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BN_Version_Times.qxp 07.02.2011 14:49 Seite 24<br />

<strong>Biokreis</strong><br />

Aktuelles<br />

Aktuelles aus Bayern<br />

Bayerische Staatliche Ökoberatung<br />

Bodenerosion:<br />

Ergänzungen zum<br />

Gefährdungskataster<br />

(Stand Dez. 2010)<br />

Der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und die<br />

Verhinderung des Bodenabtrages sind zwar<br />

seit jeher Bestandteile der „guten landwirtschaftlichen<br />

Praxis“. Dennoch wurden auch<br />

hier gesetzliche Regelungen erlassen. Seit<br />

dem 1. Juli 2010 gelten neue Vorgaben zur<br />

Bodenerosionsvermeidung, die auch im<br />

Rahmen von „Cross Compliance“ festgelegt<br />

sind. Die Auflagen zum Erosionsschutz<br />

sind seitdem abhängig von der Einstufung<br />

nach der Erosionsgefährdung, wobei bei<br />

Gefährdungsstufe CC-Wasser 0 keine diesbezüglichen<br />

Auf-lagen zum Erosionsschutz<br />

mehr bestehen. Im Februar 2010 erhielten<br />

Sie im Flächen- und Nutzungsnachweis der<br />

bewirtschafteten Ackerflächen eine<br />

Einteilung in die Erosionsgefährdungsstufen<br />

CC-Wasser 1 und 2 und den ungefährdeten<br />

Flächen CC-Wasser 0. Bei Unstimmigkeiten<br />

bezüglich der Einstufung ihrer<br />

Flächen wenden Sie sich bitte an das<br />

zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten (AELF).<br />

Ergänzend zum Stand im Frühjahr 2010<br />

(siehe BioNachrichten 015, April 2010, S.<br />

19) ergeben sich wichtige Änderungen:<br />

� Wichtig bei Flächen mit Erosionsgefährdungsklasse<br />

CC-Wasser 1: Bei Grundbodenbearbeitung<br />

und Aussaat quer zum<br />

Hang, bei eindeutiger Hangausrichtung, entfallen<br />

die nachstehenden Verpflichtungen;<br />

dies bedeutet, die Flächen sind ohne<br />

Auflagen wie ebene Flächen zu bearbeiten.<br />

� Der Einsatz eines Schälpfluges oder<br />

eines Stoppelhobels bis zu einer Bearbeitungstiefe<br />

von 15 Zentimetern gilt nicht als<br />

„Pflugeinsatz im Sinne dieser Verordnung“.<br />

� Die „frühen Sommerkulturen“, bei<br />

denen eine „raue Pflugfurche mit Ver-zicht<br />

auf Bearbeitung vor dem 16.2.“ als<br />

„Erosionsschutzmaßnahme“ anerkannt<br />

wird, wurden als „abschließende Liste“ festgelegt.<br />

� Bei den Reihenkulturen Mais,<br />

Kartoffeln und Zuckerrüben gibt es die<br />

Möglichkeit, durch die Anlage von<br />

24 BioNachrichten 1 | Februar/März 2011<br />

„Erosionsschutzstreifen“ im Jahr des Anbaues<br />

auch bei Pflugeinsatz zu diesen<br />

Kulturen die Vorgaben zu erfüllen. Nähere<br />

Informationen erteilen die Ämter für<br />

Ernährung Landwirtschaft und Forsten oder<br />

sind über das Internet unter http://<br />

www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/agrar<br />

oekologie_umwelt/39359/ einzusehen.<br />

B. Schwab<br />

AELF Bamberg<br />

Mehr Fördermöglichkeiten<br />

für Bergbauern<br />

Im Bayerischen Bergbauernprogramm<br />

(BBP) werden bestehende Fördermöglichkeiten<br />

mit neuen Fördermaßnahmen zusammengeführt.<br />

Damit können erstmals auch<br />

kleinere Bau- und Diversifizierungsmaßnahmen<br />

sowie die Anschaffung von kleineren<br />

Spezialmaschinen im Berggebiet gefördert<br />

werden.<br />

Teil A: Das bisherige Schwendprogramm<br />

wird zum Teil A des neuen BBP. Das<br />

„Schwenden“ ist eine wichtige Maßnahme<br />

zur Freihaltung der Almflächen z.B. von<br />

natürlichem Holzaufwuchs, und dient der<br />

Pflege und Gestaltung der alpinen<br />

Kulturlandschaft. Bayern stellt dafür jährlich<br />

200.000 Euro bereit. Die Förderung<br />

beträgt 900 Euro/Hektar Lichtweidefläche.<br />

Der Höchstbetrag liegt bei 3.000<br />

Euro/Betrieb innerhalb von drei Kalenderjahren.<br />

Teil B: Teil B des neuen BBP bildet das bisherige<br />

Kulturlandschaftsprogramm Teil B.<br />

Hierunter fallen z.B. der Bau von<br />

Almgebäuden und Viehschutzhütten, Weideeinrichtungen<br />

wie Einzäunung und die<br />

Sicherstellung der Wasserversorgung. Die<br />

Förderhöhe liegt bei 50 Prozent. Die<br />

Förderung ist auf Flächen des Berg- und<br />

Kerngebietes beschränkt.<br />

Teil C: Ein neues Förderelement ist Teil C.<br />

Kleine investive Maßnahmen im Talbetrieb<br />

wie Gebäude, bauliche Anlagen und<br />

technische Einrichtungen mit einem zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen von<br />

10.000 bis 20.000 Euro werden mit 25<br />

Prozent bezuschusst. Auch die Anschaffung<br />

von Spezialmaschinen wird bei einem<br />

Investitionsvolumen von 5.000 bis 20.000<br />

Euro mit 25 Prozent gefördert. Gefördert<br />

werden können Betriebe im Berggebiet und<br />

in Gemeinden bzw. Gemarkungen des<br />

Kerngebietes der benachteiligten Agrarzone,<br />

die im Durchschnitt höher als 800<br />

Meter liegen oder für mindestens 50<br />

Prozent der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche eine Höhenlage zwischen 600 und<br />

800 Metern und eine Hangneigung über 18<br />

Prozent aufweisen (Kerngebiet mit vergleichbarenBewirtschaftungserschwernissen).<br />

Teil D: Neu ist auch der Teil D: Diversifizierungsmaßnahmen<br />

für Talbetriebe wie<br />

Vermarktung, Käseherstellung und Tourismus<br />

mit einem zuwendungsfähigen<br />

Investitionsvolumen von 10.000 bis 20.000<br />

Euro werden ebenfalls mit 25 Prozent bezuschusst.<br />

Förderkulisse siehe Teil C. An den<br />

neuen Programmteilen können die<br />

Bergbauern ohne großen bürokratischen<br />

Aufwand teilnehmen. Auf Fördervoraussetzungen<br />

wie Wirtschaftlichkeitsanalyse,<br />

landwirtschaftliche Ausbildung und betriebliche<br />

Mindestgröße wird soweit wie möglich<br />

verzichtet. Anträge für die neuen Teile<br />

des BBP können ab 3. Januar 2011 gestellt<br />

werden.<br />

Info<br />

Sortenberatung<br />

U. König, AELF Ebersberg<br />

W. Wolfrum, AELF Bamberg<br />

Zur Sortenberatung im Ökolandbau hat das<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten Bamberg viele Hinweise und<br />

Beratungsunterlagen zusammengestellt, zu<br />

finden im Internet unter:<br />

http://www.aelf-ba.bayern.de/<br />

pflanzenbau/23008/index.php.

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