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AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

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TIpps fÜr alle, dIe Bauen und renoVIeren<br />

Allgemein kann gesagt werden, dass bei allen Sanierungsarbeiten an Außenwänden, Dächern<br />

oder Fenstern die Vorschriften der EnEV eingehalten werden müssen. Daher sollten Sie die<br />

Handwerker bei einer möglichen Sanierung auch immer auf die EnEV ansprechen. Die Handwerker<br />

werden Ihnen sagen können, welche Maßnahmen im Detail getroffen werden müssen.<br />

förderprogramme zum Wohnungsbau der KfW<br />

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und fördert<br />

durch zinsgünstige Kredite den Mittelstand und Existenzgründungen. Auch für den Wohnungsbau<br />

hat die KfW einige Förderprogramme. Ziel der Förderung ist es, alle Häuser einem<br />

niedrigeren Energieverbrauch zuzuführen. Hierauf kommen wir im Kapitel „Übersicht der KfW-<br />

Förderprogramme“ ab Seite 160 im Bauhandbuch gesondert zurück.<br />

förderprogramme beim neubau<br />

Bei einem Neubau fördert die KfW den Bau von Passivhäusern und von Niedrigenergiehäusern.<br />

Ein Niedrigenergiehaus hat einen Primärenergiebedarf zwischen 40 und 60 kWh/m² und Jahr.<br />

Es wird aber nicht nur der Neubau gefördert, sondern auch der Einbau einer Heizungsanlage<br />

auf Basis erneuerbarer Energie. Bei Neubauten können maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit<br />

gefördert werden. Der gleiche Höchstbetrag kann auch beim Einbau einer Heizung auf Basis<br />

erneuerbarer Energie gefördert werden.<br />

förderprogramme bei sanierungsmaßnahmen<br />

Auch bei einer Sanierung Ihres Eigenheimes können Sie von der KfW gefördert werden, wenn<br />

Sie durch die Sanierung den Primärenergiebedarf Ihres Hauses senken. Förderfähig sind als<br />

Kredit bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro, wenn die Sanierung<br />

dazu führt, dass Ihr Haus nach der Sanierung auf einem Neubau-Niveau nach EnEV ist.<br />

Neben der Möglichkeit einen Kredit bei der KfW zu beantragen kann auch eine Zuschussvariante<br />

gewählt werden. Sie können bis zu 10 % der Investitionskosten bezuschusst bekommen bei<br />

einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie nach der Sanierung auf dem<br />

Neubau-Niveau der EnEV sind.<br />

Bei einer Sanierung, bei der der Primärenergiebedarf auch nach der Sanierung noch bei mehr<br />

als 30 % über dem Neubau-Niveau nach EnEV liegt, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von<br />

17,5 % der Investitionskosten bei einem Höchstbetrag von 8.750 Euro.<br />

Durch die KfW können sie 50 % der Beratungs-, Planungs-, und Baubegleitungskosten, höchstens<br />

1.000 Euro je Wohneinheit bezuschusst bekommen, wenn die energetische Sanierung<br />

eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses durch einen Sachverständigen begleitet wird und eine<br />

separate Beantragung des Zuschusses für Baubegleitung erfolgt.<br />

zuschuss zu Maßnahmepaketen<br />

Die KfW bezuschusst Sie auch, wenn Sie nur einzelne Maßnahmen an Ihrem Haus vornehmen<br />

möchten. Diese Maßnahmen sind in verschiedene Pakete unterteilt. Der Zuschuss beträgt 5 %<br />

der Investitionskosten bei einem Maximalbetrag von 2.500 Euro pro Wohneinheit.

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