1886 - Berliner Baugenossenschaft eG
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16 <strong>1886</strong> bis 1918<br />
Reforminsel im Arbeitermilieu<br />
Das Karl-Schrader-Haus im Wedding<br />
als erster Mietwohnungsbau der bbg<br />
Mit ihrem ersten Mietshausbau reiht sich die bbg in die Tradition der berühmten genossenschaftlichen<br />
„Reforminseln“ im steinernen Meer Berlins ein. Nach den Anfängen im individuellen Erwerbshausbau<br />
vor den Toren der Stadt stellt die Errichtung einer großen, innerstädtischen Wohnanlage die Genossenschaft<br />
vor neue Aufgaben. Die hochgesteckten Ziele – qualitativ besser, aber nicht teurer als im Stil der<br />
Mietskasernen zu bauen – erfordern zusätzliche Hilfe von außen. Hier kann Karl Schrader durch seine<br />
Funktion als Reichstagsabgeordneter wesentliche Kontakte vermitteln. Neben den wohnreformerischen<br />
Neuerungen im Architekturentwurf sind es vor allem die gemeinnützigen Prinzipien, die im Weddinger<br />
Arbeiterbezirk modellhaft neue Wege im gemeinschaftsorientierten Bauen aufzeigen.<br />
Ein Haus für die Gemeinschaft<br />
„Da wir auch eine größere Anzahl von<br />
Mitgliedern besitzen, deren Beruf es ihnen<br />
unmöglich macht, außerhalb Berlins zu wohnen,<br />
haben wir im Norden Berlins, Ecke Malplaquet-<br />
und Liebenwalderstraße, einen großen Komplex<br />
bebaut: das nach unserem Gründer und langjährigen<br />
Vorsitzenden genannte ‚Karl-Schrader-<br />
Haus’. Dasselbe enthält 14 Aufgänge, außer<br />
2 Innenhöfen einen nach der Malplaquetstraße<br />
off enen, mit Schmuckanlagen versehenen<br />
Vor der Schrader-Büste im Eingangshof um 1910<br />
Straßenhof, wodurch bewirkt ist, dass nur<br />
Vorderwohnungen vorhanden sind. Außer<br />
2 Restaurants, 9 Läden, 180 Ein-, Zwei- und<br />
Dreizimmerwohnungen enthält das Haus eine<br />
eigene Badeanstalt, eine Bibliothek in schön<br />
ausgestattetem Bibliothekszimmer sowie einen<br />
Festsaal für interne Veranstaltungen. Solange die<br />
im Hause wohnenden Mitglieder ihre Verpfl ichtungen<br />
der Genossenschaft gegenüber erfüllen,<br />
kann ihnen die Wohnung weder gekündigt,<br />
noch im Preise gesteigert werden.“<br />
(bbg Werbeschrift 1911)