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AnerkAnnte fAchbetrIebe nAch § 19 I WhG - Dienstleistungszentrum ...

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TIpps fÜr alle, dIe Bauen und renoVIeren<br />

Verjährung<br />

Bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder<br />

in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, beträgt die<br />

Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre.<br />

Bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen<br />

hierfür besteht, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre.<br />

Bei allen anderen Werkverträgen findet die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren Anwendung.<br />

Bei allen Vorschriften zur Verjährung ist zu beachten, dass die Verjährung, wie bereits oben<br />

beschrieben, mit Abnahme des Werkes beginnt.<br />

energieeinsparverordnung ( eneV)<br />

In der heutigen Zeit wird die Energieeinsparung immer wichtiger. Daher müssen Sie bei<br />

Neubauten zwingend die Energieeinsparverordnung beachten. Aber auch bei Sanierungsmaßnahmen<br />

muss inzwischen vermehrt die Energieeinsparverordnung beachtet werden.<br />

Die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) ist seit 01.01.2002 in Kraft und wurde letztmals 2009<br />

überarbeitet. Die EnEV soll den Primärenergiebedarf von Neubauten und Altbauten senken.<br />

Der Primärenergiebedarf ist der Energiebedarf eines ganzen Hauses. Dazu gehört der Heizenergie-<br />

und Warmwasserenergiebedarf. Die Obergrenzen für den Primärenergiebedarf müssen<br />

für jedes Haus gesondert berechnet werden. Diese Berechnungen werden von speziellen<br />

Fachleuten vorgenommen. Die Verordnung gilt für alle Gebäude die größer als 50 qm sind und<br />

beheizt oder gekühlt werden.<br />

neubau<br />

Bei einem Neubau müssen zwingend die Höchstwerte des Primärenergiebedarfs eingehalten<br />

werden. Diese Höchstwerte berechnen die Fachleute nach einer Anlage 1 Tabelle 1, die aus der<br />

EnEV entnommen werden kann.<br />

Ein Fachmann kann Ihnen bei der Beratung hilfreiche Tipps geben. Sie müssen bei einem<br />

Neubau zwingend die Vorschriften der EnEV einhalten. Zugleich es ist sehr sinnvoll, weitere<br />

Maßnahmen als in der EnEV vorgeschrieben vorzunehmen. Eine Kosten-Nutzen Rechnung<br />

erhalten Sie von den Fachleuten.<br />

sanierung<br />

Auch bei einer Sanierung des Daches oder bei Arbeiten an der Außenwand, bei der 10% des<br />

Putzes der Außenwand erneuert wird, muss die EnEV zwingend beachtet werden. Bei Arbeiten<br />

am Putz Ihrer Außenwand muss zwingend der Wärmedurchgangskoeffizient beachtet werden.<br />

Das gleiche gilt auch, wenn Sie neue Fenster einbauen lassen. Die neuen Fenster müssen zwingend<br />

den Wärmedurchgangskoeffizient erfüllen.<br />

Werden Steildächer ersetzt oder teilweise erneuert, müssen ebenfalls die Anforderungen nach<br />

der EnEV eingehalten werden. Das Gleiche gilt, wenn bei Steildächern Dämmschichten eingebaut<br />

oder innenseitige Bekleidungen erneuert werden.<br />

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