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experten für gute Nachbarschaft - Haufe.de

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THEMA DES MONATS SICHERHEIT<br />

Praxisgerechtes Management von Verkehrssicherungspflichten<br />

Risikobasierte Konzepte<br />

statt juristischer Maximallösungen<br />

Die §§ 823 und 836 BGB regeln die Scha<strong>de</strong>nsersatzpflicht beziehungsweise die Grundstücks- und Gebäu<strong>de</strong>haftpflicht in<br />

allgemeiner Form. Die inhaltliche Auskleidung <strong>de</strong>r Verkehrssicherung durch Gesetze, Verordnungen, Normen und so weiter<br />

führt aktuell zu weit mehr als 200 Verkehrssicherungspflichten. Das ist wirtschaftlich nur selten umsetzbar. Wo ist es also<br />

aus Gefährdungsaspekten noch sinnvoll und wirtschaftlich, Kontrollen vorzunehmen? Und wie sollten Prüfungen in das<br />

Tagesgeschäft <strong>de</strong>r Bestandsbewirtschaftung eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n? Wann ist die Einbindung Externer eine Lösung?<br />

Die Beschäftigung mit <strong>de</strong>m Thema „Verkehrssicherung“<br />

ist <strong>für</strong> Immobilienunternehmen<br />

zwingend. Die Geschäftsführung<br />

besitzt eine so genannte Organisationspflicht<br />

und hat die Verkehrssicherheit <strong>de</strong>r<br />

Immobilien durch entsprechen<strong>de</strong> interne<br />

Festlegungen zu gewährleisten. Eine Nichtbeachtung<br />

o<strong>de</strong>r ein Weg<strong>de</strong>legieren <strong>de</strong>r<br />

Verantwortung gibt es nicht – zumin<strong>de</strong>st<br />

die Aufsichtsverantwortung besteht immer.<br />

Daher kommt es im Scha<strong>de</strong>nsfall darauf an,<br />

dass<br />

� die Geschäftsführung die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Anweisungen gegeben und<br />

Ressourcen bereitgestellt hat,<br />

� <strong>de</strong>n Anweisungen nachgekommen und<br />

dies auch kontrolliert wur<strong>de</strong> und<br />

� <strong>de</strong>r Prozessverantwortliche dies durch<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Dokumentation<br />

beweisen kann.<br />

Die Geschäftsführung muss also geeignete<br />

Strukturen und Prozesse schaffen, um<br />

die Überwachung <strong>de</strong>r Verkehrssicherung<br />

zu ermöglichen. An<strong>de</strong>renfalls besteht das<br />

Risiko <strong>de</strong>s Haftungsausschlusses durch die<br />

Versicherungen beziehungsweise <strong>de</strong>r persönlichen<br />

Haftung <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

(Organhaftung). Eine Dienstanweisung<br />

an die Mitarbeiter, die Verkehrssicherung<br />

„nebenbei mitzumachen“, genügt dieser<br />

Organisationspflicht nicht.<br />

Risikoanalyse statt Maximallösung<br />

Eine Auflistung <strong>de</strong>r rechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

wird als Pflichtenheft bezeichnet<br />

und ist mit Aktualisierungsdienst bei<br />

Dienstleistern kostenpflichtig erhältlich.<br />

Diese sehr umfangreichen Pflichtenhefte<br />

sind als juristische Maximalfor<strong>de</strong>rung<br />

anzusehen. Das Abspecken dieser Maximallösung<br />

auf das wirtschaftlich Machbare<br />

erfor<strong>de</strong>rt eine individuelle Analyse<br />

<strong>de</strong>r <strong>für</strong> <strong>de</strong>n jeweiligen Bestand vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Risiken. Diese Risikoanalyse ähnelt<br />

einer Bestandserfassung von Gefährdungspotenzialen<br />

an einzelnen Gebäu<strong>de</strong>n.<br />

Aus zahlreichen Projekten hat sich ein praxisgerechtes<br />

Umsetzungskonzept bewährt<br />

(siehe Musterpflichtenheft).<br />

Gefährdungsabschätzung<br />

mit Bestandskenntnis<br />

Die unternehmensindividuelle Eingrenzung<br />

<strong>de</strong>r Überwachungspflichten erfolgt über<br />

eine Bewertung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Risiken<br />

pro Gebäu<strong>de</strong>: „Habe ich Spielplätze, habe<br />

ich Gasinstallationen im Gebäu<strong>de</strong>, sind<br />

Brandschutzeinrichtungen vorhan<strong>de</strong>n?“<br />

Gleichzeitig wird das Gefährdungspotenzial<br />

abgeschätzt, da ein wenig frequentierter<br />

Gehweg an<strong>de</strong>rs als ein stark genutzter<br />

Ablauf eines praxisgerechten Umsetzungskonzeptes Verkehrssicherung. Quelle: iwb<br />

10<br />

Hauszugang zu bewerten ist. Im Sinne<br />

einer ABC-Analyse wer<strong>de</strong>n so jene Risken<br />

erkannt, die auch bei wirtschaftlich eingeschränktem<br />

Kontrollumfang vorrangig zu<br />

überwachen sind. Für die Überwachungspflichten<br />

mit hoher Priorität wer<strong>de</strong>n aus<br />

<strong>de</strong>m Musterpflichtenheft die Überwachungsanweisungen<br />

und Überwachungszyklen<br />

herausgezogen.<br />

Einbindung vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Wartungsverträge<br />

Bevor eine zyklische Begehung <strong>de</strong>r<br />

Objekte erfolgt, sollte überprüft wer<strong>de</strong>n,<br />

welche Pflichten bereits durch vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Verträge abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n. In je<strong>de</strong>m<br />

Unternehmen besteht eine Vielzahl an<br />

Wartungs- o<strong>de</strong>r Dienstleistungsverträgen,<br />

die leicht und ohne nennenswerte Zusatzkosten<br />

auf die Kontrolle <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit<br />

ausgeweitet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Möglicherweise sind diese Kontrollen<br />

sogar schon enthalten. Die Erfahrung zeigt<br />

jedoch, dass die Dokumentation häufig<br />

unzureichend ist. Zum Beispiel ersetzt eine<br />

Rechnung über Wartungsleistungen nicht<br />

die or<strong>de</strong>ntliche Dokumentation <strong>de</strong>r Verkehrssicherheitsprüfung.<br />

Erstellung objektspezifischer<br />

Inspektionspläne<br />

Die Risikoanalyse bil<strong>de</strong>t die Basis <strong>für</strong> die<br />

Definition <strong>de</strong>s gebäu<strong>de</strong>spezifischen Inspektionsplanes.<br />

Dieser verhin<strong>de</strong>rt, dass<br />

Prüfpflichten versehentlich nicht beachtet<br />

wer<strong>de</strong>n, weil die Existenz eines zu prüfen<strong>de</strong>n<br />

Bauteiles (zum Beispiel von Brandschutztüren)<br />

übersehen wur<strong>de</strong>. Durch die<br />

ein<strong>de</strong>utige Zuordnung von Pflichten zu einzelnen<br />

Bauteilen ist eine klare Koppelung<br />

<strong>de</strong>s Inspektionsergebnisses mit einem konkreten<br />

Bauteil möglich – nicht ein Gelän<strong>de</strong>r<br />

ist unsicher, son<strong>de</strong>rn das Gelän<strong>de</strong>r im Treppenhaus<br />

X.<br />

Die Wohnungswirtschaft 2/2012

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