AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...
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TIpps fÜr alle, dIe Bauen und renoVIeren<br />
Es gibt folgende 6 Maßnahmen, die Sie an Ihrem Haus vornehmen können. Sie können das<br />
Dach, die Außenwand und die Kellerdecke wärmedämmen. Als weitere Maßnahmen kommen<br />
die Erneuerung der Fenster, der Austausch der Heizung und der Einbau einer Lüftungsanlage<br />
in Betracht.<br />
Bei allen KfW Krediten und Förderprogrammen ist zu beachten, dass Sie die Förderprogramme<br />
nur über Ihre Hausbank beziehen können und dass diese i.d.R. vor Baubeginn zu beantragen<br />
sind.<br />
Was ist die VoB/B<br />
Bei einem Vertragsschluss mit einem Handwerksbetrieb ist es möglich, die Geltung der VOB/B<br />
zu vereinbaren. Die VOB/B ist ein vorformuliertes Klauselwerk. Teil B beinhaltet allgemeine<br />
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.<br />
Die VOB/B soll die gesetzlichen Regelungen des BGB zum Werkvertrag ergänzen. Diese wurde<br />
vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) geschaffen.<br />
Öffentliche Bauträger sind verpflichtet in Bauverträgen die Geltung der VOB/B zu vereinbaren.<br />
Aber auch Privatpersonen können die VOB/B in ihren Vertrag miteinbeziehen. Die VOB/B gilt<br />
als Allgemeine Geschäftsbedingung. Sie erhält nur Geltung im Vertrag, wenn sie ausdrücklich<br />
vereinbart wurde. Durch die Einbeziehung der VOB/B werden kürzere Verjährungsfristen für<br />
Mängelansprüche (<strong>§</strong> 13 VOB/B) vereinbart. Ebenfalls werden Sonderregelungen der Abnahme<br />
(<strong>§</strong> 12 VOB/B) und bei Leistungsverzögerungen (<strong>§</strong> 5 VOB/B) vereinbart.<br />
Bei Einbeziehung der VOB/B zählt die Benutzung der Leistung nach <strong>§</strong> 12 (5) als Abnahme. Die<br />
VOB/B kann aber nur in den Vertrag einbezogen werden, wenn Sie vom Handwerker die VOB/B<br />
in Textform übergeben bekommen haben.<br />
Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />
Eine Baustelle birgt ein hohes Gefahrenpotenzial für Dritte. Wenn durch Ihre Baustelle ein Schaden<br />
an einem Dritten, wie zum Beispiel einem spielenden Kind entsteht, dann müssen Sie normalerweise<br />
diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Damit Sie als Bauherr aber diesen Schaden<br />
nicht aus eigener Tasche zahlen müssen, gibt es eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Als<br />
Bauherr haben Sie für die Abwendung von Sach- und Personenschäden zu sorgen. Aus dieser<br />
Verantwortung können Sie sich auch nicht durch ein Warnschild (Vorsicht Baustelle – Betreten<br />
verboten) nehmen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor all diesen Gefahren,<br />
wehrt mögliche unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab und bezahlt mögliche Gerichtskosten,<br />
die durch einen Unfall entstehen könnten. Zu beachten ist aber, dass eine Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />
nur notwendig ist, wenn die gesamte Bausumme 50.000 Euro überschreitet. Bei<br />
kleineren Bauvorhaben haftet zumeist die private Haftpflichtversicherung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />
muss vor Baubeginn abgeschlossen werden, da der Versicherungsschutz<br />
erst nach Abschluss des Vertrages gültig ist.<br />
Bauhelferversicherung<br />
Die Bauhelferversicherung ist notwendig und sinnvoll, wenn Sie selbst am Bau mithelfen und<br />
sich dabei von Freunden und Verwandten unterstützen lassen. Freunde und Verwandte, die<br />
Ihnen beim Bau Ihres Hauses zur Hand gehen, müssen zwingend bei der Berufsgenossenschaft<br />
der Bauwirtschaft (BauBG) angemeldet werden, wenn die Gesamtarbeitszeit aller Helfer die<br />
Grenze von 39 Stunden überschreitet. Durch die Anmeldung der Helfer bei der BauBG haben<br />
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