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Ausgabe März / April / Mai 2006<br />
(Fortsetzung von Seite 18)<br />
„Wir begrüßen die Entscheidung ohne wenn und aber“, erklärte die IG Bau in Oberfranken. „Wenn wir diese Regelung<br />
nicht hätten, wären die Wild-West-Verhältnisse noch schlimmer“, warnte Geschäftsführer Paul Schmid. Sowohl heimische<br />
Arbeitnehmer als auch Betriebe würden dadurch vor Lohndumping geschützt.<br />
Auch die beiden SPD-Bundestagsabgeordnete <strong>Anette</strong> <strong>Kramme</strong> (Bayreuth) und Petra Ernstberger (Hof) nannten die<br />
Regelung positiv. <strong>Kramme</strong>: „Gerade für Oberfranken ist diese Entscheidung sehr wichtig. Es muss sichergestellt sein,<br />
dass der Zugang zum Arbeitsmarkt angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in unserer Region kontrollierbar bleibt.“<br />
Die Einschränkung der Arbeitnehmerfeizügigkeit richtet sich gegen den unkontrollierten Zugang von Wanderarbeitern<br />
etwa aus Polen und Tschechien. Die EU-Kommission plädiert dafür, dass die alten Mitgliedsländer die Arbeitsmärkte<br />
öffnen und Zugangsbeschränkungen abbauen. Großbritannien, Finnland und Schweden hatten bisher schon darauf<br />
verzichtet.<br />
P R E S S E M I T T E I L U N G<br />
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Steuerung weiterhin notwendig<br />
Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete<br />
<strong>Anette</strong> <strong>Kramme</strong> (SPD) begrüßt<br />
den Beschluss des Kabinetts, die<br />
Übergangsbestimmungen bei der<br />
Arbeitnehmerfreizügigkeit um drei<br />
Jahre zu verlängern. Darüber hinaus<br />
wird die Freizügigkeit für entsandte<br />
Arbeitnehmer beim Bau, der Gebäudereinigung<br />
und der Innendekoration<br />
bei der grenzüberschreitenden<br />
Erbringung von Dienstleistungen<br />
ebenfalls bis 2009 beschränkt. Diese<br />
Regelungen gelten für die Staatsangehörigen<br />
der neuen EU-<br />
Mitgliedsländer mit Ausnahme Mal-<br />
Antidiskriminierung<br />
tas und Zyperns. „Gerade für Oberfranken<br />
ist diese Entscheidung sehr<br />
wichtig. Es muss sichergestellt sein,<br />
dass der Zugang zum Arbeitsmarkt<br />
angesichts der hohen Arbeitslosigkeit<br />
in unserer Region kontrollierbar<br />
bleibt. Wir liegen im Gegensatz zu<br />
Regionen in Spanien oder Frankreich<br />
unmittelbar an einer neuen Binnengrenze<br />
der erweiterten EU. Die<br />
Steuerung der Migration aus den<br />
neuen EU-Mitgliedsstaaten ist deshalb<br />
im Interesse der heimischen<br />
Arbeitnehmer weiterhin notwendig“,<br />
argumentiert MdB <strong>Kramme</strong>. Ohne<br />
die Übergangsregelung würde gera-<br />
P R E S S E M I T T E I L U N G<br />
Besserer Schutz bei Massengeschäften<br />
<strong>Kramme</strong> weist Kritik am Gleichstellungsgesetz zurück<br />
Die Bayreuther SPD-Bundestagsabgeordnete <strong>Anette</strong><br />
<strong>Kramme</strong> weist die Kritik aus den Reihen der Union und<br />
von Arbeitgeberseite am geplanten Allgemeinen Gleichstellungsgesetz<br />
zurück. Das Gesetz orientiere sich laut<br />
<strong>Kramme</strong> an den Vorgaben der EU. „Lediglich im Bereich<br />
des Zivilrechts wurden zusätzliche Merkmale wie Behinderung<br />
und Alter für bestimmte Arten von Verträgen ergänzt“,<br />
erläutert die SPD-Politikerin. Mit dem im Koalitionsausschuss<br />
gefundenen Kompromiss habe mit eine<br />
Regelung gefunden, die Diskriminierten helfe, gleichzeitig<br />
aber unnötige Bürokratie vermieden.<br />
Mit dem Gesetz würden die Menschen beim so genannten<br />
täglichen Massengeschäft geschützt. „Ich bin froh,<br />
dass CDU/CSU ihre alte Blockadehaltung aufgegeben<br />
haben und sich überzeugen ließen für den Bereich der<br />
Massengeschäfte und Privatversicherungen nicht nur die<br />
europarechtlich verpflichtend vorgegebenen Merkmale<br />
Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht in den zivilrechtlichen<br />
Diskriminierungsschutz aufzunehmen, sondern<br />
auch die Merkmale Religion, Weltanschauung,, Behinderung,<br />
Alter und sexuelle Identität. „Das heißt nicht,<br />
de im niedrigqualifizierten Arbeitsmarktsektor<br />
erheblicher Druck entstehen.<br />
Mit dem Beschluss des Kabinetts<br />
werde ein weiteres Ziel des<br />
Koalitionsvertrages konsequent<br />
umgesetzt, so die Abgeordnete weiter.<br />
Vorwürfe, Deutschland schotte<br />
seinen Arbeitsmarkt ab, seien laut<br />
<strong>Kramme</strong> nicht haltbar: „Entsprechend<br />
dem Zuwanderungsgesetz und bilateralen<br />
Vereinbarungen ist die kontrollierte<br />
und begrenzte Zulassung<br />
von Arbeitnehmern zum deutschen<br />
Arbeitsmarkt auch künftig möglich.“<br />
Bayreuth, den 22.03.2006<br />
dass beispielsweise beim Vermieten von Wohnungen<br />
durch Privatleute die Diskriminierungsregeln zur Anwendung<br />
kommen“, so <strong>Kramme</strong>. Hingegen könnten Gastwirte,<br />
die Menschen mit Behinderung keinen Zutritt gewähren<br />
wollen, künftig belangt werden. Klagewellen befürchtet die<br />
Abgeordnete nicht. „Derartige Sorgen halte ich für unbegründet,<br />
wenn man die Erfahrungen in unseren europäischen<br />
Nachbarländern zugrunde legt, wo vergleichbare<br />
Regelungen schon länger gelten.“<br />
<strong>Kramme</strong> hebt besonders hervor, dass Gewerkschaften<br />
und Betriebsräte bei groben Verstößen der Arbeitgeber<br />
künftig die Unterlassung diskriminierender Handlungen<br />
einfordern können. „Dadurch können auch strukturelle<br />
Diskriminierungen, wie zum Beispiel die konkrete Lohnungleichheit<br />
zwischen Frauen und Männern bei gleichwertiger<br />
Arbeit in einem Betrieb beseitigt werden.“<br />
MdB <strong>Kramme</strong> rechnet – auch wegen der drohenden<br />
Strafzahlungen an die EU –mit einer zügigen Verabschiedung<br />
des Gesetzentwurfs.<br />
Bayreuth, den 11.05.2006<br />
Der Rote Faden 19