AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...
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DIE WHG-ÜBERWAcHUNGSGEMEINScHAFT DES HANDWERKS E.V.<br />
AKTUELLE INFORMATIONEN<br />
Der Hausbesitzer haftet<br />
Gegenüber dem Gesetzgeber und somit allen zuständigen Behörden haftet der Hausbesitzer<br />
als Betreiber für seine Heizungsanlage. Das Wasserhaushaltsgesetz, eine seit <strong>19</strong>57 bundesweit<br />
geltende Gesetzgebung regelt, dass an allen Ölheizungsanlagen über 1000 Liter Fassungsvermögen<br />
nur Firmen arbeiten dürfen, die als Fachbetriebe speziell zertifiziert sind. Diese<br />
Unternehmen können sich durch eine Urkunde, auf der die Laufzeit der sogenannten Fachbetriebsanerkennung<br />
gemäß <strong>§</strong> <strong>19</strong> l Wasserhaushaltsgesetz aufgeführt ist, ausweisen.<br />
Entsteht ein Schadensfall, der im Umweltbereich auch enorme finanzielle Dimensionen<br />
erreichen kann, und an der Heizungsanlage hat eine nicht zertifizierte Firma gearbeitet, wird<br />
jede Versicherung die Haftungsübernahme ablehnen. Grundsätzlich gelten hier die gleichen<br />
Konsequenzen wie zum Beispiel beim Autofahren ohne Führerschein.<br />
Anerkannte Fachbetriebe können Sie der folgenden Übersicht der WHG-Überwachungsgemeinschaft<br />
des Handwerks e. V. entnehmen oder unter<br />
www.whg-ueberwachungsgemeinschaft.de abrufen.<br />
Die aufgeführten Ansprechpartner stehen interessierten Hausbesitzern gerne für weitere<br />
Auskünfte zur Verfügung.<br />
W H G