I Wirkungsbereich, Zielsetzungen, Strategien - mibla.TUGraz.at
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Wissensbilanz 2006<br />
<strong>Wirkungsbereich</strong>, <strong>Zielsetzungen</strong>, <strong>Str<strong>at</strong>egien</strong><br />
Tabelle 9. Kommunik<strong>at</strong>ionsmaßnahmen NAWI Graz<br />
Auflage Anzahl<br />
Studieninform<strong>at</strong>ions-Folder 6.000 3<br />
Interner Newsletter 1.100 4<br />
Presseaussendungen - 3<br />
Präsent<strong>at</strong>ions- und Imagemedien - 2<br />
1.4.2 Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und der<br />
Frauenförderung<br />
Im Rahmen der Leitstr<strong>at</strong>egie TU Graz 2004+ wurde die Frauenförderung als wesentliches Ziel<br />
definiert und entsprechende Maßnahmen wurden abgeleitet. Die TU Graz sieht es als ihre Aufgabe,<br />
Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe<br />
der Universität in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu<br />
ber<strong>at</strong>en und zu unterstützen. Zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt die TU<br />
Graz in ihrer Kinderkrippe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schon seit Jahren Betreuungsplätze<br />
für ihren Nachwuchs zur Verfügung. Um den Anteil an Frauen (Studierende und Absolventinnen) an<br />
der TU Graz zu erhöhen, finden zahlreiche Initi<strong>at</strong>iven in den Projekten FIT und FanTech st<strong>at</strong>t.<br />
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und<br />
Büro für Gleichstellung und Frauenförderung<br />
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (ak:gbf) besteht aus 13 Vollmitgliedern und 13<br />
Ers<strong>at</strong>zmitgliedern. Auftrag des ak:gbf ist die begleitende Kontrolle von Personalverfahren sowie die<br />
Ber<strong>at</strong>ung der Universitätsorgane gemäß UG 2002 bzw. Frauenförderungsplan der TU Graz. Zur<br />
administr<strong>at</strong>iven Unterstützung wurde dem Arbeitskreis das „Büro für Gleichstellung und<br />
Frauenförderung“ zugeordnet, das in die drei zentralen Themenbereiche „Gleichstellung und<br />
Maßnahmen zur Frauenförderung“, „Nachwuchsförderung“ sowie „Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf“ untergliedert ist.