17.11.2012 Aufrufe

AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DAS BAUHANDWERK<br />

AKTUELLE INFORMATIONEN<br />

Bauen mit Qualität – Vorteile für alle<br />

Es ist kein Geheimnis, dass sich sowohl die öffentliche Hand als auch private Verbraucher<br />

– als Nachfrager von Bauleistungen – immer wieder der Versuchung ausgesetzt sehen, bei<br />

der Vergabe einer vorgesehenen Baumaßnahme ausschließlich auf den niedrigsten Preis zu<br />

schauen und diesen als alleiniges Entscheidungskriterium heranzuziehen. Die Erfahrung zeigt<br />

jedoch, dass solche Bauherren in der Regel nicht gut beraten sind und diesen Entschluss<br />

später bereuen. Nur qualifizierte Betriebe, die neben der Handwerksrolleneintragung über die<br />

Innungsmitgliedschaft und permamente Fortbildung sich auf dem neuesten Stand der Technik<br />

halten, geben dem Bauherrn nicht nur subjektiv, sondern auch tatsächlich und rechtlich die<br />

Gewähr, dass das versprochene Gewerk das hält, was der Bauherr mit Fug und Recht erwarten<br />

darf. Es versteht sich von selbst, dass die qualifizierten Innungsbetriebe erfahrungsgemäß auch<br />

in der Lage sind, eventuelle Beschwerden zu beheben und im Rahmen der Gewährleistung für<br />

das Gewerk jahrelang einzustehen. Wie unabhängige Untersuchungen gezeigt haben, ist dies<br />

bei unqualifizierten Betrieben, den „Fliegenden Holländern“, die ausschließlich mit Dumpingpreisen<br />

werben, im Zweifel nicht der Fall. Bauherren lassen sich blenden und müssen später,<br />

angesichts verursachter Schäden, einen hohen Preis zahlen. Dann wäre es doch von Anfang an<br />

besser gewesen, sich gleich der Kompetenz und der Innovationskraft der Firmen zu versichern,<br />

die den jeweiligen Innungen angehören. In diesem Zusammenhang zeigt sich ebenfalls der<br />

Wert des deutschen Handwerkswesens: ein Meister, der sich fortbildet, ist immer seinen Preis<br />

wert und rechtfertigt das in ihn gesetzte Vertrauen.<br />

Meisterhaft-Qualitätssiegel<br />

Ob Neubau, Renovierung oder Sanierung: Wer sich bei der Wahl seiner Baupartner allein auf<br />

sein Glück und den niedrigsten Preis verlässt, spielt ein Spiel mit hohem Risiko. Deshalb gibt es<br />

das Meisterhaft-Qualitätszeichen der deutschen Bauwirtschaft. Ein Zeichen, das ausschließlich<br />

qualifizierte und engagierte Unternehmen tragen dürfen – Betriebe, die eine Meister- oder eine<br />

vergleichbare Qualifikation nachweisen können und vielfältige Qualitätskriterien erfüllen. Die<br />

Sterne-Zertifizierung erfolgt regelmäßig und gilt immer nur für zwei Jahre.<br />

Drei Sterne bedeuten: Hier ist ein Meisterunternehmen am Werk, das mit einem Vollhandwerk<br />

in die Handwerksrolle eingetragen ist, fachspezifische wie betriebswirtschaftliche Leistungskriterien<br />

erfüllt und sich und seine Mitarbeiter einem fortlaufenden Qualifizierungsprozess<br />

unterzieht.<br />

Zeigt das Meisterhaft-Zeichen vier oder gar fünf Sterne, geht dieser anspruchsvolle Qualifizierungsprozess<br />

noch weiter – mit erweiterten und höchsten Anforderungen, z.B. im technischen,<br />

bauphysikalischen oder auch kaufmännischen Bereich.<br />

Die Sterne weisen Ihnen den sicheren Weg – mit nur einem Ziel: Ihr Bauen zu „Meisterhaft<br />

Bauen“ zu machen. Mit Partnern, die fachgerecht, absolut zuverlässig und vertrauensvoll ihre<br />

Aufgaben erfüllen – und Ihnen darüber hinaus auch mit kompetentem Rat zur Seite stehen.<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!