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DER ROTE FADEN - Anette Kramme

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Ausgabe März / April / Mai 2006<br />

(Fortsetzung von Seite 18)<br />

„Wir begrüßen die Entscheidung ohne wenn und aber“, erklärte die IG Bau in Oberfranken. „Wenn wir diese Regelung<br />

nicht hätten, wären die Wild-West-Verhältnisse noch schlimmer“, warnte Geschäftsführer Paul Schmid. Sowohl heimische<br />

Arbeitnehmer als auch Betriebe würden dadurch vor Lohndumping geschützt.<br />

Auch die beiden SPD-Bundestagsabgeordnete <strong>Anette</strong> <strong>Kramme</strong> (Bayreuth) und Petra Ernstberger (Hof) nannten die<br />

Regelung positiv. <strong>Kramme</strong>: „Gerade für Oberfranken ist diese Entscheidung sehr wichtig. Es muss sichergestellt sein,<br />

dass der Zugang zum Arbeitsmarkt angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in unserer Region kontrollierbar bleibt.“<br />

Die Einschränkung der Arbeitnehmerfeizügigkeit richtet sich gegen den unkontrollierten Zugang von Wanderarbeitern<br />

etwa aus Polen und Tschechien. Die EU-Kommission plädiert dafür, dass die alten Mitgliedsländer die Arbeitsmärkte<br />

öffnen und Zugangsbeschränkungen abbauen. Großbritannien, Finnland und Schweden hatten bisher schon darauf<br />

verzichtet.<br />

P R E S S E M I T T E I L U N G<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit: Steuerung weiterhin notwendig<br />

Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete<br />

<strong>Anette</strong> <strong>Kramme</strong> (SPD) begrüßt<br />

den Beschluss des Kabinetts, die<br />

Übergangsbestimmungen bei der<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit um drei<br />

Jahre zu verlängern. Darüber hinaus<br />

wird die Freizügigkeit für entsandte<br />

Arbeitnehmer beim Bau, der Gebäudereinigung<br />

und der Innendekoration<br />

bei der grenzüberschreitenden<br />

Erbringung von Dienstleistungen<br />

ebenfalls bis 2009 beschränkt. Diese<br />

Regelungen gelten für die Staatsangehörigen<br />

der neuen EU-<br />

Mitgliedsländer mit Ausnahme Mal-<br />

Antidiskriminierung<br />

tas und Zyperns. „Gerade für Oberfranken<br />

ist diese Entscheidung sehr<br />

wichtig. Es muss sichergestellt sein,<br />

dass der Zugang zum Arbeitsmarkt<br />

angesichts der hohen Arbeitslosigkeit<br />

in unserer Region kontrollierbar<br />

bleibt. Wir liegen im Gegensatz zu<br />

Regionen in Spanien oder Frankreich<br />

unmittelbar an einer neuen Binnengrenze<br />

der erweiterten EU. Die<br />

Steuerung der Migration aus den<br />

neuen EU-Mitgliedsstaaten ist deshalb<br />

im Interesse der heimischen<br />

Arbeitnehmer weiterhin notwendig“,<br />

argumentiert MdB <strong>Kramme</strong>. Ohne<br />

die Übergangsregelung würde gera-<br />

P R E S S E M I T T E I L U N G<br />

Besserer Schutz bei Massengeschäften<br />

<strong>Kramme</strong> weist Kritik am Gleichstellungsgesetz zurück<br />

Die Bayreuther SPD-Bundestagsabgeordnete <strong>Anette</strong><br />

<strong>Kramme</strong> weist die Kritik aus den Reihen der Union und<br />

von Arbeitgeberseite am geplanten Allgemeinen Gleichstellungsgesetz<br />

zurück. Das Gesetz orientiere sich laut<br />

<strong>Kramme</strong> an den Vorgaben der EU. „Lediglich im Bereich<br />

des Zivilrechts wurden zusätzliche Merkmale wie Behinderung<br />

und Alter für bestimmte Arten von Verträgen ergänzt“,<br />

erläutert die SPD-Politikerin. Mit dem im Koalitionsausschuss<br />

gefundenen Kompromiss habe mit eine<br />

Regelung gefunden, die Diskriminierten helfe, gleichzeitig<br />

aber unnötige Bürokratie vermieden.<br />

Mit dem Gesetz würden die Menschen beim so genannten<br />

täglichen Massengeschäft geschützt. „Ich bin froh,<br />

dass CDU/CSU ihre alte Blockadehaltung aufgegeben<br />

haben und sich überzeugen ließen für den Bereich der<br />

Massengeschäfte und Privatversicherungen nicht nur die<br />

europarechtlich verpflichtend vorgegebenen Merkmale<br />

Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht in den zivilrechtlichen<br />

Diskriminierungsschutz aufzunehmen, sondern<br />

auch die Merkmale Religion, Weltanschauung,, Behinderung,<br />

Alter und sexuelle Identität. „Das heißt nicht,<br />

de im niedrigqualifizierten Arbeitsmarktsektor<br />

erheblicher Druck entstehen.<br />

Mit dem Beschluss des Kabinetts<br />

werde ein weiteres Ziel des<br />

Koalitionsvertrages konsequent<br />

umgesetzt, so die Abgeordnete weiter.<br />

Vorwürfe, Deutschland schotte<br />

seinen Arbeitsmarkt ab, seien laut<br />

<strong>Kramme</strong> nicht haltbar: „Entsprechend<br />

dem Zuwanderungsgesetz und bilateralen<br />

Vereinbarungen ist die kontrollierte<br />

und begrenzte Zulassung<br />

von Arbeitnehmern zum deutschen<br />

Arbeitsmarkt auch künftig möglich.“<br />

Bayreuth, den 22.03.2006<br />

dass beispielsweise beim Vermieten von Wohnungen<br />

durch Privatleute die Diskriminierungsregeln zur Anwendung<br />

kommen“, so <strong>Kramme</strong>. Hingegen könnten Gastwirte,<br />

die Menschen mit Behinderung keinen Zutritt gewähren<br />

wollen, künftig belangt werden. Klagewellen befürchtet die<br />

Abgeordnete nicht. „Derartige Sorgen halte ich für unbegründet,<br />

wenn man die Erfahrungen in unseren europäischen<br />

Nachbarländern zugrunde legt, wo vergleichbare<br />

Regelungen schon länger gelten.“<br />

<strong>Kramme</strong> hebt besonders hervor, dass Gewerkschaften<br />

und Betriebsräte bei groben Verstößen der Arbeitgeber<br />

künftig die Unterlassung diskriminierender Handlungen<br />

einfordern können. „Dadurch können auch strukturelle<br />

Diskriminierungen, wie zum Beispiel die konkrete Lohnungleichheit<br />

zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger<br />

Arbeit in einem Betrieb beseitigt werden.“<br />

MdB <strong>Kramme</strong> rechnet – auch wegen der drohenden<br />

Strafzahlungen an die EU –mit einer zügigen Verabschiedung<br />

des Gesetzentwurfs.<br />

Bayreuth, den 11.05.2006<br />

Der Rote Faden 19

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