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Satzung - Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

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Erläuterungen zur <strong>Satzung</strong>kann die Berufsfähigkeit nicht festgestelltwerden, gilt die ärztlicheTätigkeit trotz des Arbeitsversuchesals eingestellt.Fließen dem Mitglied während desArbeitsversuches Einkünfte zu, sowerden diese auf die Berufsunfähigkeitsrenteangerechnet. Die aufgrundder erzielten Einkünfte fälligenBeiträge zur <strong>Ärzteversorgung</strong>werden gemäß § 27 Abs. 4 Buchstabec nicht rentenwirksam, da dasMitglied bei der Berechnung derBerufsunfähigkeitsrente ohnehin sogestellt wird, als habe es Beiträgebis zum 60. Lebensjahr gezahlt.3.2.7 Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrentein die AltersrenteBezieht ein Mitglied eine Berufsun -fähigkeitsrente und wird es vor Vollendungder Regelaltersgrenze nichtwieder berufsfähig, so wird mit demErreichen der Regelaltersgrenze diezuletzt gezahlte Berufsunfähigkeitsrentein eine Altersrente in gleicherHöhe umgewandelt.3.2.8 Kinderzuschuss zur BerufsunfähigkeitsrenteDie Berufsunfähigkeitsrenteerhöht sich für jedesberechtigte Kind um einen Kinderzuschussin Höhe von 10 v. H. dieserRente (§ 17). Im Übrigen gilt hierzudas Gleiche, was bereits zum Kinderzuschusszur Altersrente ausgeführtwurde.3.3 HinterbliebenenrentenNach dem Tode des Mitglieds habendie Hinterbliebenen einen Anspruchauf Hinterbliebenenrente. So beträgtdie– Witwen- bzw.Witwerrente 60 v. H.– Vollwaisenrente 30 v. H.– Halbwaisenrente 10 v. H.folgender Rente bzw. Rentenanwartschaft:a) Bezog das Mitglied vor seinemTode Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente,wird die Hinterbliebenenrentevon dieser Renteberechnet.b) Bezog das Mitglied vor seinemTode noch keine Rente, so erfolgtdie Berechnung nach derfiktiven Berufsunfähigkeitsren te.Der Witwe bzw. dem Witwer gleichgestelltist ein überlebender eingetragenerLebenspartner. Der Ehe isteine eingetragene Lebenspartnerschaft,der Wiederheirat die erneuteBegründung einer eingetragenenLebenspartnerschaft und dem Ehegattender Lebenspartner oder dieLebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzesgleichgestellt.Der Anspruch auf Hinterbliebenenrenteist nicht an die Erfüllung einerWartezeit gebunden. Es genügtdie Zahlung eines Monatsbeitragsdurch das Mitglied.Heiratet ein Mitglied nach Vollendungdes 62. Lebensjahres bzw.14

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