jahre 515 v.Chr. <strong>in</strong><br />

Er<strong>in</strong>nerung, für den ich den Sonnenaufgang <strong>in</strong> der Tempelachse nachgewiesen habe<br />

(vgl. Abschnitt 3.3.3). <strong>Die</strong>ses Ereignis fand am 11. September statt, der damals dem<br />

10. Tischri, also dem Versöhnungsfest (Jom Kippur), entsprach. Beim Vergleich der<br />

beiden Weihen drängt sich der Analogieschluss auf, dass bei jener des Zweiten Tempels<br />

das Weiheritual des Ersten Tempels unter E<strong>in</strong>beziehung der aufgehenden Sonne<br />

wiederholt worden se<strong>in</strong> könnte.<br />

Für die weitere Untersuchung des ersten Weihetages verbleiben nach den biblischen<br />

Quellen zwei Kriterien, die zu erfüllen s<strong>in</strong>d:<br />

• Der Weihetag muss auf e<strong>in</strong>en Festtag im siebten Monat fallen (1 Kön 8,2)<br />

• <strong>Die</strong> Zeitdifferenz zwischen Baubeg<strong>in</strong>n und Übertragung der Bundeslade muss im<br />

Bereich der Bauzeit <strong>von</strong> sieben Jahren liegen (1 Kön 6,38).<br />

<strong>Die</strong> biblische Bauzeit <strong>von</strong> „sieben Jahren“ erstreckte sich vom Baubeg<strong>in</strong>n im zweiten<br />

Monat des vierten <strong>bis</strong> zur Fertigstellung im achten Monat des elften Regierungsjahres<br />

(1 Kön 6,37-38). Sie beträgt demnach sieben Jahre und sieben Monate. Ob die Bundeslade<br />

vor oder nach Fertigstellung des Tempels übertragen wurde, ist offen, fest steht nur<br />

der siebte Monat.<br />

Den Baubeg<strong>in</strong>n des Tempels habe ich bereits mit dem Jahr 957 v.Chr. datiert. <strong>Die</strong> Untersuchung<br />

des Weihejahres stelle ich daher unter Berücksichtigung der siebenjährigen Bauzeit<br />

für die Jahre 951, 950 und 949 v.Chr. an.<br />

Der Sonnenaufgang <strong>in</strong> der Tempelachse am 14. September entspricht <strong>in</strong> den Jahren:<br />

• 951 v.Chr. dem 22. Etanim (6 Jahre und 6 Monate nach Baubeg<strong>in</strong>n)<br />

• 950 v. Chr. dem 3. Etanim (7 Jahre und 6 Monate nach Baubeg<strong>in</strong>n)<br />

• 949 v. Chr. dem 15. Etanim (8 Jahre und 6 Monate nach Baubeg<strong>in</strong>n)

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