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AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

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DIe kreIshAnDWerkerschAft -<br />

eIn pArtner Des hAnDWerks stellt sIch Vor<br />

handwerkspolitik vor ort – gemeinsam sind wir stark!<br />

Wir brauchen eine starke Berufsvertretung, um ein Partner für die Landkreise, Städte und<br />

Gemeinden zu sein, zum Beispiel bei der Unterstützung der kommunalen Wirtschaftsförderung<br />

und bei der Ausschreibung sowie Vergabe von Aufträgen.<br />

Die Handwerksbetriebe sorgen durch ihren Innungsbeitritt für die notwendige Stärke und<br />

tragen so zur Förderung des Handwerks in ihrem regionalen Umfeld bei.<br />

das handwerk schafft arbeits- und ausbildungsplätze<br />

Den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sollte daher im eigenen Interesse an einer guten<br />

Entwicklung des ortsansässigen Handwerks gelegen sein, indem sie den politischen und verwaltungsrechtlichen<br />

Rahmen für diese Entwicklung unbürokratisch schaffen.<br />

Deshalb reden Sie mit der Kreishandwerkerschaft – wir sind Ihre Partner zum Wohle des ortsansässigen<br />

Handwerks.<br />

Nur wer Innungsmitglied ist, kann die Leistungen in Anspruch nehmen!

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