und Verbotskultur deutscher Parteien - Webway
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32 RECHT UND GEMEINDE<br />
Kostentragung bei<br />
Lebensmittelunter -<br />
suchungen<br />
dass dem Beschuldigten die Un- zutreffend erkannte Rechtsauf-<br />
§Dr. tersuchungsgebühren direkt vorfassung offenbar der bis 1996<br />
Martin Kind<br />
geschrieben werden können. geübten Praxis zugr<strong>und</strong>elag <strong>und</strong><br />
Das bedeutet offensichtlich die <strong>Parteien</strong> des Verfahrens da-<br />
auch, dass die Untersuchungsmals offenbar davon ausgegan- Art <strong>und</strong> Weise unter Verletzung<br />
Die regelmäßige, von Amts anstalten der Länder in solchen gen sind, dass die von den Lan- des Gleichbehandlungsgr<strong>und</strong>-<br />
wegen durchzuführende Erstel- Verfahren direkt einen Kostendesanstalten in Rechnung gesatzes“ entzogen worden.<br />
lung von Bef<strong>und</strong>en oder Gutachersatz ansprechen können. Im stellten Gebühren zu 70 % „weiten<br />
sowie die darauf folgende gerichtlichen Strafverfahren terverrechnet“ werden konnten. Aus der Begründung:<br />
Erstattung von Anzeigen erfolgt kommen jedoch finanzaus- Soweit das modifizierte Klage- § 18a Abs 1 DO 1994 verbietet<br />
in Besorgung der Angelegenheigleichsrechtliche Aspekte ins begehren über den ursprünglich im Zusammenhang mit einem<br />
ten der „Nahrungsmittelkontrol- Spiel, wenn – wie hier – der B<strong>und</strong> geltend gemachten Anspruch, Dienstverhältnis die Diskriminiele“;<br />
auf dieser Gr<strong>und</strong>lage ist die als Träger des Strafverfahrens, welcher mit Erkenntnis VfSlg rung eines Beamten unter ande-<br />
Beurteilung der Kostenfolgen der den Kostenersatz im Verfah- 16.992/2003 dem Gr<strong>und</strong>e nach rem aus dem Gr<strong>und</strong> des Alters. §<br />
nach § 2 F-VG 1948 vorzunehren vorschreibt, nicht zugleich bejaht wurde, hinaus geht <strong>und</strong> 2 Abs 4 Satz 1 Wiener Gleichbemen:<br />
Da die Angelegenheiten Betreiber der Untersuchungsan- sich auf den Ersatz von Kosten handlungsgesetz betrifft die Dis-<br />
der Lebensmittelpolizei durch stalten ist.<br />
für Untersuchungen ohne gekriminierung aufgr<strong>und</strong> des Ge-<br />
die Länder in mittelbarer Bun- Der Gerichtshof interpretiert richtlichen Auftrag bezieht, beschlechts. Dem Vorbringen der<br />
desverwaltung zu besorgen sind, die Regelung des § 381 Abs 1 Z steht es dem Gr<strong>und</strong>e nach daher Klägerin liegt der Vorwurf der<br />
ist der damit zusammenhängen- 3 StPO iVm § 45 LMG 1975 im nur soweit zu Recht, als der B<strong>und</strong> Altersdiskriminierung (Bevorzude<br />
Personal- <strong>und</strong> Amtssachauf- Zusammenhang mit der Tätig- seinerseits für diese Untersugung einer jüngeren Ärztin im<br />
wand von ihnen zu tragen. keit der Länder auf dem Gebiet chungen nach § 381 Abs 1 Z 3 Jahr 2005), der Geschlechterdis-<br />
Im Jahre 2002 begehrten die der Lebensmitteluntersuchung StPO einen Anspruch auf Ersatz kriminierung (Abberufung <strong>und</strong><br />
Länder Kärnten <strong>und</strong> Wien vom (mittelbare B<strong>und</strong>esverwaltung) der Untersuchungsgebühren ge- Übertragung einer Leitungsfunk-<br />
B<strong>und</strong> gem Art 137 B-VG über 34 als spezielle Kostentragungsregen eine zum Kostenersatz vertion im Jahr 2007) <strong>und</strong> allenfalls<br />
Millionen Schilling. Ihre Angel in dem Sinn, dass die Länder pflichtete Partei hat. Der Höhe der Diskriminierung iSd § 18a<br />
sprüche leiteten sie – dem ur- zwar den (gewöhnlichen) Perso- nach bleibt die Entscheidung Abs 3 Z 2 DO 1994 (Einschüchtesprünglichen<br />
Klagsvorbringen nal- <strong>und</strong> Sachaufwand zu tragen über diesen Teil des (erweiterrung durch Drohungen) zugrun-<br />
zufolge – daraus ab, dass sie Le- haben, <strong>und</strong> zwar auch dann, ten) Begehrens einem weiteren de. Schadenersatzansprüche eibensmitteluntersuchungsanstal<br />
wenn es im Gefolge von Unter- Erkenntnis vorbehalten. Im Übrines Beamten gegen die Gemeinten<br />
iSd Lebensmittelgesetzes suchungen zu Anzeigen <strong>und</strong> gegen ist das über den Gegenstand de Wien wegen derartiger Dis-<br />
1975 (LMG 1975) betreiben, die richtlichen Strafverfahren des Erkenntnisses VfSlg kriminierungshandlungen sind<br />
„über Ersuchen diverser Gerich- kommt, dass aber insoweit ein 16.992/2003 hinausgehende (er- nach § 67h Abs 1 Satz 1 DO 1994<br />
te für Zwecke der Strafrechts- Ersatzanspruch gegenüber dem weiterte) Klagebegehren abzu- bzw nach § 18 Abs 2 Wiener<br />
pflege“ Leistungen in Form von B<strong>und</strong> besteht, als der B<strong>und</strong> seiweisen. Gleichbehandlungsgesetz mit<br />
Untersuchungen <strong>und</strong> Begutachnerseits einen Anspruch auf Er- VfGH 7.3.2007, A 4/02<br />
Antrag bei der Dienstbehörde<br />
tungen erbracht haben.<br />
satz der Untersuchungsge-<br />
geltend zu machen.<br />
Mit Zwischenerkenntnis vom bühren nach § 381 StPO gegen OGH zu Schadenersatz - Der Oberste Gerichtshof hat in<br />
1.10.2003, A4/02-11 (VfSlg eine zum Kostenersatz verpflich-<br />
der Entscheidung 1 Ob 80/00x<br />
16.992) hat der VfGH ausgesprotete Partei hat.<br />
ansprüchen wegen<br />
klargestellt, dass § 15 B<strong>und</strong>eschen,<br />
dass der Anspruch der Zwischen den <strong>Parteien</strong> ist „Mobbing-Attacken“<br />
Gleichbehandlungsgesetz (B-<br />
Länder gegen den B<strong>und</strong> dem nicht strittig, dass in den Zeiträu-<br />
GBG) in der Fassung vor der No-<br />
Gr<strong>und</strong>e nach zu Recht besteht. men vor der Einstellung der Zah- Eine schuldhafte Verletzung velle BGBl I 1999/132 iVm § 19<br />
Er qualifizierte die Tätigkeit von lungen (1996) jährlich eine Zah- der den Dienstgeber des öffent- Abs 2 B-GBG (Geltendmachung<br />
Lebensmitteluntersuchungsanlung des B<strong>und</strong>es an die klagenlich-rechtlichenDienstverhält- eines Schadenersatzanspruchs<br />
stalten der Länder als Tätigkeit den <strong>Parteien</strong> erfolgt ist, wobei nisses treffenden Fürsorgepflich- bei der zuständigen Dienstbehör-<br />
im Rahmen mittelbarer B<strong>und</strong>es- offenbar von den seitens der ten durch Organe des zuständide wegen unterlassener Betrauverwaltung.<br />
Die Entscheidung Landesanstalten in Zusammengen Rechtsträgers kann Schaung mit einer Funktion als Folge<br />
über die Höhe des Anspruchs hang mit Anzeigen in Rechnung denersatzansprüche nach dem der Verletzung des Gleichbe-<br />
wurde einem weiteren Erkennt- gestellten Untersuchungsge- AHG auslösen. Ein Ermessenshandlungsgebots)Amthaftungsnis vorbehalten. Die <strong>Parteien</strong> bühren ausgegangen wurde <strong>und</strong> missbrauch bei Besetzung einer oder Staatshaftungsansprüche<br />
führten in weiterer Folge erfolg- ein Abzug von 30 % für Frei- Funktion kann ebenso Schaden- weder zur Gänze noch teilweise<br />
lose Vergleichsverhandlungen, sprüche, Einstellungen <strong>und</strong> nicht ersatzpflichten des Rechtsträgers ausschließen. Derartige Ersatz-<br />
weshalb die Länder Kärnten <strong>und</strong> einbringliche Gebühren erfolg- <strong>und</strong> Dienstgebers nach dem ansprüche können daher – wenn-<br />
Wien im Jahr 2006 die Fortsette. Der Ausspruch über den Amtshaftungsrecht auslösen, wie gleich unter verschiedenen Vorzung<br />
des Verfahrens beantrag- Gr<strong>und</strong> des nunmehr geltend ge- eine schuldhafte Verletzung der aussetzungen – in beiden Verten.machten<br />
Anspruchs konnte den Dienstgeber des öffentlichfahren (vor den Verwaltungs-<br />
Nun ist aus § 45 LMG 1975 abermals mit Zwischenerkenntrechtlichen Dienstverhältnisses behörden <strong>und</strong> den Gerichten)<br />
zunächst das Ziel des Gesetzgenis getroffen werden. Da die Be- treffenden Fürsorgepflichten geltend gemacht werden. Diese<br />
bers abzuleiten, die Kosten der stimmung des Anspruches der durch Organe des zuständigen in der höchstgerichtlichen Judi-<br />
Lebensmitteluntersuchung so Höhe nach auf Basis der vorlie- Rechtsträgers.<br />
katur entwickelten Gr<strong>und</strong>sätze<br />
weit wie möglich bestimmten genden Entscheidung eine wei-<br />
lassen sich auf den hier zu beur-<br />
Verursachern (Auftraggebern tere Auseinandersetzung zwi- Sachverhalt:<br />
teilenden Fall der Haftung der<br />
oder Straftätern) zuzuordnen schen den <strong>Parteien</strong> erfordert, Die Klägerin, Beamtin der Stadt Wien übertragen. Die be-<br />
<strong>und</strong> bei ihnen einbringlich zu bleibt die Entscheidung darüber Stadt Wien, behauptete in ihrer tonte Kompetenz des Landes<br />
machen. Im Verwaltungsstraf- einem weiteren Erkenntnis vor- Klage, ihr sei die ärztliche Lei- (<strong>und</strong> nicht des B<strong>und</strong>es) im Beverfahren<br />
ist hiebei eine direkte behalten. Der Gerichtshof weist tung einer Krankenhausambureich der Gesetzgebung <strong>und</strong><br />
Beziehung zwischen Tätern <strong>und</strong> darauf hin, dass die im nunmehlanz eines sozialmedizinischen Vollziehung in den Angelegen-<br />
Anstalten derart vorgesehen, rigen Zwischenerkenntnis als Zentrums „in diskriminierender heiten des Dienstrechts der Be-<br />
Bürgermeister Zeitung 9/2011