„die alle Donnerstage in der Wohnung eines gewissen Metke, gewesenen königlichen Zuckerbäckers,vor sich gingen,... soll sich auch ein gewisser Fontaine, gewesener Leibchirurgus desverstorbenen Königs einfinden.“ Diese Nachricht wurde am 28. Sept. 1798 an v. Hoym, denPräsidenten der preussischen Kriegs- und Domänenkammer Warschau, weitergeleitet. Eineweitere Verfolgung der aufgezeigten Spur scheint jedoch nicht erfolgt zu sein.Die nächste Erwähnung findet die Freimaurerei in Galizien erst in einem Bericht des galizischenGuberniums vom 15. Okt. 1805.21) Die Polizeidirektionen in Lemberg und Krakau äusserten dieAnsicht, dass die Logen schon lange aufgehört hätten und ein Auf leben der Freimaurerei in Galiziennicht zu befürchten sei, weil die alten Mitglieder teils gestorben, teils fortgezogen seien.Die Nachricht einer Strassburger Zeitung, dass in Lemberg 3 Logen beständen, wird damit erklärt,dass „sie diese Anzahl gewiss aus einem alten Verzeichnis abgeschrieben habe, in welchemdiese Anzahl vielleicht aufgezeichnet seyn mochte.“Die Zunahme der Berichte über die freimaurerische Tätigkeit in Galizien nach 1810 lässtvermuten, dass die Polizeihofstelle ihren Korrespondenten und Konfidenten eine besondereWachsamkeit in dieser Hinsicht zur Pflicht gemacht hat22). So berichtete der ehemalige PolizeidirektorPersa am 14. Sept. 1810 über freimaurerische Zusammenkünfte in dem an der GrenzeGaliziens gelegenen Schlosse Zborow23). Eine Bestätigung dieser Meldung oder Ergebnisse weitererUntersuchungen hierüber sind nicht vorhanden. Im Jahre 1811 gelang es der Polizeihofstelle,die auch im Herzogtum Warschau ihre Korrespondenten hatte, wenigstens einige sichere Unterlagenüber die Zahl der dortigen Logen zu erhalten24). Als die Polizeihofstelle ferner durch einenKonfidentenbericht aus Przemysl vom 7. Nov. 1811 erfuhr25), „dass die Frau Fürstin Czartoryskadem Vernehmen nach sich an die Spitze der weiblichen Freimaurergesellschaft im HerzogtumWarschau, wo der Drang zu dieser geheimen Verbindung dermahlen aus Nachahmungssuchtfür Frankreich, wo alles was von Bedeutung ist, zu dieser Gesellschaft gehört, sehr zugenommenhaben soll, gestellt hat und dadurch den Müttern und Gattinen der höheren Klassen sehr imponiert“, befürchtete sie ein weiteres Anschwellen der polnischen umstürzlerischen Umtriebe inGalizien. Um ein Übergreifen des freimaurerischen Einflusses vom Herzogtum Warschau nachGalizien zu unterbinden, befahl der Kaiser am 12. Jan. 1812 „eine stille Aufmerksamkeit aufdie Zwecke und Machinazionen der weiblichen Freimaurerey und überhaupt solcher Gattungengeheimer Gesellschaften, die von einer politisch schädlichen Tendenz sind“ . Wenn der Fürstinbeim Besuch ihres galizischen Gutes Sieniawa die Verbreitung und Unterstützung derartigerGesellschaften nachgewiesen werden könne, solle sie entweder völlig aus den österreichischenGebieten ausgewiesen oder wenigstens in einen anderen Teil des Staates verwiesen werden. Überdie Weiterverfolgung dieses Falls enthalten die Akten der Polizeihofs teile gleichfalls nichts.Obgleiches also der österreichischen Polizei bis zum Jahre 1812 trotz wiederholter Ansätze nichtgelungen war, die Existenz freimaurerischer Gesellschaften in Galizien und ihren staatsgefährlichenCharakter nachzuweisen, so erhielt ihr langjähriger Verdacht doch wieder neue Nahrung,als die Polizeihofstelle durch einen Bericht ihres Korrespondenten v. Lichtenburg, eines nüch21) P. H. 1805/334. Diese A kte ist sehr beschädigt; nur Bruchstücke lesbar.22) Ü ber die Tätigkeit der österreichen Verwaltung in Galizien in den Jahren 1809 bis 1812 vgl. den auf Grund derAkten des Lem berger Statthaltereiarchivs geschriebenen Aufsatz von W a c la w M e jb a u m , R zqdy austryjackiew Galicji pom i^dzy wojin; roku 1809 a 1812 (Biblioteka W arszawska 1910, Bd. IV . S. 21 ff.). Darin auch die vielfältigenAnstrengungen der österreichischen Verwaltungsorgane zur Bekäm pfung der Konspirationen zwischen dem H erzogtumW arschau und Galizien behandelt.22) P. H. 1810/1365.24) P. H. 1811/4019.26) P. H. 1812/319. Die Fürstin Czartoryska im „W yk a z“ S. 77 Nr. 517 aufgeführt.97
ternen und umsichtigen Beobachters, am 30. Juni 1813 erfuhr26), dass in der zum HerzogtumWarschau gekommenen Stadt Krakau eine Loge bestände, v. Lichtenburg konnte eine Namenslisteihrer Mitglieder vorlegen. Die Loge zählte danach im ganzen 184 Mitglieder, und zwar 90Würdenträger und Meister, 39 Gesellen, 47 Lehrlinge, 5 Brüder Künstler und 3 dienende Brüder.Dazu bemerkte v. Lichtenburg: „Die Mitglieder sind zwar unter dem Schutz der russisch-polnischenBegierung. Es ist aber bei dem etwaigen Ausbruch eines Krieges zwischen Österreich undFrankreich leicht möglich, dass einstweilen Kaiserliche Truppen in Krakau einrücken dürften;und auf diesen Fall kennt man wenigstens die Verbindung dieser Individuen untereinander,die hierlandes weit enger und bedrückender als in sonstigen Staaten ist. Die hiesigen Patriotenfreuen sich unendlich auf einen Krieg zwischen Österreich und Frankreich, denn sie glaubenüberzeugt zu seyn, dass Ersteres besiegt und von S. Maj. dem Kaiser Napoleon gezwungen wird,Galizien abzutreten, um das längst projektierte Königreich Polen wieder herzustellen“ .Auf Grund dieses Berichts erging an den Gouverneur von Galizien, Graf Goess, die Weisungfestzustellen, welche Mitglieder der Krakauer Loge galizische Untertanen seien, welche zurKlasse der sujets mixtes gehörten und welche im Herzogtum Warschau ihren Wohnsitz hätten,Auch sollten die Verbindungen der Krakauer Loge mit auswärtigen Gesellschaften und möglicherweiseihre Affiliationen in Galizien festgestellt werden. Die Ermittlungen zogen sich jedochbis ins Jahr 1815 hin. Vor allem konnte die Zahl der österreichischen Untertanen unterden Krakauer Freimaurern nicht gemeldet werden, da die sujets mixtes nach Artikel 11 derKonvention vom 3. Mai 1815 bis zum 8. Mai 1816 eine Erklärung abgeben durften, unter welcherLandeshoheit sie in Zukunft dauernden Wohnsitz nehmen wollten. Zur vorläufigen Charakteristikder 184 Mitglieder der Krakauer Loge wurde der Polizeihofstelle mitgeteilt27), dasssich darunter 6 angesehene Gutsbesitzer aus dem Gebiet der Krakauer Republik und Kongresspolens,9 galizische sujets mixtes und 169 kleinere Beamte, Kaufleute und Adlige befänden.Weitere Ermittlungen sind in dieser Angelegenheit von Seiten des galizischen Guberniumsnicht erfolgt.Nach § 40 des Gesetzbuches über schwere Polizeiübertretungen war jedem Inländer der Eintrittin auswärtige Gesellschaften untersagt. Da jedoch die Polizeihofstelle den Verdacht nichtlos wurde, dass Untertanen aus Galizien sich in die Krakauer Freimaurerloge aufnehmen liessen,erhielt der kaiserlich-österreichische Kommissar bei der Freistadt Krakau, Graf v. Swerts-Spork,in seiner Instruktion den Befehl, über vorkommende Fälle zu berichten. Am 1. März 181728)meldete er, dass der begüterte Edelmann Goraiski aus dem Kreis Jaroslau sich in die KrakauerFreimaurerloge habe eintragen lassen. „Es ist keinem Zweifel unterworfen, dass die hiesigeLoge mit jener in Warschau in Verbindung stehe, dass beide die wesentlichen Ereignisse, diesich in ihnen begeben, wechselseitig mittheilen und dass die Warschauer der hiesigen mit Rathund Tath an Hand zu gehen scheint“ .Derartige Meldungen steigerten naturgemäss das allzeit wache Misstrauen der Polizeihofstelleund den Wunsch, den gemutmassten freimauerischen Zusammenkünften in Galizien endlichauf die Spur zu kommen, weil sie hinter denselben landes- und hochverräterische Umtriebeder Polen, vor allem umstürzlerische Konspirationen mit den Logen in Kongresspolen vermutete.Immer wieder griff sie mit Eifer jede verdächtige Spur auf, um eventuell einen Weg in das Labyrinthder gefürchteten polnischen Geheimbünde zu finden. Als man im Jahre 1817 nach dem2e) P. H. 1813/2727. Ü ber Peter Graf Goess, 1809— 1815 Gouverneur vom Galizien, vgl. Biograph. Lex. d. KaiserthumsÖsterreich, Bd. 5 (W ien 1859), S. 245 f.a7) P. H. 1815/4554.as) P. H. 1817/1730. Gorayski aufgeführt im „W y k a z“ S. 253. Nr. 4730.98
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