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Auftrag_277_150dpi.pdf - Gemeinschaft Katholischer Soldaten

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SICHERHEIT UND FRIEDENSETHIK„Was will Deutschland am Hindukusch?“Erwiderung auf das Positionspapier 7/2009 des Verbandes Entwicklungspolitik DeutscherNichtregierungsorganisationen e.V. (VENRO)VON KLAUS LIEBETANZNeben berechtigter Kritik haben die VENRO-Funktionäre eine Reihe von Halbwahrheiten in ihre Argumentationübernommen. Major a. D. Klaus Liebetanz, Mitglied des Sachausschuss „Sicherheit und Frieden“der <strong>Gemeinschaft</strong> <strong>Katholischer</strong> <strong>Soldaten</strong> (GKS) setzt sich im Folgenden kritisch mit dem Positionspapierauseinander. Seine Kritik ist deshalb bemerkenswert, da er als Mitarbeiter im Arbeitsstab Humanitäre Hilfe desAuswärtigen Amtes (AS HH) an der Gestaltung des „Koordinationsausschuss Humanitäre Hilfe“ mitgearbeitet,ca. 500 Verwendungsnachweise der deutschen Hilfsorganisationen geprüft und für vier große deutsche Hilfsorganisationendas individuelle Taschenbuch für den Auslandseinsatz erstellt hat. Er ist langjähriges Mitglied derPlattform Zivile Konfliktbearbeitung und hat von 2005 bis 2009 im <strong>Auftrag</strong> des Auswärtigen Amtes Ergebnisprüfungenvor Ort von Projekten der deutschen humanitären Hilfe weltweit durchgeführt. Somit kommt mit ihmein Praktiker zu Wort. Den vollständigen Text des Papiers kann man auf der Webseite www.venro.de nachlesen.Ansätze der Kritik1. Die „Unabhängigkeit“von Hilfsorganisationen„In Afghanistan sind deutscheHilfsorganisationen nicht erst seitSeptember 2001, sondern teilweiseseit über 30 Jahren tätig und konntenin enger Kooperation mit afghanischenAkteuren auch unter schwierigstenUmständen Hilfe leisten.“(Pos. Papier S. 4, Abs. 3)Dabei wird verschwiegen, dassdie Hilfsorganisationen an der Schreckensherrschaftder Taliban, insbesonderegegen Frauen, nichts geänderthaben. Außerdem haben siedem Talibansystem Kosten im Gesundheitswesenerspart, welche dasRegime an anderer Stelle für seineZwecke ausgeben konnte. Mary B.Anderson hat in ihrer Veröffentlichung„Do Not Harm – How Aid CanSupport Peace – War“ (Der Einflussder humanitären Hilfe auf Krieg undFrieden) anhand von 14 Feldstudiennachgewiesen, dass Hilfsorganisationendurch wohlgemeinte Hilfslieferungenzum Erstarken von Bürgerkriegsparteienund damit zur Verlängerungdes Krieges beitragen können.Außerdem können so Unrechtsregimestabilisiert werden. Hilfsorganisationenhandeln nirgendwo imluftleeren Raum. In Krisengebietensind sie immer hoch politisch, obwohlihre Akteure das nicht wahrhaben wollen.2. „Unzulässige“Vermischung von zivilerund militärischer Hilfe„Hilfsorganisationen warnen seitLangem vor den negativen Folgen derVermischung von ziviler und militärischerHilfe, wie sie in Afghanistanbeispielsweise in Form der „ProvincialReconstruction Teams“ (PRT) praktiziertwird.“ (Pos. Papier S.6, Abs. 3)Mit dieser Aussage unterstreichendie Verfasser des Papiers, dass siesich nicht mit den Prinzipien der VereintenNationen, insbesondere nichtmit der „Agenda for Peace“ und dem„Brahimireport“, auseinandergesetzthaben.„Agenda for Peace“ – Eine VN-Handlungsanweisung für denFriedenIn der Erklärung des Sicherheitsratsvom 31. Januar 1992 (kurz nachEnde des Kalten Krieges) wurde derGeneralsekretär der Vereinten NationenBoutros-Ghali beauftragt, bis zum1. Juli 1992 eine entsprechende Empfehlungauszuarbeiten. Dabei sollte erprüfen, inwieweit die Fähigkeiten undKapazitäten der Vereinten Nationenim Rahmen der VN-Charta zur vorbeugendenDiplomatie zur Friedensschaffung(peace-making) und zurFriedenssicherung (peace-keeping)gestärkt und effizienter gestaltet werdenkönnen. Am 17. Juni 1992 legteBoutros Ghali – nach gründlicherRücksprache mit den Vertretern derwichtigsten Staaten und verschiedenengroßen internationalen Organisationen– der Generalversammlung die„Agenda für den Frieden“ vor.Friedenskonsolidierung in derKonfliktfolgezeit (post-conflictpeace-building)Boutros Ghali hat die „Friedenskonsolidierungin der Konfliktfolgezeit“als neuen Begriff in die Agendafor Peace aufgenommen und in denZiffern 55-59 beschrieben. Sie hatsich im Laufe der Zeit als eine erfolgreicheForm der Konfliktpräventionerwiesen (Mittelamerika, Hinterindien,Balkan etc.) und stellt in derRegel eine Zusammenarbeit von militärischerStabilisierung und zivilemWiederaufbau (humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit,Aufbaustaatlicher Einrichtungen wie rechtstaatlichePolizei und ein entsprechendesGerichtswesen, Menschenrechtsarbeitund der Aufbau der Zivilgesellschaft)dar.Forderung nach einem schlüssigenGesamtkonzeptDer „Friedenskonsolidierung inder Konfliktfolgezeit“ muss ein in sichschlüssiges Gesamtkonzept zu Grundeliegen, das den zivilen Mitteln, wierechtstaatlicher Polizeiaufbau, wirksameEntwicklungszusammenarbeitund die Förderung rechtstaatlicherStrukturen mindestens den gleichenNachdruck verleiht wie den militäri-14 AUFTRAG <strong>277</strong> • MÄRZ 2010

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