17.11.2012 Aufrufe

AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

108<br />

DIE WHG-ÜBERWAcHUNGSGEMEINScHAFT DES HANDWERKS E.V.<br />

AKTUELLE INFORMATIONEN<br />

Der Hausbesitzer haftet<br />

Gegenüber dem Gesetzgeber und somit allen zuständigen Behörden haftet der Hausbesitzer<br />

als Betreiber für seine Heizungsanlage. Das Wasserhaushaltsgesetz, eine seit <strong>19</strong>57 bundesweit<br />

geltende Gesetzgebung regelt, dass an allen Ölheizungsanlagen über 1000 Liter Fassungsvermögen<br />

nur Firmen arbeiten dürfen, die als Fachbetriebe speziell zertifiziert sind. Diese<br />

Unternehmen können sich durch eine Urkunde, auf der die Laufzeit der sogenannten Fachbetriebsanerkennung<br />

gemäß <strong>§</strong> <strong>19</strong> l Wasserhaushaltsgesetz aufgeführt ist, ausweisen.<br />

Entsteht ein Schadensfall, der im Umweltbereich auch enorme finanzielle Dimensionen<br />

erreichen kann, und an der Heizungsanlage hat eine nicht zertifizierte Firma gearbeitet, wird<br />

jede Versicherung die Haftungsübernahme ablehnen. Grundsätzlich gelten hier die gleichen<br />

Konsequenzen wie zum Beispiel beim Autofahren ohne Führerschein.<br />

Anerkannte Fachbetriebe können Sie der folgenden Übersicht der WHG-Überwachungsgemeinschaft<br />

des Handwerks e. V. entnehmen oder unter<br />

www.whg-ueberwachungsgemeinschaft.de abrufen.<br />

Die aufgeführten Ansprechpartner stehen interessierten Hausbesitzern gerne für weitere<br />

Auskünfte zur Verfügung.<br />

W H G

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!