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Freie Verwaltung des Nachlasses von Rudolf Steiner

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wesenden, wenn wir mündig geworden sind, hat uns eigentlichschon ergriffen ein großes Maß <strong>von</strong> Durchschnittlichkeit. Da hatgewissermaßen das Nivellement <strong>des</strong> Philisteriums uns ins Genickgeschlagen. Und insofern wir als mündig gewordene Menschen allegleich sind, sind wir schon - das soll gar nicht in schlimmem Sinnegesagt werden - in einem gewissen Sinne ein bißchen in den Scheuledernder Philistrosität drinnen. Wir sind in dem drinnen, wasman regeln kann durch Gesetze.Sie werden aber sagen: Ja, wir können doch nicht alles geistigeLeben <strong>von</strong> den Kindern abhängig machen; da muß doch auch diegeistige Anlage, die geistige Fähigkeit und der geistige Fleiß überdas Mündigkeitsalter hinausgehen. - Im Grunde genommen nicht,so paradox das klingt. Denn unsere über das Durchschnittsmaßhinausgehenden Fähigkeiten, wenn wir über die zwanziger Jahrehinausgekommen sind, die beruhen gerade darauf, daß wir uns -das zeigt uns die ernste geisteswissenschaftliche Forschung aufSchritt und Tritt -, daß wir uns bewahrt haben, was wir in derKindheit als Anlage und so weiter gehabt haben. Und das größteGenie ist derjenige Mensch, der sich am meisten in die dreißiger,vierziger, fünfziger Jahre hineinträgt die Kräfte der Kindlichkeit.Man übt dann nur diese Kräfte der Kindlichkeit mit dem reifenOrganismus, der reifen Seele und der reifen Geistigkeit aus, aber essind die Kräfte der Kindlichkeit. Unsere Kultur hat ja nun leiderdie Eigentümlichkeit, daß sie diese Kräfte der Kindlichkeit schondurch die Erziehung möglichst totschlägt, so daß bei einer möglichstgeringen Anzahl <strong>von</strong> Menschen die kindlichen Eigentümlichkeitenbis in das philiströse Alter hinein bleiben und die Menschenentphilistern. Denn eigentlich beruht alles Nicht-Philister-Seindarauf, daß einen die bewahrten Kindheitskräfte eben gerade entphilistern,daß sie durchschlagen durch das spätere Philistertum.Weil da aber nun etwas auftritt, was nicht gegenüber den gegenwärtigenBewußtseinsbedürfnissen der Menschheit fortwährenderneuert werden muß, können in der neueren Zeit die Verhältnisse<strong>des</strong> Rechts- und Staatslebens ja nur auf demokratischem Bodendurch Gesetze geregelt werden. Gesetze sind nicht Erkenntnisse.204Copyright <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> Nachlass-<strong>Verwaltung</strong> Buch: 337a Seite: 204

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